Beiträge von Ilona

    als Tipp habe ich die Empfehlung bezüglich des OPS-code immer mit den Vertrettern der jeweiligen Firma sprechen. Diese sind meistens schon mit der Problematik vertraut.
    Desweiteren würde ich in solch einem Fall,wenn es keinen Wechselcode gibt jeweils die Neuimplantation + Entfernung + Liegedauer verschlüsseln und zwar so oft,wie gewechselt wurde( Z. B. wie IABP).In den Prüfprogrammen von Kodip wird automatisch darauf hingewiesen wenn bestimmte Prozeduren nur 1x pro Aufenthalt verschlüsselt werden dürfen.

    Viele Grüße Ilona

    Hallo H.Harms

    meiner Erfahrung nach nützt es,wenn eine CPAP-Beatmung bei Schlafapnoe auf Nomalstation durch dokumentierte Neueinstellung(z.B.) und/oder Anlegen u./o. Überwachung SPO2 o.BGA von medizinischen Personal durchgeführt und dokumentiert wird. Hinweis eine begrenzung zu Minimalaufwand gibt es nicht und Arbeitskraft ist zuzätzkicher Resuorsenverbrauch.Man gebe jedoch den OPS-Code zu CPAP bei Schlafapnoe an.

    Gruß Ilona