Beiträge von sams

    Hallo zum Freitagfeierabend,
    ich danke recht herzlich für die Hilfe, ich hätte vielleicht beim Durchschauen der DKR auch selbst drauf kommen können. Wer lesen kann ist halt klar im Vorteil.
    Ein wunderschönes Wochenende wünscht

    K. Dittrich

    Hallo liebes Forum,
    ich bitte um die Lösung eines Kodierproblems.
    Ein Patient mit Bauchdeckenabszess wird stationär aufgenommen, der Abszeß wird inzidiert und ein Abstrich gemacht. Die Ursache waren Staph. aureus. Antibiotoka hat der Pat. nicht bekommen. Wir haben wie folgt kodiert: L02.2-B95.6!. Damit kann der MDK nicht leben. Die B95.6 wurde gestrichen, da es sich angeblich um einen abnormen Befund handelt, welcher wegen der fehlenden Antibiose nicht behandelt worden ist. Ist das so zu akzeptieren?

    Vielen Dank!

    K. Dittrich

    Einen schönen Nachmittag an das Forum,

    ein Patient mit einer suprapubischen Blasenfistel wird stationär wegen einer anderen Erkrankung behandelt. Er kann die Fistel nicht selbst versorgen und ist auf die Hilfe des Pflegepersonals angewiesen.
    Wird nun die N 32.2 oder die Z 43.5 als Nebendiagnose kodiert? Wenn hierbei die Z 43.5 genommen werden muß, in welchen Fällen kann die N 32.2 kodiert werden. :sterne:

    Vielen Dank für die Beantwortung!

    K. Dittrich

    Hallo Herr Dr. Fischer,
    so wird es auch bei uns gemacht. Nun bitte noch eine zweite Frage. Die Gutachten werden in der letzten Zeit auch nicht mehr unterschrieben. Muß das akzeptiert werden, oder sind das schon im Vorfeld formale Fehler in der Gutachtenerstelleung?
    Gruß
    K. Dittrich

    Guten Morgen Forum,
    in der letzten Zeit bekomme ich zunehmend Gutachten für internistische Patienten, die von einer Fachärztin für Kinderheilkunde erstellt worden sind. Fachliche Kompetenz stelle ich nicht in Frage, aber Pädiater behandeln in unserem Haus auch keine internistischen Patienten. Muß man diese Gutachten akzeptieren?

    Viele Grüße
    K. Dittrich

    Hallo Herr Bröker,
    das bedeutet also, daß ich in der Budgetverhandlung interkurrente Dialysen zu meinen bereits vereinbarten Akutdialysen (Erhöhung der Anzahl ZE 01) vereinbaren kann und bei Genehmigung diese auch mit der Kasse und nicht mit der KV abrechnen kann, obwohl es keine Krankenhausleistung nach § 2(2) KHEntg G ist.
    Viele Grüße
    K Dittrich

    Guten Morgen Herr Killmer,
    wir haben ZE 01 vereinbart und rechnen dieses auch bei Akutdialysen ohnen Probleme ab. Einen Nephrologen haben wir ebenfalls im Haus. Wir versuchen nun die chron Dialysen bei nichttransportfähigen Patienten auch mit diesem ZE abzurechnen, die KV bleibt außen vor, da unser Nephrologe keine Ermächtigung erhalten hat.
    Viele Grüße
    K. Dittrich

    Hallo Herr Killmer und Herr Böker,
    akute Dialysen werden in unsrem Haus bereits erbracht und auch über ZE abgerechnet.
    Den Vorschlag bei unseren niedergelassenen Nephrologen einen unserer Ärzte anzustellen, haben wir schon gebracht. Der stößt aber nicht auf Gegenliebe.
    Nochmal bitte zu §2 Absatz 2 KHEntgG. Dort steht ja, dass es sich um vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter handelt. In diesem Zusammenhang ist doch in §2 (2) Satz 3 zu sehen. Wenn aber unsere Ärzte die Dialysen bei chron. niereninsuffizienten Patienten selbst erbringen und kein Dritter Leistungen erbringt, dann würde Satz 3 doch nicht gelten, oder? Und demzufolge wäre die Dialyseleistung eine Krankenhausleistung und mit ZE abzurechnen, obwohl es sich um chron. Patienten handelt.

    Viele Grüße
    K. Dittrich

    Sehr geehrtes Forum, momentan gibt es in unserem Haus Probleme mit der Abrechnung von Hämodialysen bei chron. niereninsuffizienten Patienten.
    Die Situation:
    Bis zum Jahresende wurden interkurrente Dialysen bei nicht transportfähigen stationären Patienten durch eine Stiftung und einen an unserem Haus angestellten ermächtigten Arzt erbracht. Dieser hat sein Arbeitsverhältnis beendet. Die am Ort ansässige Praxis ist aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage o.g. Patientenklientel an unserem Haus zu versorgen und diese gegenüber der KV abzurechnen. Wir sind jetzt in folgender Zwangslage, nicht transportfähige Patienten im Chronikerprogramm, mit einer Diagnose unabhängig von der Niereninsuffienz werden während des stationären Aufenthaltes durch unsere Ärzte gemeinsam mit der Stiftung (diese stellt Geräte und Schwestern) dialysiert. Eine beantragte Ermächtigung wurde abgelehnt. Können wir diese Dialysen mit dem entsprechenden Zusatzentgelt gegenüber der Krankenkasse abrechnen (immer unter Beachtung §2 Abs. 2 KHEntgG).Welche Erfahrungen haben andere Häuser mit dieser Problematik?
    Vielen Dank!

    K. Dittrich

    Sehr geehrtes Forum,
    wir möchten noch in diesem Jahr eine intraaortale Ballonpumpe käuflich erwerben.
    Wer hat schon in diesem Jahr das Zusatzentgelt mit den Kassen seperat verhandelt? Wie wurde es kalkuliert? Und welche Erfahrungen gibt es mit der Abrechnung?
    Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen und viele Grüße
    K. Dittrich