Lieber schemmi, lieber Herr Rembs,
die Diskussion wird an dieser Stelle doch sehr fachlich - orthopädisch. Selbstverständlich stehen Osteolysen am Ausgangspunkt von Lockerungen, sei es nun, daß der Stiel schwingt, sei es, daß sich Fremdkörpergranulome ausbilden durch PE-Abrieb. Aber dieses Schwingen oder dieser Abrieb und damit die Osteolysen sind Ausdruck des Versagens der Endoprothese: Man nimmt die Osteolyse, den Saum als typisches Erkennungsmerkmal einer Prothesenlockerung auf dem Röntgenbild, lieber Herr Rembs. Sozusagen das Kardinal-Zeichen in der Bildgebung. Wenn die Osteolyse so gravierend geworden ist, daß die Prothese locker wird, dann ist das als HD bisher auch als Prothesenlockerung verschlüsselt worden. Kein Mensch wäre ohne diese Auffälligkeit in der Vergütungssystematik auf die Idee gekommen, hier das Geschehen Osteolyse mit der Nebendiagnose TEP-Lockerung zu nennen.
Zu fragen ist hier das InEK nach der Kalkulationsgrundlage. (Das InEK nimmt übrigens gern Hinweise auf Auffälligkeiten entgegen, es fordert geradezu dazu auf und stellt entsprechende Formulare zur Verfügung!) Wieso bewertet das InEK die Fälle bei gleichen Prozeduren dann anders, wenn Osteolysen, die ein typischer Befund bei Prothesenlockerung sind, gesondert kodiert werden?
Ein möglicher Grund dafür ist, daß hier Fälle kalkuliert wurden mit einem besonderen weiteren Problem, z. B. einem zusätzlichen Malignom mit dadurch hervor gerufener Osteolyse. Aber das weiß halt nur das InEK.
Und bis zu einer gegenteiligen Antwort würde ich die Tep-Lockerung als Tep-Lockerung codieren; die Osteolyse ist dem typischerweise immanent. Die zusätzliche Codierung einer zusätzlichen Osteolyse (neben der Lockerung) ist eher selten zu akzeptieren.
Gruß
Croc.