Beiträge von raddatz

    Hallo zusammen - kleine Anmerkungen hierzu - in den meisten KIS-Systemen (zumindest die die mir bekannt sind) lässt sich hierzu eine sogenannte Arbeits-DRG ermitteln -auf deren Basis kann man die Bewertung vornehmen.

    Grüsse

    J. Raddatz

    :dkr:

    Hallo el_surfu (schon wieder der.....),

    habe Ihren Beitrag erst heute entdeckt - wir haben eine Kalkualtionstool von der Firma All4One im Einsatz - und kalkulieren nun schon seit drei Jahren unsere FAllkosten - wobei wir eine kontinuierliche Datenverbesserung bekommen.

    Das Problem ist ja nicht die eigentliche Kalkulation - diese Divisionskalkulation ist ja recht einfach - das Problem ist die Erfassung aller am Patient erbrachten Leistungen, und deren Bewertung.

    Hier haben wir teilweise selbst \"gestrickte\" Lösungen im Einsatz - z.B. zur Zurechnung von Konsilrechnungen, teuren Medikamenten oder Implantaten\", teilweise greifen wir auf die Daten von Subsystemen zu (z.B. Labor oder Leistugnserfassung der Therapeuten), und teilweise nutzen wir Daten des KIs Systems - z.B. PPR oder Pflegetage).

    Alle diese Daten werden in einem Datawarehouse von all4one integriert und den entsprechenden Patienten über eine Pat-Nummer zugeordnet. Da an allen DAten auch noch Informationen über be- und Entlastende Kostenstellen hängen, ist die Kostenzuordnung auch gegeben.

    Das ganze funktioniert recht stabil, aber wie gesagt - die ERfassung und patientenbezogene Zuordnung aller Leistugnsmengen ist das Problem.

    Grüsse

    J. Raddatz

    Hallo Herr oder Frau Koske, :d_neinnein:

    leider nicht richtig verstanden;

    ich meine folgendes:

    33% bekommen Sie in 2005 auf alles Mehr-Fälle, die Sie mit den Kostenträger gegenüber den Vorjahr vereinbaren (einfaches Beispiel - zwar dumm aber verständlich) Sie hatten im Vorjahr Budget 1000 bei 100 Fällen mit CMI von 1,0 - das entspricht also pro Fall 10,00 - wenn Sie jetzt mit den Kostenträger 110 Fälle vereinbaren, haben Sie ein Budget von 1000 + 10 x 3,30 (=33% von 10) also 1.033 Budget für 05.

    Die Zusatzentgelte vereinbaren Sie komplett im Formular E2 (für dei offiziell bewerteten) und im Formular E3.2 (für die nicht bewerteten ZE´s). Die Erlössumme die daraus resultiert wird dann komplett in der Spalte 28 des Formulars B2 - vor der Ermittlung des Basisfallpreises herausgerechnet - so relativiert sich dann gleichzeitig der Basisfallpreis, weil die ZE´s ja auch nicht in den Bewertungsrelationen stecken.

    Die Mehr- oder Mindererlöse aus den ZE´s werden dann im Folgejahr zu 25% ausgeglichen bei Mehrerlösen (das KH darf also 75% behalten) bzw gar nicht ausgeglichen bei Mindererlösen (das KH bekommt nichts) - da man durch die Einstellung der ZE auch den Basisfallpreis verändert sollte hier vorsichtig geschätzt werden.

    Hoffe, das war verständlicher
    :sterne:
    Das einzige Problem was ich mit der ganzen Geschichte habe, ist, dass der \"Konvergenzangleichungsbetrag\" ermittelt wird, bevor das Budget um die Summe der ERlösen für ZE (und Überlieger am Jahresanfang) abgezogen wird - da diese Summe mit den landesweiten Basisfallpreis multiplierziert mit der eigenen Summe der Bewertugnsrelationen quasi verglichen und angepasst wird - ist hier für mich ein logisches Problem (vgl. auch meinen Beitrag von gestern).

    Wike sehen Sie das ????

    Grüsse

    Jens J. Raddatz

    :sterne:
    Hallo,

    die Mehrleistugnen beziehen sich wirklich nur auf \"Mehrfälle\"; hierfür bekommen Sie in 2005 33% \"Budgetsteigerung\" (natürlich nur bezogen auf die vereinbarten Mehrfälle); und vorausgesetzt die Kostneträger spielen mit....

    Zusatzendgelte werden im Formular B2 an späterer Stelle Berücksichtigt (in der Spalte 28) - hier wird der komplette Betrag der Zusatzentgelte, gem. Vereinbarung von E2 und E3 eingetragen - da die Zusatzentgeltkataloge für 2005 erheblich erweitert wurde, kann man eigentlichd avon ausgehen, dass die Häuser im Schnitt auch wesentlich mehr ZE vereibaren werden;

    Der Erlös für Zusatzentgelte fliesst voll (ohne Abschlag) zu - jedoch sind die ausgleichsregelungen für Mehr oder Mindererlöse in diesem Bereich, zumindest was die Arzneimittel und Medikalprodukte anbelangt verändert worden Mehrerlöse werden hier zu 25% ausgeglichen - wenn ich das richtig deute darf das KH somit 75% behalten, und muss 25% den Kassen zurückführen, Midnererlöse aus diesem bEreich werden gar nicht ausgeglichen - hier sollte man also sensibel bei der Mengenplanung vorgehen

    Grüsse aus Bad Wildungen

    J. Raddatz

    Hallo Hr. Schrader,

    ich vermute, dass beim speichern als Excel - die komplette formatierung sich verschoben hat. Haben Sie schon probiert die Spalte zu markieren und dann mit: Format Zellen Zahl

    das Problem zu beheben?

    Grüsse

    J. Raddatz

    :deal:

    Hallo Hr. Simon,

    bezüglich der Höhe der Vergütung bin ich ganz Ihrer Meinung, die wird wohl kaum so hoch sein, um den Aufwand zu finanzieren - aber ein Teil des Aufwands refinanziert zu bekommen ist immerhin besser, als gar ncihts zu bekommen.

    Aber wenn die Vergütung wirklich aus dem DRG-Zuschlag abgeleitet werden soll (und der liegt meines Wissens nach bei 0,27 Euro je Fall) so kommt da wirklich nicht viel bei rum.......

    Grüsse aus dem \"düsteren\" Bad Wildungen

    Jens J. Raddatz

    :chirurg:
    Hallo Hr. Selter, hallo El_surfu,

    bzgl. Peseudonym - da müsste ich dann eigentlich \"Archer\" heissen - Sie finden bestimmt heraus, was gemeint ist...

    Zum Ernst dieses Themas zurück, wir sind ja auch ein Haus für Querschnittsgelähmte Patienten (Werner-Wicker-Klinik)- daher würde mich (neben der Herleitung Ihrer Pseudonyme) interessieren, wie Sie mit den B61 Fällen umgehen - kalkulieren Sie hier individuelle Werte, oder versuchen Sie die B61 mit Euro 600,00 je Tag zu verhandeln? Evtl. haben Sie ja bereits in der Vergangenheit schon die B61 verhandelt? Wenn ja, wie gehen dei Kostenträger damit um - ich denke bei tagesgleicher Vergütung gibt es hier hinreichend Streitigkeiten bei der Abrechnung, oder?

    Grüsse

    J. Raddatz

    Hallo,

    habe eben erst Ihren Beitrag etndeckt - ist zwar schon etwas älter, aber trotzdem....

    Eine Vergütung von \"kalkulierenden Häusern\" wird ja bereits diskutiert, und soll ab 2005 Realität werden - genaues über die Höhe ist jedoch noch nicht bekannt - sie soll aber an die Qualität der geliferten DAten ausgerichtet sein. Man spricht über einen teil des DRG Zuschlages, der im Kranke´nhaus verbleiben wird. Ein Vertrag zwischen krankenhaus und INEK soll näheres regeln - ich denke, dass man innerhalb der näcshten zwei bis drei Wochen Einzelheiten erfahren wird.

    Grüsse

    J. Raddatz