Beiträge von raddatz

    Hallo Hr. Meyer,

    eine Ergänzung, sozusagen als Denkanstoß, möchte ich auch noch loswerden,

    im Moment gibt es ja weiterhin noch viele individuell mit den Kostenträgern auszuhandelnden Tatbestände, zum einen Zusatzentgelte, die nicht bepreist sind, zum anderen aber auch die \"nicht mit dem Fallpauschalsystem vergüteten Leistungen (z.B. B61).

    Ich persönlich gehe davon aus, und das wurde ja auch schon mal von Hr. Heimig bestätigt, dass in Zukunft weiterhin individuell auszuhandelnde Erlösanteile (natürlich nur anteilig am Gesamtbudget) zu verhandeln sein werden.

    Ich schliesse mich Hrn. Sanders Fazit an: es bleibt abzuwarten wie sich das System langfristig entwickelt.

    Grüsse

    J. Raddatz

    Hallo Attila - alter Steppenreiter (sorry, konnte mir die Bemerkung als leidenschaftlicher Bogenschütze nicht verkneifen...-)

    wir haben leider noch keine Vereinbarung, weder für 2004 noch für 2005 mit den Kostenträgern abschliessend verhandeln können, haben aber mehrere Kalkulationen (unter anderem Istkostenbasis, Basis des alten Pflegesatzes und auch einfach die berühmten 600 Euro pro Tag) durchgeführt; die Vorgespräche mit den Kostenträgern zeigen aber, dass diese sich am ehesten auf die Euro 600,00 einlassen wollen.

    Wie gesagt, wir möchten dieses Fälle mit tagesgleicher Vergütung vereinbaren, nicht als Fallpauschale, da diese Fälle auch bei uns intern sehr inhomogen sind.

    Ich hoffe, etwas geholfen zu haben

    Grüsse

    J. Raddatz

    Hallo Hr. Hirschberg,

    die Überlieger am Jahresanfang (03 nach 04) sind im E1 Formular nicht zu berücksichtigen. Deren Erlöse werden ja auch im Formular B1 sozusagen aus dem Budget herausgerechnet (Zeile 20 - Erlöse für Überlieger am jahresanfang); was ja auch verständlich ist, denn die Zuordnung, wonach ein Patient abgerechnet wird, richtet sich nach dem Datum der Aufnahme.

    Also wenn ein Patient unter Bedingungen der Bundespflegesatzvo aufgenommen wird, ist er auch unter solchen Bedingungen abzurechnen.

    Wichtig für die Budgetverhandlung natürlich, der Übergang der Zählweise der Fälle vom alten ins neue Recht, also alt = Aufnahme + Entlassung / 2, neu jeder entlassene Fall = 1 Fall , wobei Fallzusammenführungen zu berücksichtigen sind;

    Meines Erachtens kann der von Ihnen konstruierte Fall der Fallzusammenführung im neuen jahr nicht eintreten, da, wie vorher geschildert der 1. Fall ins alte Recht viel. Erst bei einer erneuten, also 2. Wiederaufnahme im neuen Jahr könnte eine Fallzusammenführung generiert werden.

    Ich hoffe, etwas geholfen zu haben

    Grüsse

    J. RAddatz

    :d_gutefrage: Hallo \"KM\",

    wenn ich Ihre Frage richtig verstehe möchten Sie informationen wie der Mehrerlösausgleich abläuft, bzw. wie ein mehrerlös aufgrund von Erlösüberschreitungen bei ZE ausgeglichen wird ?!?!?!?!?!

    Generell soll bei Mehrerlösen zunächst Mehrerlöse aus Fallpauschalen, die in Folge einer veränderten Kodierung (Upcoding) von Diagnosen und Prozeduren entstehen, vollständig auszugleichen werden. D.H. das KH hat 100% zurückzuzahlen. Dann sollen Mehrerlöse aus Zusatzentgelten für Arzneimittel und Medikalprodukte und aus Fallpauschalen für schwerverletzte, insbesondere polytraumatisierte oder schwer brandverletzte Patienten zu 25 % ausgeglichen werden. D.h. das KH behält 75% des hierauf entfallenden Umsatzes, und 25% sind zurückzuzahlen. Asl 3. Schritt, sollen die sonstige Mehrerlöse zu 65 % ausgeglichen werden. D.h. das KH darf vom hierauf entfallenden Mehrerlös 35% behalten, der Rest ist zurück zu zahlen.

    Vgl. hierzu auch §4 Abs. 9 KHEntG.

    Ich hoffe, das hilft Ihnen ein wenig weiter.

    Grüsse

    J. Raddatz

    Hallo Hr. Hirschberger,

    schreiben Sie der NKG doch einfach ein nettes Mail (ePost:nkgev@t-online.de ) , ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Ihnen die Unterlagen dann zumailt.

    Grüsse

    J. Raddatz

    Hallo Hr. Mayer,

    ich denke (zumindest bis 2008) ahben Sie es richtig dargestellt. Das Ausgangsbudget 2003 oder 2004 ist jeweils die \"Richtgrösse\" verändert um die entsprechenden Tatbestände, die Sie ja auh aufgeführt haben.

    Was nun ab dem jahr 2009 passiert, das ist auch für mich (und ich denke für alle anderen) eine grosse Frage. dAs Gesetz (§4 KHEntgG (zuletzt geändert durch das 2. FRÄndG)) geht ja auch nur bis zu diesem Zeitpunkt ein.

    Ich kann mir aber nur schlecht vorstellen, dass es ab 09 ein völlig \"freies\" Marktgeschehen unter einheitlichen Preisen geben wird und kann.

    In der Hoffnung, Ihnen ein wenig weiter gehlofen zu haben, wünsche ich Ihnen einen schönen Feiertag morgen (so der denn bei Ihnen ein solcher ist)

    Grüsse aus Bad Wildungen

    J. Raddatz

    Hallo, und vielen DAnk für die Antworten,

    cih glaube, dass kann ich soweit nachvollziehen, wobei bei mir doch noch ein kleines VErständnissproblem darin liegt, dass die tatsächliche Angleichung ja nur auf die Differenz vom DRG-Erlösvolumen zum verädnerten Ausgangsbudget berechnet wird, und dann defakto also nur die 15%, 23,5%, 30,8% usw. in Betracht kommen.

    eine weitere frage die sich mir zu diesem Thema stellt, ist folgende:

    die Angleichung wird vorgenommen, bevor die Erlöse für die Überlieger am Jahresanfang vom Budget in Abzug gebracht werden. Meines Erachtens ist hier ein systematischer Fehler, die Überlieger am JA werden dem vorjahr hinzu gerechnet. Die Bewertugnsrelation dieser Fälle steckt nicht im DRG-ERlösvolumen, also müsste doch eigentlich diese Erlössumme vor Angleichung vom Budget abgezogen werden, oder ?????

    Hallo Forum, :sterne:

    eine Frage:

    gem. §4 Abs. 6 KHEntG (in der Fassung geändert durch 2. FPÄndG vom 15.12.2004) sind die Konvergenzquoten mit folgenden Sätzen beziffert:

    2005=15%
    2006=23,5%
    2007=30,8%
    2008=44,4%;

    in der Fachpresse finde ich aber immer wieder andere Sätze, so z.B. in den Aritkel von Hrn Tuschen und Braun über das 2. FPÄndG in der F+W01/2005 Seite 29 folgende:

    2005=15%
    2006=20%
    2007=20%
    2008=20%
    2009=25%

    weiss jemand, ob, und wenn ja, diese Abweichung zu erklären ist?

    Danke aus bad Wildungen

    J. Raddatz