Beiträge von Goerdeler

    Guten Morgen zusammen,

    noch eine andere Frage zur neurologischen Komplexbehandlung (8-981): In der 2007er OPS-Version ist die ärztliche Anwesenheitspflicht noch spezifiziert worden. Es soll sich um einen Facharzt oder einem Assistenzarzt in Weiterbildung zum Facharzt handeln. Muss dies aus Ihrer Sicht zwingend ein Neurologe sein?
    Vielen Dank und Gruß

    Peter Goerdeler

    Hallo Forum,
    gestern hat der G-BA eine Pressemitteilung zum Qualitätsbericht 2006 herausgegeben:
    http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf…4tsberichte.pdf

    Entgegen des Links in der Pressemitteilung sind die neuen Vereinbarungen noch nicht auf der Homepage einsehbar.

    Laut Information aus dem G-BA hat sich dieser auf folgende Punkte geeinigt:
    x neben dem pdf- wird auch das xml-Format verpflichtend
    x die Top-DRG sollen nicht mehr aufgeführt werden, dafür werden die OPS und ICD-Listen ausgeweitet (80% aller Codes sollen abgebildet werden)
    x sogenannte Kompetenzdiagnosen und -prozeduren sollen darstellbar sein (seltene, aber wichtige Codes)
    x abteilungsübergreifende Darstellung wird ermöglicht (z. B. \"Bauchzentrum\")
    x ob BQS-Ergebnisse veröffentlicht werden müssen, wird derzeit noch geprüft. Die BQS prüft derweil, welche Indikatoren für eine Veröffentlichung sinnvoll sind (es werden aber sicher keine Ergebniskriterien wie bei Helios verpflichtend)
    x es wird nur noch eine Datenannahmestelle auf seiten der Kassen geben

    Die Quintessenz: Der Aufwand wird höher...

    Gruß aus Unna
    Peter Goerdeler

    Hallo zusammen,

    als Kalkulationshaus kann ich nur sagen, dass die Hürden dieses Jahr schon extrem hoch waren bzgl. der Plausibilität. Von daher wundert es mich nicht, dass 22% der Fälle aussortiert wurden. Diesmal war auch viel Handarbeit (Aktenwühlerei) notwendig, um beispielsweise einzelne Medikamente zu finden, die laut InEK dem Patienten kostenmäßig einzeln zuzuordnen waren. Fürs nächstes Mal haben wir diesbezüglich eine angenehmere Lösung gefunden (Leistungserfassung).

    Gruß aus Unna
    Peter Goerdeler

    Guten Morgen wertes Forum,

    in unseren gerade stattgefundenen Budgetverhandlungen, wurde natürlich auch die Mindestmengenproblematik angesprochen.

    Die Ausnahmetatbestände sind in der Anlage 2 aufgeführt. Allerdings wird nicht erwähnt, wer diese Ausnahmetatbestände genehmigt.

    In §5 Absatz 2 steht lediglich, \"[...] die zuständige Landesbehörde kann Leistungen [...] bestimmen, bei denen die Anwendung der Mindestmengenregelung die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung gefährden könnte; sie entscheidet auf Antrag des Krankenhauses bei diesen Leistungen über die Nichtanwendung des Kataloges\".

    Meines Erachtens wird hier nur der Ausnahmetatbestand Nr. 2 angesprochen. Alle weitern Ausnahmetatbestände (z. B. Aufbau neuer Leistungsbereiche) sind nicht geregelt.

    Bei den Budgetverhandlungen vertraten die Verhandlungsparteien die Auffassung, dass ein Antrag bei der Landesbehörde gestellt werden müsse.

    Wie sind die Erfahrungen des Forums?

    Vielen Dank und Gruß aus Unna

    Peter Goerdeler

    Hallo Frau Zierold, hallo Atax,

    zunächst besten Dank für das Tool und Ihre Antworten. Die Mapping-Datei werde ich in den nächsten Tagen ausprobieren und bin mir sicher, dass es mir weiter hilft.

    Theoretisch ist eine Überleitung auch bei unserem KIS (i-Soft) möglich. Dafür hätten wir allerdings schon in 2003 ein Tool für Testabrechnungsverfahren erwerben müssen, was wir damals nicht für notwendig hielten. Somit ist ein Mapping bei uns heute nicht mehr möglich.

    Mit den besten Grüßen aus dem schwülwarmen Unna,

    Peter Goerdeler

    Liebes Forum,

    kennt jemand ein Tool, mit dem man aus DRGs fiktiv Fallpauschalen und Sonderentgelte generieren kann?

    Ich benötige es, um ein Abgleich zwischen dokumentierten und zu dokumentierenden QS-Fällen vornehmen zu können (die KK verlangen dies). Da wir 2003 im November auf DRGs umgestiegen sind, fehlen mir die abgerechneten FP / SE aus Nov. und Dez..

    Für Hinweise bin ich sehr dankbar,

    mit Grüßen aus Unna und bis Morgen beim DRG-Forum,

    Peter Goerdeler

    Liebes Forum,

    worin besteht der Unterschied zwischen dem OPS 1-207.2 (Video-EEG) und dem Code 1-210 (Nichtinvasive präop. Video-Intensivdiagnostik? Wir haben eine Video-EEG-Anlage, bei der der Pat. 24 h überwacht wird. Würde dies Ihrer Meinung nach für die Kodierung der 1-210 ausreichen?

    Vielen Dank für Ihre Meinung
    und mit den besten Grüßen aus der myDRG-Geburtsstadt Unna (a tribute to B. Sommerhäuser :i_respekt: ),

    Peter Goerdeler

    Liebe Forum-kollegen,

    kann mir jemand sagen, ob es in Österreich einen vergleichbaren Katalog, wie unseren DRG-Fallpauschalenkatalog, gibt? Und wo könnte ich ihn einsehen?

    Vielen Dank und Grüß Gott nach Österreich,

    Peter Goerdeler