Beiträge von raddatz

    Sehr geehtes Forum,

    ich suche Informationen darüber, ob, und wenn ja, wie andere Krankenhäuser das Zusatzentgelt ZE40 (bzw ZE2005-36) Versorgung von Schwerstbehinderten mit den Kostenträgern vereinbart haben.

    Besonders interessieren würde mich dabei die Kalkulation der individuellen Vergütung - und natürlich die vereinbarte Höhe.

    Ich bedanke mich bereits im Voraus für jeden Beitrag

    J. Raddatz
    :sterne:

    Hallo Forum, :sterne:

    meine Frage passt zwar nicht genau in dieses Forum, aber ich denke, ich kann hier eine Antwort bekommen.

    Ich suche die Vorträge des Mitteldeutschen-Medizincontrollertages von letzter Woche in Halle. Insbesodnere den Vortrag von Dr. heimig. Kann mir vielleicht jemand aus diesem Forum mitteilen, wo diese Vorträge zum downloaden bereitstehen?

    Vielen DAnk, und Grüsse aus Bad Wildungen

    J. Raddatz

    Hallo,

    schauen Sie doch einfach mal auf der Seite vom Inek (G-DRG.de) vorbei, hier finden Sie unter Downloads die aktuelle Vereinbarung nach § 21 KHEntgG, hierin enthalten ist auch eine aktuelle Datensatzbeschreibeung - die sollte Ihnen weiterhelfen (PS ich konnte keine Abweichung bei der Ausbildungsdatei feststellen)

    Grüsse

    JJR

    Hallo, und danke für Ihren Beitrag,

    orginär meinte ich natürlich die eigentlichen Zusatzentgelte gem. Anlage 4; aber im Grunde sind natürlich auch die "Nicht mit dem FAllpauschalen-Katalog vergüteten Leistungen" gem. Anlage 3 (z.B. B61) extrem wichtig.

    Hier (also in beiden Bereichen) könnte man ja auch geneigt sein, möglichst viel aus dem Budget auszugleidern, und so den hausindividuellen Basisfallpreis eher Richtung landesweiten Preis (vorausgesetzt der individuelle liegt über den landesweit geschätzten)anzupassen - schlecht wäre dann nur, wenn man in Folgejahr alles wieder eingleidern müsste, da dann evtl. diese DRG´s oder auch Zusatzentgelte doch wieder ins DRG-System zurückgeführt würden - es ist also alles recht unsicher..............

    Die Frage ist auch noch, wie gehen die Kostenträger bei der Kalkulation dieser Ausgliederung um?

    Grüsse aus dem (momentan sehr verregneten) Bad Wildungen

    Hallo Forum,

    hat schon jemand Erfahrungen bzgl. Verhandlung über die Höhe von Zusatzentgelten (gem. Anlage 4 (zu §5 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 KHEntG)) mit den Kostenträgern sammeln können ?

    Wie kalkulieren Sie diese Zusatzentgelte ?

    Bin für jede Info dankbar

    Grüsse aus dem (im Moment entwas eingeschneiten) Bad Wildungen


    Jens Raddatz

    Hallo,

    ich habe einmal nachgeschaut, was die Niedersächsicsche KHG in Ihrer Hiolfestellung zur Abrechnung von DRG´s sagt:

    "Ber der Wiederaufnahme wegen Komplikation wird ausgehend vom Aufnahmetag ...... der erste Tag mit Zuschlag so ermittelt, als ob der Patient durchgängig im Krankenhaus gelgen hätte ...."

    Ich denke, dass ist doch ziemlich eindeutig und somit recht klar.

    Grüsse und schönes Weihnachtsfest aus Bad Wildungen

    J. Raddatz
    :isnihn:

    :dance2:

    Vielen dAnk Hr. Sandler, die Info kam ja wirklich sehr schnell, ahbe ich doch glatt übersehen, diese DAtei hatte ich auch nicht vermutet.

    Was usner Kis betrifft, hoffe das das die Ausleitung richtig macht, wir werden das mal testen,

    DAnke

    ;D Hallo Forum,

    wollte mcih auch nur mal kurz einbringen und mein Interesse an einem Speziellen "Kalkulationsboard" anmelden. Bin Controller (ohne med) und für die Fallkostenkalkulation in unserem hause verantwortlich. DA gibt es immer fragestellungen, und vom Inek kommen die Antworten sehr schleppend......

    Ein aktuelles Beispiel, warte nun schon seit zwei Tgen auf eine Antwort, wie im bevorstehenden §21 Datensatzlieferung die BEatmungszeiten anzugeben sind, der Datensatz sieht kein entsprechendes Feld für die bEatmungsstunden vor, dies scheint mir aber zwecks DRG Ermittlung unabdingbar.

    Wie sehen Sie das?

    Grüsse aus Bad Wildungen

    Jens J. Raddatz

    :dance2:

    Hallo Forum,

    habe eine bescheidene Frage: wenn ein Akuthaus Patienten vor Erreichung der Mittlereen Verweildauer in ein Reha-Haus verlegt, ist dann auch mit einen entsprechenden Verlegungsabschlag zu rechnen?

    Würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann, das Gesetz spricht ja nur von "Verlegung in ein anderes Krankenhaus..."

    Danke

    JR