Beiträge von J. Lucka

    Hallo heli,

    ja, bei uns reicht das. Wenn bei chron. Blutungsanämie mit erniedrigtem Ferritinspiegel Ferrosanol o. ä. gegeben wird, geht das beim MDK durch.
    Bei dem gelegentlichen Versuch, dem MDK eine akute Blutungsanämie mit Eisenpräparatbehandlung unterzuschieben, sind wir meist abgeblitzt. Da muß man schon auf einen Chirurgen unter den dortigen Kollegen treffen...

    Gruß

    Croc

    Lieber schemmi, lieber Herr Rembs,

    die Diskussion wird an dieser Stelle doch sehr fachlich - orthopädisch. Selbstverständlich stehen Osteolysen am Ausgangspunkt von Lockerungen, sei es nun, daß der Stiel schwingt, sei es, daß sich Fremdkörpergranulome ausbilden durch PE-Abrieb. Aber dieses Schwingen oder dieser Abrieb und damit die Osteolysen sind Ausdruck des Versagens der Endoprothese: Man nimmt die Osteolyse, den Saum als typisches Erkennungsmerkmal einer Prothesenlockerung auf dem Röntgenbild, lieber Herr Rembs. Sozusagen das Kardinal-Zeichen in der Bildgebung. Wenn die Osteolyse so gravierend geworden ist, daß die Prothese locker wird, dann ist das als HD bisher auch als Prothesenlockerung verschlüsselt worden. Kein Mensch wäre ohne diese Auffälligkeit in der Vergütungssystematik auf die Idee gekommen, hier das Geschehen Osteolyse mit der Nebendiagnose TEP-Lockerung zu nennen.

    Zu fragen ist hier das InEK nach der Kalkulationsgrundlage. (Das InEK nimmt übrigens gern Hinweise auf Auffälligkeiten entgegen, es fordert geradezu dazu auf und stellt entsprechende Formulare zur Verfügung!) Wieso bewertet das InEK die Fälle bei gleichen Prozeduren dann anders, wenn Osteolysen, die ein typischer Befund bei Prothesenlockerung sind, gesondert kodiert werden?
    Ein möglicher Grund dafür ist, daß hier Fälle kalkuliert wurden mit einem besonderen weiteren Problem, z. B. einem zusätzlichen Malignom mit dadurch hervor gerufener Osteolyse. Aber das weiß halt nur das InEK.
    Und bis zu einer gegenteiligen Antwort würde ich die Tep-Lockerung als Tep-Lockerung codieren; die Osteolyse ist dem typischerweise immanent. Die zusätzliche Codierung einer zusätzlichen Osteolyse (neben der Lockerung) ist eher selten zu akzeptieren.

    Gruß

    Croc.

    Lieber schemmi,

    Osteolysen haben unterschiedliche Ursachen, z.B. Fremdkörpergranulome, z.B. Mangel an Belastung, z. B. Überlastung. Aber alle Osteolysen sind Ausdruck eines Versagens des Implantates.
    Hier treibt doch ganz offensichtlich der Wunsch nach Gewinnmaximierung die Diskussion um die HD. Dem Dimdi sollte der Hinweis gegeben werden, daß diese DRG prozedurengetriggert sein sollte, egal, ob nun ein findiger Codierfuxx gerade die Osteolyse oder die zweifelsfrei vorhandene Prothesenlockerung zur Hauptdiagnose macht.

    Gruß

    Croc.

    Liebe Kollegen,

    natürlich sind die Knochenzysten durch Auflösung des Knochens entstanden. Wodurch denn auch sonst? Diese Osteolysen sind das Ergebnis einer Implantatlockerung. Und an dieser Stelle irrt Herr Bartkowski aus Münster: Das primäre Problem ist die Lockerung, die hier mit T84.0 zu kodieren ist. Die Osteolyse ist ein Sekundärphänomen, daß den Op-Verlauf beeinflusst und damit zur ND werden kann - es sei denn, man kommt zu dem Schluß, die Osteolyse wäre der Lockerung immanent, was durchaus vertretbar ist.
    Die Bartkowski-Codierung kann nur dann zum Einsatz kommen, wenn vom Implantat und von der Lockerung unabhängige Osteolysen gegeben hat, z. B. durch ein Plasmozytom oder einen ähnlichen Prozess (und hier wäre dann auch das Plasmozytom oder das Prostata-Ca vermutlich als HD zu codieren)
    Herr Bartkowski möchte hier einen erheblichen Mehrerlös erwirtschaften nicht durch eine umfangreiche weitere Prozedur, sondern durch eine rein intellektuelle Leistung.
    Da hat Herr B. als Beauftragter für DGCH und BDC offensichtlich doch nicht ganz interessenunabhängig argumentiert...Und nicht jeder wird ihm da folgen wollen.

    Gruß

    Croc.

    Lieber DRGfuxx,

    es sollte eigentlich allen Codierern klar sein, daß die Modularität, also die dritte oder vierte Komponente dazu eingesetzt werden muß, einen knöchernen Defekt auszugleichen. Ein knöcherner Defekt an anderer Stelle, z. B. Pfannendach, oder eine aus anderen Gründen mehrteilige Prothese (z. B. Druckscheibe)erfüllen die Voraussetzungen zur Kodierung nicht.

    Gruß

    Croc.

    Liebes Elsa,

    zum Vergleich schauen wir uns die mit vielen Sternen arbeitende Kodierung beim Diabetes mellitus an. Dort steht u.a.: \"Des Weiteren ist für die Kodierung von Bedeutung, wie viele Komplikationen des Diabetes mellitus vorliegen, und ob diese die Nebendiagnosendefinition erfüllen.\"
    Und etwas weiter unten: \"Außerdem ist ein Kode für die Manifestation anzugeben, sofern diese die Nebendiagnosedefinition erfüllt.\"
    Und dann ist bei einem Symptom wieder die eigenständige, wichtige Problemlösung gefragt, um es als ND zu adeln.

    PS.: Der Schweregrad der Herzinsuffizienz läßt sich mit den Endziffern 1-4 darstellen.

    Gruß

    Croc.

    Liebe Kollegen,

    es geht hier nicht ums Wagen und Ausprobieren. Wenn Sie eine Herzinsuffizienz haben mit entsprechendem Aufwand, dann ist diese zu codieren. Alles andere wäre der Weg in das Biegen der Regularien. Ihre Idee finde ich schlecht.
    Ich kann hier auch der Darstellung von Herrn Rembs nicht folgen. Die im Beispiel 6 dargestellte Mehrfachkodierung hebelt ja nicht den Grundsatz aus, daß eine Nebendiagnose nur dann codiert werden darf, wenn sie Aufwand verursacht hat.

    Gruß

    Croc.

    Lieber Herr Dietz,

    die Diskussion, auf die Sie hinweisen, wogt auch eher hin und her. Und eine gewisser monetärer Bias ist nicht zu verkennen.

    Pleuraergüsse gibt es solche und solche. Und wir kennen die Umstände des Falles von Perypos nicht genau. Wenn dort aber der Pleuraerguss nur ein Symptom der Herzinsuffizienz ist, dann wird auch durch die noch so aufwändige und täglich wiederholte Kontrolle daraus kein für den Patienten eigenständiges wichtiges Problem. Es ist und bleibt ein Symptom der Herzinsuffizienz. Wie die Knöchelödeme.

    Gruß

    Croc.

    Guten Tag,

    die Sache mit dem Pleuraerguss ist vielleicht doch differenzierter zu betrachten. Wenn die Grunderkrankung eine Herzinsuffizienz ist, dann stellt der Pleuraerguss ein Symptom dar. So ein Symptom wird nicht kodiert, wenn es im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrunde liegenden Krankheit vergesellschaftet ist. Stellt dieses Symptom jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als ND kodiert.

    Damit wäre also bei Herzinsuffizienz die eindeutige Folge Pleuraerguss nur dann codierfähig, wenn sie ein wichtiges Problem mit eigenem Aufwand (z. B. Punktion)
    aufzufassen ist. Daß der Pleuraerguss unter der Diuretikabehandlung der Herzinsuffizienz rückläufig ist, stellt keine solche eigenständige Behandlung dar.

    Croc.