Beiträge von DRG-Lehrling

    Hallo,

    da bin ich anderer Auffassung. Bei der Fallzusammenführung nach §2 Abs. 2 FPV ist eine direkte Fallabfolge erforderlich. Lediglich Aufenthalte in einem anderen Krankenhaus oder nach BPflV abgerechnete Aufenthalte im selben Krankenhaus haben keine Auswirkung.

    Da der zweite Aufenthalt hier in eine andere MDC führt, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Deshalb kann meiner Meinung nach keine Fallzusammenführung von 1. und 3. erfolgen.

    Aber: Wie kann der 1. Aufenthalt überhaupt stationär abgerechnet werden, wenn doch bereits \"während der Aufnahme\" festgestellt wurde, dass der Patient nicht operiert werden kann und er wieder nach Hause geschickt wurde? :d_gutefrage:
    Kann es sein, dass die Kasse meint, der erste Fall sei als vorstationäre Abklärung zu betrachten und deshalb nicht extra abrechenbar?

    Gruß
    DRG-Lehrling