Hallo, der Fallpauschalenkatalog besteht aus zwei Teilen:
1. Fallpauschalenkatalog für Hauptabteilungen (steht als Überschrift darüber) und
2. Fallpauschalenkatalog für Belegabteilungen (steht ebenfalls in der Überschrift)
Sie haben wohl den Katalog für Belegabteilungen vor sich. Dieser gilt dann, wenn Belegärzte und/oder Beleghebammen und/oder Beleganästhesisten (also Personal, das seine Kosten selbst abrechnet) im Krankenhaus zum Einsatz kommen. Darum sind die vom Krankenhaus abzurechnenden Beleg-DRG dann mit Relativgewichten bepreist, die niedriger als bei Hauptabteilungen sind, da die jeweiligen Personalkosten herausgerechnet sind.
Bsp. Hauptabteilung
F14B | O | Komplexe oder mehrfache Gefäßeingriffe außer große rekonstruktive Eingriffe, ohne äußerst schwere CC | 2,463 |
Hier sind in Spalte vier die Personalkosten Operateur und Anästhesist anteilig im Relativgewicht enthalten
Bsp. Belegabteilung
F14B | O | Komplexe oder mehrfache Gefäßeingriffe außer große rekonstruktive Eingriffe, ohne äußerst schwere CC | 2,028 | 1,904 |
Hier sind in der vierten Spalte die Kosten für den Operateur und in der fünften Spalte die Kosten für den Operateur und den Anästhesisten NICHT enthalten, das Relativgewicht ist entsprechend niedriger, da die beiden Ärzte Ihren Aufwand mit der KV abrechnen
Ein schönes Wochenende
H.-P. Wolkenstein