Beiträge von Niquele
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Hallo zusammen,
Ich hätte eine allgemeine Frage: Teils existiert eine klinische Dokumentation wie folgende bei dem ein „Symptom“ neben der für das Symptom erklärenden Manifestation/Erkrankung genannt wird: SHT 1. Grades, Kurze Bewusstlosigkeit mit retrograder Amnesie
Gemäß ICD10GM wäre für das SHT 1. Grades S06.0, für die kurze Bewusstlosigkeit S06.70! zu kodieren.
Sind R-Codes wie in diesem Fall R41.2 für die retrograde Amnesie mitzukodieren? Basierend auf den Ausführungen des Kapitelanfangs vestehe ich es aber eher so, dass der R-Code zu NICHT zu kodieren ist, da die Manifestation bzw. Grund hierfür ja bekannt ist?
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Vielen Dank für die Antworten und der damit verbundenen Klärung.
Niquele
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Hallo zusammen,
würde ein erfahrener(er) Kodierer die Trokarhernie mit begleitendem Ileus auch als eine Narbenhernie mit Einklemmung (K43.0) kodieren oder diese eher unter Sonstige Hernia ventralis mit Einklemmung, ohne Gangrän (K43.68) besser kodiert sehen.
Über Antworten freue ich mich und bedanke mich wie stets im Voraus
Niquele
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Sehen das erfahrenere Kodierer auch so?
Gemäß der bisherigen Antworten gehen die Meinungen hierzu ja auseinander. Prinzipiell betrachte ich eine Restenose bspw. eines Aortenklappenersatzes nicht automatisch als Komplikation, da dies idR ein NICHT durch die Klappenprothese verursachter Prozess ist, sondern dies nach Klappenersatz bspw. durch erneut auftretende (atherosklerotische) Verkalkungen auftreten kann.
Wäre in diesem Fall dann I35.0 und T82.0 oder T82.8 die richtige Codekombination oder würde man nur die I35.0 kodieren, da es sich wie oben beschrieben um keine Komplikation DURCH die Prothese handelt?
Über weitere ANtworten würde ich mich freuen und bedanke mich im Voraus
Niquele
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Hierzu gab es leider nie eine Rückmeldung: Ich habe im Forum folgenden etwas aktuelleren Eintrag gefunden und möchte sicherstellen, dass bei einer (Re)stenose einer künstlichen Herzklappe nicht T82.0 oder T82.8 der korrekte Code als ND ist:
ThemaDegeneration einer Aortenklappen-Bioprothese mit Stenose mechanische Komplikation?
Hallo, liebe Forumsteilnehmer und Gutes Neues Jahr!
In unserer Klinik hat sich die Frage aufgetan, ob die ja nicht ganz selten vorkommende Degeneration einer Aortenklappen-Bioprothese mit Stenose, Jahre nach der Implantation, neben der Klappenstenose auch mit der ND T82.0, "Mechanische Komplikation durch eine Herzklappenprothese" zu kodieren ist. Hat jemand dazu Erfahrungen oder Hinweise?MedCoRof4. Januar 2019 um 11:20 ZitatHallo MedCoRof,
Herzlich Willkommen im Forum.
Ich denke, eine Doppelkodierung kommt nicht in Betracht, da die Stenose ja nicht „durch“ sondern eher „trotz“ Prothese aufgetreten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Breitmeier
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Hallo Herr E_Horndasch,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Mfg
Niquele
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Hallo,
hat jemand hierzu ggf. eine Hilfestellung? Habe ich die Fragestellung missverständlich formuliert - wenn das der Fall ist oder die Frage eigentlich viel zu klar ist, würde ich mich über eine kurze Rückmeldung freuen.
Lg und Danke
Niquele
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Hallo zusammen,
Sind die gemäß DKR D012 Tabelle 2 anzugebenden Zusatzcodes K74.7[012]! auch für K71.7 (Toxische Leberkrankheit mit Fibrose und Zirrhose der Leber) anzugeben?
Bei der alkoholischen Leberzirrhose ist dies ausgewiesen:
bei K71.7 hingegen nicht:
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mfg
Niquele
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Hallo Herr Sommerhäuser,
herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Diese war sehr hilfreich.
Mfg
Niquele
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Das alphabetische Verzeichnis listet unter den Codes J44.0[01239] lediglich eine Bronchitis oder Tracheobronchitis mit akuter Infektion der unteren Atemwege.
Wenn bei exarzerbierter COPD gleichzeitig noch eine Pneumonie vorliegt wird dann noch ein entsprechender J-Code kodiert oder fällt dieser weg, da die Pneumonie unter J44.0 (Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Infektion der unteren Atemwege) fällt?
Lg
Niquele