Beiträge von Aust

    Guten Morgen,
    Kann jemand in folgendem Fall weiterhelfen?

    Entbindung, abgerechnet wurde die O01C mit der oGVD 11Tage, gesunder SGL. mit der DRG P66D, oGVD 8Tage, Zuschlag für 3 Tage, da das Kind mit der Mutter entlassen wurde.

    Wir erhielten von der TKK folgende Aussage: Gesunde Säuglinge werden mit P66D o. P67D unter der Versicherungsnummer der Mutter abgerechnet. Sollte die Mutter aufgrund med. Indikation länger im KH verbleiben, ist der gesunde Sgl. nach Erreichen der oGVD nur noch Begleitperson, da er nicht mehr behandlungsdürftig ist. Zuschläge zur DRG können nicht mehr abgerechnet werden. Es können bei med. Notwendigkeit (!) die Kosten für eine Begleitperson berechnet werden, dann aber unter dem KH-Aufenthalt der Mutter. Diese Fallkonstellation findet sich bei Müttern, die per Sectio von einem gesunden Säugling entbunden wurden.
    An eine solche Möglichkeit hat man bei der Definition \"Gesunder Säugling\" wohl nicht gedacht.
    Die oGVD der DRGs P66D und P67D müsste genauso angesetzt werden wie die oGVD der \"längsten\" Entbindungs-DRG.
    Hat die TKK Recht, oder können wir die Zuschläge berechnen?