Beiträge von raddatz

    :rotwerd:

    Hallo Hr. Admin,

    danke für Ihren Beitrag. Zuerst einmal - natürlich werde ich hier nicht den Text des INEK´s im exakten Wortlaut einstellen, sondern lediglich eine Zusammenfassung der Antwort - den Tenor der zu erwartenden Antwort konnte man allerdings auch schon auf diversen Versanstaltungen von Hr. Dr. Heimig, oder seinen Mitarbeitern hören... Insofern sollte die Antwort ja kein Geheimnis sein. Vielleicht ist das bei meinen vorherigen beitrag falsch rübergekommen.

    Eine \"Bestrafung\" für die Nichtteilnahme an der Kalkulation wäre auch kein schlechter Weg, aber das Problem ist doch vielmehr, dass bei den Budgetverhandlungen mit den Kassen keine nennenswerte Budgetanpassung vorgenommen werden kann. Viele Kliniken (usnere eingeschlossen) haben viele personelle sowie sachksotenrelevante Anstrengungen unternommen, um a. Ihre eigenen Kosten transparent zu bekommen, und b. die Kosten beim INEK einzureichen um an der Gestaltung des DRG Systems Einfluss zu nehmen.
    Dies in Euro zu beziffern ist alleine schon schwer, aber der oben mal genannte Betrag von Euro 50.000 ist sicher nicht zu hoch gegriffen.

    Diese Kosten gilt es momentan aus dem sowieso seit Jahren doch mehr oder weniger \"eingefrorenen Budgets\" mit zu realisieren. Es soll Häuser geben, die sich dies nicht so ohne weiteres leisten können. Die geforderte Ausschöpfung von wirtschaftlichen Reserven -und das auch noch durch neue und kontinuierlich steigende Kosten, die nicht ins Budget eingerechnet werden können - ist doch mittlerweile mehr als \"ausgelutscht\".

    Hier scheint es mir nur recht und billig zu sein, wenn man sich nach Finanzmittelen umsieht, um z.B. einen Teil der \"Kalkulationskosten\" zurück zu bekommen.

    Noch eine Anmerkung zum \"Selbstkostendeckungsprinzip\" - meines Erachtens ist es so, dass, dadurch dass die ganze Kalkulation der DRG´s auf \"Istkostenbasis\" vorgenommen wird, eine Art Selbstkostendeckung verfolgt wird (natürlich bezogen auf alle Häuser) - stellen Sie sich doch mal die Auswirkungen vor, alle Häuser versuchen Ihre Kosten an die DRG´s auszurichten - und unter den Kosten zu liegen. Im Folgejahr gibt es eine Neukalkulation, der Durchschnitt ist gesunken, die Relativgewichte nehmen ab. Ich glaube nicht, dass im selben Verhältniss der landesweite Basisfallpreis angehoben wird. Bedingt durch die \"Istkostenkalkulation\" bei der besondere Ausreisser auch nicht berücksichtigt werden, reduzieren sich jedes Jahr die Spielräume für die Krankenhäuser.

    Meines Erachtens ist es auch ganz falsch, in der momentanen Situation seine Strukturen strikt an die veröffentlichten Kosten vom INEK anzupassen. Das System ist mit so vielen Änderungen von Katalog zu Katalog behaftet (schaut man sich die Zunahme von Zusatzentgelten an, wird das noch deutlicher)das hier keine Gleichmässigkeit zu erkennen ist, an der man sich anpassen kann. Der Inek Katalog kann vielmehr nur als grobe (sehr grobe) Richtlinie angenommen werden.

    Zusätzlich wird das auch noch von der Politik untermauert. Siehe 2. FPÄndG - z.B. Obergrenze.....

    Ich hoffe, dieser Beitrag hört sich jetzt nicht zu emotional, aber insgesammt ist das auch alles ein sehr emotionales Thema. Ich denke jedes Haus wird versuchen jede Möglichkeit zusätzliche Erlöse zu generieren auszunutzen, und sei es nur, um einen gewissen Teil von Kosten zu refinanzieren.

    Grüsse aus Bad Wildungen (wieder sehr düster hier)

    J. Raddatz


    Bei Ihrem Vergleich Selbskostendeckungsprinzip ist auch kein schlechter

    Hallo Hr. Berger,

    alle Fragen kann ich leider nciht benatworten - überhaupt gebe ich hier nur mal meine vErmutungen wieder:

    zu 1: soweit ich weiss gibt es keinen Kriterienkatalog, es ist tatsächlich im Ermessen der Ärzte. und dann bei der Abrechnung im Ermessen der Kostenträger - wie werden die das blos auslegen .....??!!??

    zu 2. die Abrechnung kann nicht als DRG erfolgen, da ja pro Tag 45Euro abzurechnen sind, ich denke aber sehr wohl über den Kostenträger des Patienten

    zu 3: hier gibt es meiner Kenntnis nach keine \"Legaldefinition\" ist auch weider auslegungssache - auch hier wird es den Kostenträger wohl nie \"unmittelbar Nah\" genug sein....

    zu 4: habe ich auch keine Ahnung, aber wie alt die Begleitperson ist, sollte keine Rolle spielen..

    Grüsse aus Bad Wildungen

    J. Raddatz

    Hallo Hr. Simon,

    bzgl. der Kappungsgrenze - die ja jetzt gem. 2.FpÄndG \"Obergrenze\" heist - folgender Hinweis gem 2. FPÄndG \"Bei Krankenhäuseren, deren Erlösbudget vermindert wird, wird die Angleichung nach den Sätzen 1 und 2 (Anmerkung: also der Konvergenz) auf höchstens 1,0 vom hudnert im Jahre 2005 .....(usw, \"Kappungsgrenzen\") vom veränderten Ausgangswert nach Absatz 4 begrenze (Obergrenze)\"

    Der \"veränderte Ausgangswert\" wiederum, wird recht transparent, wenn man sich das Formular B2 anschaut - allerdings habe ich auch insgesammt einige Fragen zu diesem Formular hier im Forum gestellt, zu denen ich leider bisher keine Meldungen erhalten habe.

    Die Frage bleibt natürlich, wei soll das eigentlich finanziert werden, die \"Gewinner\" werden innerhalb der Konvergenzphase nach \"oben\" angeglichen, was einer Budgeterhöhung gleichkommt. im Gegenzu werden die \"Verlierer\" kaum merklich nach \"unten\" angepasst. insgesammt kann das System doch so nicht funktionieren.....

    :sterne: :sterne: :sterne:

    Eigentlich müsste sich das ja ganz merklich auf den landesweiten BAsisfallpreis - bei der \"Berichtigung von Fehlschätzungen\" auswirken...

    Oder ??????

    Grüsse aus dem sehr \"düsteren\" Bad Wildungen

    Jens J. Raddatz

    :threemonkey: :threemonkey: :threemonkey:

    Hallo,

    auf der Seite http://www.g-drg.de (Seite des INEK´s, welches die DRG´s für Deutschland kalkuleirt) findest Du unter Aktuelles beim nach unten scrollen (ca. im unterem Drittel)folgende Meldung:

    28. November 2003 - G-DRG V2003/2004 Report-Browser

    hier den Link folgen (ist etwas verwirrend, aber Du wirst wieder auf eine Seite geführt, wo Du runter scrollen must, um den Browser zu finden;

    den Nutzungsbedingungen zustimmen, und dei Datenbank, samt Dateien herunterladen.

    Hier kannst du nun pro DRG auswählen, und Dir die modular gegliederte Kosten anschauen, oder direkt auf die entsprechende Kostentabelle zugreifen und eigene Auswertungen aufbauen.

    Übrigens findest Du auf der Seite g-drg auch das sogenannte Kalkulationshandbuch zum runterladen, dies ist sehr gut strukturiert, und gibt Dir eine Übersicht, wie die einzelnen Kostenbereiche kalkuliert werden müssen.

    Grüsse

    J. Raddatz

    Hallo nochmal, hatte nochwas vergessen, das besagte Produkt heisst \"Decision Support\" man fidnet auf der Webseite von All for One aber leider keine Infos hierüber - bei Bedarf könnten wir aber auch mal telefonieren - Nummer würde ich Ihnen auch im geschlossenen Bereich geben

    Grüsse

    J. RAddatz

    Hallo Sequel,

    genauso ist es - ohne händische Arbeit geht´s eifnach nicht - man braucht unbedingt sowas wie ein Datawarehouse, wo alle dAten zusammenlaufen.

    Hier die Internetadresse von All for One http://www.all-for-one.de/home/default.htm

    wenn Sie möchten kann ich Ihnen auch die Durchwahl eines Vertrieblers, bzw. unseren Kundenbetreuer - der wirkich sehr fit ist, und die Kostenträgerkalkulation mit uns aufgebaut hat - zwecks Kontaktaufnahme durchgeben - das würde ich dann aber gerne im geschlossenen Bereich tun. Kurze Mail an mich....

    Grüsse

    J.J. Raddatz

    :sonne:
    Hallo Hr. Koske,


    ist ja mittlerweile eine sehr interesante Diskussion geworden...

    zunäcsht einmal teile ich -nach nochmaliger Durchsicht des Gesetztes - Ihre Auffassung. Die ZE müssen tatsächlich in Spalte 16 (DRG Erlösvolumen)hinzugezogen werden. So macht die Sache dann auch schon mehr Sinn (zumindest in der Konvergenz-Angleichung).

    Bzgl. der Zeile 12 Im Teil Artikel 2 FPÄndG heisst es im Teil e letzter Satz: \"Zusatzentgelte für Arzneimittel und Medikalprodukte sind zu 100 vom Hundert zu berücksichtigen\" - - ich denke hierdurch ist es doch ziemlich klar, dass ZE zu 100% mit einfliessen, oder ????

    Und dann würde ich mich Ihrer Meinung anschliessen, und diesen Betrag mit in die Zeile 12 packen.

    - insgesamt recht komplexes Thema -
    :sterne: :sterne:

    Grüsse

    J. Raddatz

    Hallo Herr oder Frau RHehmann,

    die Überlieger am Jahresanfang gehören nicht mit ins E1 nehmen (auch nicht für 2005 - die Erlöse für diese Fälle werden im Formular B2 herausgerechnet), die Überlieger am Jahresende gehören meiner Meinung nach mit ins E1 - soweit man diese, bei prospektiver betrachtung, überhaupt bestimmen kann.

    Grüsse aus dem düsteren Hessen

    J. Raddatz

    :chili: