Beiträge von wschmied

    Hallo Zusammen

    Folgende Frage hätte ich. Meine Freundin hat am 7. April unseren Jungen entbunden. Am 9. April haben Sie zusammen das KH verlassen. Der Junge ist jetzt bei mir in der PKV mitversichert. Meine Freundin ist zum Studium 1 Jahr in Deutschland und hat für diesen Zeitraum eine Auslandskrankenversicherung.
    Ihre Krankenversicherung bezahlt jetzt alles was zur Entbindung gehört, nicht aber diese Fallpauschale P67D. Die PKV in der unser Kind jetzt ist stellt sich auf den Punkt, dass die KV der Mutter zahlen muss. Die Versicherung meiner Freundin sagt, da sie nur eine Auslandskrankenversicherung sind, ist diese Leitung nicht inbegriffen. Muss ich das jetzt von einem Anwalt klären lassen ? Wäre für jede Hilfe dankbar.


    Walter