Hallo,
wenn es Ihnen lediglich um die Kostenerstattung geht,
sollten Sie im Belegarztvertrag schauen.
Dort sollte es geregelt sein.
Unsere Vertragsexemplare, die sich am Muster der DKG
orientierten, sehen die Verantwortlichkeit dafür beim
Belegarzt. Sollte dieser den Schreibdienst des KH bemühen,
sind diese Kosten genau so zu erstatten wir die Kosten
des nachgeordneten ärztlichen Dienstes.
Die Kosten für den belegärtztlichen Schreibdienst sind
m.E. daher nicht DRG-relevant und wir haben diese bei
der Kalkulation auch nicht mit einbezogen.
VG
Jens Horstmann