ja manchmal ist das verwirrend und je länger man hin und her überlegt desto unsicherer wird man.
LG
ja manchmal ist das verwirrend und je länger man hin und her überlegt desto unsicherer wird man.
LG
Guten Tag Rokka,
ich würde den Code 1-492.5 für Oberschenkel nehmen. Die Glutealregion befindet sich hinter dem Beckengürtel und erstreckt sich distal in den Oberschenkel.
LG
Hallo,
wir schreiben dennoch eine MBeg mit einer stationären Begründung.
Manchmal stellen sich die Kassen leider dumm ... um alle möglichen Irrtümer aus der Welt zu schaffen schreiben wir eine stationäre Begründung.
LG
Hallo,
wenn die gestrichene, nicht entgeltrelevante ND aber die Begründung für vollstationäre statt ambulante Behandlung war, würde ich als KK die AWP auch in Frage stellen.
Nein, die gestrichene Diagnose war nicht Begründung der vollstationären Behandlung. Aber danke für die Anmerkung
Hallo F15.5,
in diesem Fall bei gestrichener, nicht entgeltrelevanter Nebendiagnose würde ich auf jeden Fall eine AWP in Rechnung stellen. Diese Nebendiagnose wird ja wohl kaum die KK veranlasst haben, eine MD-Prüfung vorzunehmen...
Schöne Grüße
Vielen Dank für die Nachricht.
Dafür habe ich mich auch entschieden.
LG
Hallo Stephan,
vielen Dank für diese Ausführliche Antwort. Diese hat mir sehr geholfen.
Vielen Dank und Liebe Grüße
Guten Morgen Stephan
Der MD hat eine Diagnose gestrichen, da laut dem MD die Anforderungen nicht erfüllt sind. Jedoch kommt es hier dann zu keiner Änderung des Rechnungsbetrages.
LG
Guten Morgen,
ich hätte ein Anliegen. Dieses Thema wird immer hitzig mit den Kassen diskutiert.
Wir haben ein Gutachten erhalten, welches für uns negativ ist, jedoch zu keiner Minderung des Rechnungsbetrages führt. Die KK spricht dann in ihrer KAIN Nachricht den MDK01 aus. Laut dem SGB §275 C Abs. 1, darf eine AWP der Kasse in Rechnung gestellt werden, wenn es zu keiner Minderung des Rechnungsbetrages kommt. Gilt dies auch in diesem Fall in dem das Gutachten negativ ist?
Um eine Antwort wäre ich dankbar