Beiträge von D.Hollmann


    Hallo zusammen, ich wünsche ein frohes neues Jahr...
    Gibt es zu oben genannten Thema irgendwelche Neuerungen ?

    :i_help:

    Gruß
    AWGeV

    Zitat


    Original von Nichtraucher:
    Hallo Katie,

    nur mal neugierhalber gefragt: was hat denn die Telekom mit Ihrer Kodierung zu tun?

    Grüße
    NiR


    Hallo Nichtraucher, Hallo Katie !

    Also Katie, ich glaube die Betonung von \"Nichtraucher\" lag auf Telekom ! 8)
    DIE hat natürlich nix damit zu tun, aber das (Tochter?-)Unternehmen T-Systems, welches unsere DRG-Software betreut. Wir haben unterschiedliche Programme für Kodierung und Abrechnung (ITB/SAP), und die haben uns die verschiedenen Schnittstellen programmiert.
    Man darf sich wundern, wo T-Systems überall die Finger mit im Spiel hat, im wahrsten Sinne des Wortes sogar bei der WM 2006!
    Grosses Tennis !
    So, jetzt bin ich aber ganz am Thema vorbei !
    Ich muss weg...

    Gruß
    (v.a. an Katie)
    AWGeV

    Hallo Medo,

    meines Erachtens so wie es unter DKR0901e geschrieben steht:

    \"Akuter Myokardinfarkt (I21.–)
    Ein als akut bezeichneter oder bis zu vier Wochen (28 Tage) zurückliegender Myokardinfarktist mit einem Kode aus

    I21.– Akuter Myokardinfarkt

    zu verschlüsseln.

    Kodes der Kategorie I21.– Akuter Myokardinfarkt sind anzugeben sowohl für
    die initiale Behandlung eines Infarktes im ersten Krankenhaus, das den
    Infarktpatienten aufnimmt, als auch in anderen Einrichtungen, in die der
    Patient innerhalb von vier Wochen (28 Tage) nach dem Infarkt aufgenommen
    oder verlegt wird.\"

    Ich hoffe, ich habe damit den Kern der Frage getroffen.

    Gruß

    AWGeV
    :d_gutefrage:

    Vielen Dank für Ihre Antworten, doch leider ist unser Problem damit nicht gelöst.
    Wie ich bereits schrieb, müssten wir die Fälle zusammenführen, können es aber seitens der Software nicht.
    Der Softwarehersteller erteilte uns bei der Problemschilderung oben genannte Antwort.
    Meine Frage ist: Ist die Aussage des Softwareherstellers korrekt, und wenn (wieder erwarten) ja, wo kann man das im Gesetz finden ?

    Mit freundlichen Grüßen
    AWGeV
    :d_gutefrage:

    Hallo liebes Forum,

    wir haben bei uns ein Problem mit der Bildung einer Wiederkehrerkette.
    Es sind drei Fälle, die aufgrund verschiedener Kriterien zusammengefasst werden müssten.
    Erster und zweiter Fall: Zusammenführung wegen gleicher Basis-DRG und Wiederaufnahme innerhalb OGVD ab Aufnahme des ersten Falles.
    Dritter Fall: gleiche MDC innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme des ersten Falles [c=red](aber nicht innerhalb OGVD!)[/code], erster Fall (und auch zweiter) aus Partition M, letzter Fall aus Partition O.

    In unserer Software können wir die drei Fälle NICHT zusammenführen, nur 2 der 3 Fälle lassen sich in jeder Konstellation zusammenführen.
    Bei allen drei Fällen kommt eine Fehlermeldung (\"..genügen nicht den Regeln der Abrechnungsbestimmung 2005: Aufnahmedatum liegt nicht in der Prüffrist §2 Abs.1 oder Abs.3 OGVD).

    Die Servicemitarbeiter unserer Software meinen dazu:
    \"Die beiden ersten Fälle werden aufgrund der gleichen Basis-DRG zusammengeführt, dort gilt als Prüfdauer die OGVD. Aus dieser fällt Fall 3 raus.
    Wir sind der Meinung, das die Fälle einer Kette immer mit der Prüffrist der beiden ersten Fälle zu prüfen ist, somit gilt NICHT die Prüffrist der Partitionsabfolge.
    Daher lehnen wir eine Zusammenführung ab.\"

    Auf diese drängt aber die KK.

    Wer hat Recht?
    Wir haben im Gesetz keine eindeutige Lösung gefunden.

    Mit freundlichen Grüßen

    AWGeV
    :sterne: