Beiträge von GregorMeyer

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich bin nochmal über eine Unstimmigkeit gestoßen, die ich mir nicht erklären kann. Gehe ich richtig davon aus, dass Wahlleistungen auch zukünftig von den Patienten bzw. deren Kassen übernommen werden müssen, d.h. neben der DRG-Pauschale vergütet werden?

    Dann erscheint es für mich seltsam, dass Wahlleistungen in der DRG-Kalkulation nicht ausgegliedert werden müssen. Denn auf S. 30 Kalkulationshandbuch V2.0 heißt es:

    \"Kosten für Wahlleistungen werden im Kalkulationsschema wie DRGrelevante Kosten behandelt. Eine Ausgliederung der Kosten für Wahlleistungen ist damit nicht erforderlich.\"

    Dann würden die Leistungen doch im Durchschnitt doppelt vergütet, oder nicht?

    Insb. über eine Antwort ob meine Annahme bzgl. der Wahlleistungen richtig ist freue ich mich.

    Viele Grüße
    Gregor Meyer

    Guten Tag Systemlernender,

    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Bzgl. der Anzahl der Teilnehmenden Krankenhäuser und derer die tatsächlich in die Kalkulation eingehen muss differenziert werden. Denn für die Kalkulation im Jahr 2004 waren es sogar 290 Krankenhäuser, die einen Vertrag geschlossen hatten (Quelle:Link InEK) . Jedoch sind es nur 144 Krankenhäuser, die in die Kalkulation eingegangen sind (Quelle: Keun, F. / Prott, R.: Einführung in die Krankenhaus-Kostenrechnung, Wiesbaden 2004, S. 80).

    Prozentual betrachtet sind es daher doch noch sehr wenige Krankenhäuser.

    Viele Grüße
    Gregor Meyer

    Hallo Herr Janßen,

    vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Sie haben mir damit sehr weiter geholfen. Das bedeutet für viele Krankenhäuser in Zukunft, dass der Druck noch höher wird. Denn bei der Kalkulation nehmen nur 3-4% aller Krankenhäuser teil. Man kann sich vorstellen, dass dies Krankenhäuser sind, die bereits vorher ein gutes Kostenrechnungssystem hatten und ggf. kosteneffizienter arbeiteten als der Durchschnitt aller Krankenhäuser. Dadurch werden evtl. sehr aufwendige DRGs günstiger erbracht und die Relationen verschieben sich zu ungunsten von kleinen Krankenhäusern. Ist dieser Schluss legitim, oder zu spekulativ? :augenroll:

    Zitat

    Nach derzeitigem Gesetzesstand werden die Budgetdaten, der in den Ländern angesiedelten KH zur Bestimmung der Landesbaserate herangezogen.

    Mit Gesetz ist nur §10 KHEntgG gemeint, oder gibt es diesbezüglich noch eine weitere Grundlage?

    Viele Grüße
    Gregor Meyer

    Hallo Herr Janssen,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das Selbstkostendeckungsprinzip wurde abgeschafft, ja. Aber durch die InEK-Kalkulation werden ja \" Preise \" für die einzelnen DRGs berechnet. Die Grundlage stellen die durchschnittlichen Kosten der an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser dar, oder sehe ich das falsch?

    Im Durchschnitt, dann bedeutet dies ja dann rein theoretisch und rechnerisch gedacht, dass insgesamt alle Kosten gedeckt werden, jedoch anders verteilt werden. Zu teure Krankenhäuser haben eine Unterdeckung während günstiger arbeitende Krankenhäuser belohnt werden und Gewinne erwirtschaften.

    Dies würde dann aber voraussetzen, dass die Basisrate auch auf der Grundlage der Gesamtkosten erfolgt, also die InEK-Daten herangezogen werden. Daher meine Überlegungen.

    Zitat

    Zur Ermittlung der Landesbaserate dürfen also nur Budgetdaten herangezogen werden.

    Was meinen Sie mit Budgetdaten? Wessen Budgets? Die der im Land angesiedelten Krankenhäuser?

    Viele Grüße
    Gregor Meyer

    Hallo liebe Forumsmitglieder.

    Mir stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die einzelnen länderindividuellen Baserates bestimmt werden. Wenn man sich §10 des KHEntgG ansieht, hört es sich so an, als sei die Festlegung nur den Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner auf Landesebene - unter Beachtung gewisser dort niedergeschriebener Spielregeln - überlassen.

    Spielen die DRG-Kalulations-Daten des InEK hierbei keine Rolle? Schließlich sollen diese Daten ja die tatsächlich entstandenen Kosten aller Krankenhäuser ermitteln. Auch wenn diese Aufgabe zur Zeit nicht sehr gut erfüllt wird, da die Anzahl der teilnehmenden Krankenhäuser zu gering / nicht representativ für die Grundgesamtheit ist, so ist ja eine Vollerhebung der Daten aller Krankenhäuser für die Zukunft angestrebt (siehe Vereinbarung der Partner zum Entgeldsystem). Damit wäre es doch nur logisch, die entstandenen Kosten auch zu vergüten, ggf. mit einem Aufschlag, da die Datengrundlage der InEK ja immer hinterherhinkt.

    Freue mich auf Ihre Antworten
    Viele Grüße
    Gregor Meyer

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    bzgl. des Zielbudgets zur Errechnung des Erlösbudgets habe ich noch eine Frage. Woran orientieren sich die Mengen zur Errechnung des Zielbudgets, insb. in der Konvergenzphase? Ist dies Verhandlungssache mit den Krankenkassen?

    Sonnige Grüße :sonne:
    Gregor Meyer

    Hallo Hr. Raddatz,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Schön, dass sie der gleichen Meinung sind. Ich finde es nur interessant, dass doch sehr viele Autoren von einer Kostenstellenrechnung schreiben, obwohl es sich per Definition um eine Kostenträgerrechnung handelt. Aber es wird wahrscheinlich diese Einfachheit bzw. dieser doch sehr kleine und simple Schritt von der Kostenstellenrechnung zur Kostenträgerrechnung (Division durch die Tage) sein, welcher Autoren dazu veranlasst, doch \"nur\" von einer Kostenstellenrechnung zu sprechen.

    Viele Grüße
    Gregor Meyer

    Hallo Herr Sander,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich sehe schon, es sind viele Fragen offen. Sicher liegt das daran, dass der Gesetzgeber erstmal sehen möchte, wie es klappt. Andererseits ist dies eher kontraproduktiv bzgl. einer Planungssicherheit für ein Krankenhaus.

    Ich frage mich nur, ob die Entscheidung bzgl. Fest- oder Höchstpreissystem noch offen steht. Im Gesetz steht unter §11 KHEntgG zumindest, dass auf Ebene der Krankenhäuser geregelt werden:

    \"[...] den Gesamtbetrag, das Erlösbudget, die Summe der Bewertungsrelationen, den krankenhausindividuellen Basisfallwert, die Zu- und Abschläge, die sonstigen Entgelte und die Mehr- und Mindererlösausgleiche.\"

    Von individuellen Regelungen der Relationen oder des Basisfallwertes [abgesehen von der Optionsphase] ist hier nichts gesagt. Ich gehe daher, wie Sie, davon aus, dass nur die Mengen vereinbar sind.

    Vielen Dank nochmals.
    Mit sonnigen Grüßen von der Mosel
    Gregor Meyer

    Hallo liebe Forumsleser,
    hallo liebe Controller unter Euch :d_zwinker:,

    meine Frage bezieht sich auf die Kostenrechnung vor Einführung der DRGs. Hier hat §8 KHBV eine Kostenrechnung vorgeschrieben. Diese sollte \"die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Vorschriften der Bundespflegesatzverordnung ermöglichen\". Sprich es muss die Ermittlung des Basispflegesatzes und der Abteilungspflegesätze möglich sein. In §8 wird zudem eine Kostenstellenrechnung indirekt gefordert.
    War bzw. ist diese Ermittlung der Pflegesätze rein definitorisch als Kostenstellenrechnung anzusehen? Oder ist es nicht eigentlich schon eine Kostenträgerechnung im vereinfachtem Sinne, mit dem Kostenträger \" Pflegetag\". Denn die in der Kostenstellenrechnung ermittelten Stellenkosten werden / wurden ja mittels Division durch die geplanten Pflegetage auf die Kostenträger (Tag) verteilt.

    Ich freue mich auf jede Antwort.

    Einen schönen Tag :p wünscht
    Gregor Meyer

    Hallo liebe Forumsleser,

    bisher bin ich davon ausgegangen, dass es sich bei dem DRG-System um ein Festpreissystem handelt. Sprich Relativgewicht mal Baisfallwert stellt den vergüteten Preis dar. Soeben habe ich jedoch lesen müssen, dass noch nicht endgültig fest, ob es sich um ein Fest- oder Höchstpreissystem handeln wird (Keun / Prott: Einführung in die KH-Kostenrechnung, 2004). Höchstpreissystem würde bedeuten, dass jedes KH wieder Verhandlungen mit den KK treffen müsste, wie viel jede einzelne Leistung (DRG) vergütet wird, wobei Relativgewicht mal Baisfallwert dem maximalen Preis entspräche.
    Meines Erachtens wiederspricht dies doch der Überlegung der DRGs, welche als durchschnittliche Kosten kalkuliert werden.
    War dies nur zu früherer Zeit eine Überlegung, oder besteht diese Unsicherheit noch heute?

    Ich bin für jede Infos froh.
    Einen schönen Tag wünscht
    Gregor Meyer