Beiträge von A.Besecke

    Hallo Fischerin v. Bodensee,

    die Begleitperson wird über den Patienten geführt - sie stellt also keinen eigenständigen Fall dar.
    Somit ist es eigentlich falsch, die Z76.3 beim Patienten (der begleitet wird) einzutragen. Das würde nämlich bedeuten, dass der Patient die gesunde Begleitperson ist.
    Dennoch verlangt eine KK von uns, eine derartige Kodierung vorzunehmen.
    Besagte KK weist zudem alle Rechnungen, bei denen der Betrag für die Begleitperson erscheint, kategorisch ab und fordert per DTA eine kurze medizinische Begründung. Sie lässt nur 2 Dinge für die Notwendigkeit der Aufnahme einer Begleitperson zu: Kinder, die noch gestillt werden + krebskranke Kinder...

    Gruesse aus dem Harz