Hallo, und danke für Ihren Beitrag,
orginär meinte ich natürlich die eigentlichen Zusatzentgelte gem. Anlage 4; aber im Grunde sind natürlich auch die "Nicht mit dem FAllpauschalen-Katalog vergüteten Leistungen" gem. Anlage 3 (z.B. B61) extrem wichtig.
Hier (also in beiden Bereichen) könnte man ja auch geneigt sein, möglichst viel aus dem Budget auszugleidern, und so den hausindividuellen Basisfallpreis eher Richtung landesweiten Preis (vorausgesetzt der individuelle liegt über den landesweit geschätzten)anzupassen - schlecht wäre dann nur, wenn man in Folgejahr alles wieder eingleidern müsste, da dann evtl. diese DRG´s oder auch Zusatzentgelte doch wieder ins DRG-System zurückgeführt würden - es ist also alles recht unsicher..............
Die Frage ist auch noch, wie gehen die Kostenträger bei der Kalkulation dieser Ausgliederung um?
Grüsse aus dem (momentan sehr verregneten) Bad Wildungen