Beiträge von sschmitz

    Hallo zusammen
    meines Wissens verjähren Leistungen im Bereich der Krankenhausbehandlung nach 4 Jahren. So lange stehrt es jedem frei, seine Rechnung zu stornieren und eine Neue zu schreiben. Und der Kasse steht es natürlich frei, innerhalb der Frist diese neue Rechnung vom MDK prüfen zu lassen.
    Andere sinnvolle Argumentationspfade sind mir nicht bekannt
    Gruss
    Schmitz

    Hallo zusammen
    gestern ist mir der erste Überleitungsgrouper 2006/2008 in die Hände gefallen und im ersten Ergebnis kommt es zu erheblichen Erlösverschiebungen. Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass das frühere Problem \"Katalogeffekt (sgg. Heimig Effekt)\" abgestellt wurde. Oder weiss jem. was genaueres?
    Danke
    Schmitz

    Hallo zusammen
    mir gefällts auch besser. In dem Zusammenhang hätte ich aber noch ne Frage. In den letzen Jahren konnte man im DRG Browser die Kostenkalkulationen für die einzelnen DRGs in dieser berühmten Kostenstellen- Kostenartenmatrix prima die einzelnen angesetzten Werte erkennen. Im letzen veröffentlichten Browser 2005- 2007 ging das aber nicht mehr. Weis einer eine Quelle, um diese Matrix weiter zu bekommen?
    Danke für die Hilfe

    Hallo Wills
    Wir haben ähnliche Probleme. Die dahinter stehende Strategie ist klar. Formal ist diese aber scheint mir auch gedeckt. Auch am Tag 12 oder 13 muss für jeden Tag die Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit belegt werden. Das gilt auch in einer Akutgeriatrie. Wenn die DRG kleiner ausfällt, dann wird halt nachträglich gesagt, \"Eine Reha wäre auch möglich gewesen, es bestand keine Akutbehandlungsbedürftigkeit\". Nachträglich braucht ja die Reha nicht bezahlt werden, sondern nur die geschmälerte DRG. Ich persönlich halte dieses Vorgehen für unanständig, aber wos um Geld geht...
    Zur Abwehr bleibt nur die sorgfältige Dokumentation der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit und der schwache Trost, dass wir uns ja in einem pauschalierten Entgeltsystem befinden (bei dem mal das Krankenhaus und mal der Leistungserbringer benachteiligt ist).
    Gruss sschmitz

    Hallo zusammen
    so richtig viel Kniffe gibt es da aus meiner Sicht nicht. Die 5-144 wirds wohl fast immer als Hauptprozedur sein. Aber dann die 7 und 8 Stelle - da kann nur der Operateur helfen. Die DRG bleibt aber immer gleich.
    Spannend wird es erst, wenn zusätzlich neben diesem Standardeingriff weitere kleine Proizeduren erfolgen (z.B. am Trabekelwerk bei PEX Patienten, oder eine Kapselspannring eingesetzt wird...) Dann ändert sich die DRG erheblich. Also wie immer Abweichungen oder Erweiterungen genau kodieren.
    Problematisch ist die stationäre Durchführung, da die Operation fast immer ambulant möglich ist. Wenn die stationäre Durchführung anerkannt wird, müssen wir fast immer eine Tag Abschlag hinnehmen, da der MDK die Entlassung am ersten postoperativen Tag einfordert und es in der Tat nur selten Gründe gibt, den Patienten länger stationär zu behandeln.
    Viele Grüsse sschmitz

    Hallo zusammen
    ich würde das nicht so eindeutig sehen. In diesem Argumentationsgang würden dann auch Initiativer von Kassen gehören, die auf Patienten zukommen und anfragen ob sie nicht mal wegen eines Behandlungsfehlers gegen das Krankenhaus forschen sollen ( zum Beispiel Patienten mit der Nebendiagnose Dekubitus oder einer im Krankenhaus erworbenen Sturzverletzung).
    Das Bestreben der Kassen Leistungen zu verweigern ist ja primär kein Problem der Krankenhäuser, sondern ein gesellschaftliches. Ich kenne Schbearbeiter die mir bei fehlernder häuslicher Versorgung nach einer potentiell ambulanten Operation sagen, dass hier in Deutschland keiner ohne Versorgung ist. Der Patient hätte sich halt vorher bei Nachbarn oder Freunden eine eine Unterstützung organiseren müssen. Auch wenn das in manchen Ländern der Welt so sein mag, in solchen Fällen würde ich schon die Patienten oder die Öffentlichkeit davon in Kenntniss setzen mit der Frage, ob diese Entwicklung auch gewollt ist.
    Die Info an den Patienten muss ja nicht so platt sein wie \" Die kasse zahlte nicht, bedenken Sie das bei Ihrer nächsten Kassenwahl!\", aber mann kann ja auch den Patienten im Rahmen seines QMs befragen, ob er auch der Meinung des Gutachters oder der Kasse ist, dass er kürzer oder überhaupt nicht im Krankenhaus hätte bleiben müssen.

    Nicht ganz einfach das Thema, aber all diese Dinge geheim auszutragen in einer Zeit wo die Öffentlichkeitsarbeit der Kassen permanent informiert, dass Krankenhäuser regelhaft riesigen Abrechnungsbetrug begehen, scheint mir doch etwas einseitig.

    Hallo zusammen
    meine Info ist, das die Leistungsbereiche gleich bleiben. D.h. der Bereich Dekubitus ist wie 2007 auch im ersten Quartal 2008 verpflichtend. Zusätzlich wird die Nichterfüllung sanktioniert.
    Gruss
    Schmitz

    Hallo zusammen.
    Aus meiner Sicht wird häufig zu früh die Frage nach einem geeigneten Zertifizierungsverfahren gestellt. Wenn es um Grundlagenarbeit geht, ist die Aufgabenstellung bei allen Zertifizerungsverfahren - sofern man QM ernst nimmt und nicht nur auf das Siegel schielt - ähnlich und gleich ermürbend.
    Prozesse regen - Prozesse regeln - Prozesse regeln
    Beschwerdemanagement, Verbesserungsmanagement, Vorschlagswesen, Fehlermanagement
    Dokumentenmanagement
    Gesetzliche Grundlagen erfüllen (Brandschutz, Hygiene,Arbeitsschutz, MPG...)
    Dokumentationswesen verbessern.
    Strukturierung der Schulungen und Fortbildungen
    Strukturierung von Planungen, Kontrollen, Zielfestlegungen ...
    ......

    wenn das Feld beackert ist, ist die Auswahl des Zertifizierungsverfahrens relativ nachrangig.
    Wir sind nach KTQ und der DIN/ISO 9000 zertifiziert. Bei EQZert/QS Siegel Geriatrie gibt es einige KO Kriterien bei der baulichen Beschaffenheit der Einrichtung. Hier kann man kurzfristig oft am wenigsten nachbessern.
    Gruss sschmitz