Beiträge von J. Lucka

    Hallo Herr Selter,

    unter dem Beispiel 7 steht dann zur Erläuterung: Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt....
    d.h., für die DKR stehen Primarius und Metastase in einem Verhältnis wie Diagnose und Symptom.
    Damit haben wir die Einordung von Metastasen als Symptom. Und dann blättern wir zurück auf D003d und finden dort: Symptome als Nebendiagnose.

    Damit haben wir alles, was wir zur Einordnung brauchen. Jetzt muß im Einzelfall nur nachgesehen werden, ob die Metastase ein eigenständiges wichtiges Problem für die medizinische Betreuung war. Die alleinige Existenz der Metastase wird vom MDK vermutlich nicht anerkannt.

    Gruß

    Croc.

    Liebe Kollegen,

    wenn ich die Antworten hier zusammenzähle, dann wird man dem MDK nur dann die Lymphknoten-Metastase \"verkaufen\" können, wenn diese Metastase ein wichtiges eigenständiges Problem geworden ist, z. B. durch gezielt darauf wirkende Substanzen oder durch sonstige speziell darauf gerichtete Maßnahmen.
    Der Hinweis auf mehrere Diagnosen (Krankheiten), auf die das eine Medikament gewirkt hat, hilft nicht wirklich weiter, weil die DKR die Metastasen als Symptom auffassen.
    Haben Sie vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Gruß

    Croc.

    Hallo Herr Selter,

    der MDK führt an, es handele sich bei den Metastasen nicht um eigenständige Krankheitsbilder, die mit dem einen Medikament mitbehandelt werden, sondern um Symptome der Grunderkrankung (Verweis z. B. auf Beispiel 7 der Neubildungen). Und diese müssten einen eigenständigen Krankheitswert erlangen, z. B. durch gezielte eigenständige Behandlung.
    Eine ähnliche Argumentation wird gefahren beim Pleuraerguss.

    Gruß

    Croc.

    Liebe Kollegen,

    Patient mit metastasierendem Bronchial-CA und mehreren komplizierenden ND kommt zur Chemotherapie. Jetzt gibt es mit dem MDK Streit um die Codierbarkeit der Metastasen. Wir sagen: die Chemotherapie wirkt auch auf die Metastasen, also sind sie zu codieren. MDK sagt: kein eigenständiger Aufwand.
    Frage: codieren Sie in dieser Konstellation die Metastasen?
    Was sagt Ihr MDK?
    Und wer kann mir sagen, aufgrund welchen Mehraufwandes das Inek der Metastase eine CCL-Relevanz zugesprochen hat? Was ist der Mehraufwand, den das Inek bei Codierung Metastase mit Geld bewertet hat?

    Gruß

    Croc

    Liebe Kollegen,

    wenn der Neurochirurg per Bohrloch ein Hämatom entlastet und dann die Dura mit fortlaufender Naht verschließt, ist diese Naht extra, als Rekonstruktion, zu verschlüsseln?
    Bzw. was sind die Voraussetzungen zur Codierung des Ops 5-021.0?

    Gruß

    Croc.

    Liebe Kollegen,

    wenn der Gynäkologe laparoskopisch ein Myom aus der Uteruswand schält, dann verschließt er das entstandene Loch regelmäßig per Naht.
    Frage: ist diese Naht extra zu kodieren? Als Uterusrekonstruktion?

    Gruß

    Croc.

    Liebe mabu,
    wo ist das Risiko? Und wie begegnen Sie dem Risiko? Erwarten Sie in relevantem Maße erhebliche neurologische Schäden? Oder anaphylaktische Reaktionen? Können Sie das Auftreten solcher Probleme im Rahmen eines ambulanten Settings überwachen? Und dann im Falle eines Falles den Patienten stationär aufnehmen? Oder müssen Sie deshalb jeden dieser Patienten vorab stationär aufnehmen?
    Die Verteidigung einer generellen stationären Erbringung dieser Leistung wird nicht einfach werden....Wenn Sie allerdings im Einzelfall nach dem Auftreten eines Zwischenfalles einen Patienten stationär überwachen, wird der MDK das akzeptieren müssen.

    Viel Spaß bei der Arbeit wünscht

    Croc.

    Liebe Kollegen,

    auf Nachfrage wg. entsprechender MDK-Prüfungen hat uns gegenüber die Fachgesellschaft erklärt, sie könne die Prüfung der Verweildauer (!) verstehen.
    Nachdem die Dokumentation nun weitgehend wasserdicht ist, prüft der MDK, ob denn der Patient nicht auch nach 71h hätte auf die periphere Station verlegt werden können.

    Die rheumatolog. Komplexpauschale ist hier schon lange gescheitert, weil kaum ein Patient dort nach AEP-Kriterien länger als eine Woche zu liegen braucht.

    Gruß

    croc.

    Hallo Forum,
    aus alledem folgt: Lumbalpunktionen sind ambulant erbringbar. Wenn es im Umkreis keine andere Versorgungsmöglichkeit gibt, als das nicht zugelassene KH, dann müssen sich KH und Kasse treffen, um die Versorgung und Vergütung zu verhandeln. Das klappt auch. Jedenfalls in unserer Gegend. Und die Patienten übernachten dann auch nicht in der Klink.

    Gruß

    Croc.

    Hallo Herr Schaffert,

    Ihr Engagement in Ehren, aber der Text taugt eigentlich nur zur Selbstbefriedigung in geschlossenen Räumen mit Vollblut-Controllern nach dem 2. Bier.
    Wissen Sie, wieviel Gestein in guten Minen bewegt werden muss, um ans Gold zu kommen? Für 100g Gold so ein bis zwei Tonnen. Analog Ihrer Logik dürfen Sie jetzt den Mineros vorwerfen, sie hätten das Gestein ganz umsonst weggeräumt.
    Und der Goldabbau dürfte nur wieder aufgenommen werden, wenn man das Gold einfach mit der Schubkarre abfahren kann.
    Der Rest der Argumentation ist von ähnlicher Güte. Bis Sie damit einen politischen Entscheidungsträger überzeugen, müssen Sie mit dem schon ne Menge Bier getrunken haben. Oder der ist Landrat bei Ihnen. Dann geht das natürlich schneller...

    Viel Glück beim nächsten Versuch

    Croc.

    Hallo phost,

    ich sehe die Frage als beantwortet an:
    Schemmi schrieb: Die Intention dieses ZE ist es, die erheblichen Implantat-Mehrkosten bei sehr anspruchsvoller Versorgung mit aufwändigen Prothesensystemen auszugleichen.

    Eine Druckscheibenprothese oder eine sonstige Konstruktion, bei der ein weiterer Bolzen oder eine Schraube als weiteres Teil eingefügt wird, erfüllt diese Kriterien nicht.

    Gruß

    Croc.