Beiträge von Winnie

    Hallo Forum,

    wir haben ein neugeborenes Kind vollstationär für zwei Kalendertage aufgenommen, um einen Heimmonitor \"anzupassen\", die Elektroden anzulegen, die Eltern zu unterweisen und die Funktion des Gerätes zu überprüfen. Unsere Pädiater sind der Auffassung, dass insbesondere die Überprüfung des Gerätes (Abgleich mit den in der Klinik vorhandenen Geräten) aus haftungsrechtlichen Gründen zwingend über Nacht erforderlich ist.

    Der MDK ist da ganz anderer Auffassung: \"Die Versorgung des Patienten mit einem Heimmonitor und die Einweisung der Eltern in die Bedienung und Reanimation können ambulant erfolgen (übliche Zeitdauer dafür ca. 2 Stunden)\".

    Wie wird dieses in anderen (Kinder-) Kliniken gehandhabt? Ist irgendjemandem bekannt, ob die Monitorversorgung und -anpassung auch ambulant durchgeführt wird?

    Vielen Dank!!!

    Winnie Poor

    Hallo und herzlich willkommen im Forum, Sada!

    Die Punktwerte sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, von daher wäre es wichtig zu wissen, in welchem Bundesland Sie abrechnen wollen. Dann kann es auch Unterschiede bei der Höhe der Punktwerte von Kasse zu Kasse geben. Die Einteilung wie bisher nach Primär- und Ersatzkassen gibt es (vorübergehend) nicht mehr.

    In Westfalen-Lippe beispielsweise gibt es unterschiedliche Punktwerte für BKK, AOK, IKK, VdAK, KK für den Gartenbau, BuKn und See-KK (ich glaube das waren alle?!?).

    Eine Anfrage an die Landes-Krankenhausgesellschaft wird Sie sicher weiterbringen.

    Falls sich die Punktwerte ändern, kann dieses nur für die Zukunft passieren. Die Punktwerte sollen sich an den Punktwert der KV orientieren. Von daher wird es quartalsweise wechselnde Punktwerte geben.

    Ich hoffe, das hilft Ihnen erstmal weiter.

    Viele Grüße

    Winnie Poor

    Hallo Lufti,

    sorry, die R56.8 macht wirklich keinen Sinn. Ich meinte natürlich die Synkope (R55).

    Das Exclusivum bei der E86 sagt nicht doch nicht aus, dass die Diagnosen nicht nebeneinander kodiert werden dürfen?!? Wenn ein hypovolämischer Schock vorliegt ist dieser halt mit der R57.1 zusätzlich zu kodieren.

    Wenn tatsächlich der hypervolämische Schock der Aufnahmegrund war, kommt man eigentlich nicht umhin die E86 als HD zu kodieren, da diese die dem Symptom zugrundeliegende Erkrankung darstellt. Wie im vorherigen Absatz festgestellt, ist dann der hypervolämische Schock (R57.1) als ND zu kodieren.

    Ich glaube aber, dass durchaus auch eine Synkope/Kollaps (R55) als Aufnahmegrund begründet werden könnte. Dann wäre auch die I25.15 als HD möglich (siehe oben).

    Viele Grüße

    Winnie Poor

    Hallo Mr. Freundlich,

    das Problem ist aber, dass wir als KH von den Kassen keine verbindliche Aussage bekommen, wann eine Behandlung denn jetzt medizinisch erforderlich ist. Folgender aktueller Fall:

    Unsere Ärzte haben entscheiden, dass eine medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme nicht bestand (war ein ganz normaler Fall), die Mutter als für Verpflegung (!) 15,- Euro (die Unterbringung an sich bieten wir kostenlos auf Klappbetten an) zahlen musste. Die Mutter läuft zur Kasse und erhält dort die Aussage: \"Natürlich brauchen Sie die Kosten für die Mitaufnahme nicht zu bezahlen, die kann das Krankenhaus ja direkt mit uns abrechnen!\"

    Nachdem ich dann bei der Kasse angerufen habe und den Fall geschildert habe, kam von der Sachbearbeiterin die Aussage: \"Das entscheidet natürlich der Arzt, da kann ich gar nichts zu sagen.\" Auch auf mein Drängen, eine Zusage zu erhalten, ging die Sachebarbeiterin nicht ein.

    Letzendlich haben wir hier die Kosten für die Begleitperson mit der Kasse abgerechnet ohne dass eine Reaktion kam...

    Hieran sieht man meiner Meinung nach, dass die Kassen sehr unsicher im Umgang mit dieser Thematik sind.

    Viele grüße

    Winnie

    Hallo Herr Staender,

    bei den Indikationen für die medizinische Notwendigkeit fehlen aus meiner Sicht noch zwei:

    1. Die Eltern sind in die Behandlung involviert (z.B. Diabetiker- oder Asthma-Schulungen)
    2. Es liegt eine so schwerwiegende Erkrankung vor, dass quasi jederzeit die Einwilligung der Eltern für eine medizinische Maßnahme eingeholt werden muss.

    Dieses wurde bisher von den Kassen akzeptiert, wir haben bisher noch nicht eine Anfrage diesbezüglich bekommen. Nur den privatkassen ist die Vergütung der Begleitpersonen noch nicht flächendeckend bekannt. Hier ist oftmals ein zusätzliches Schreiben erforderlich.

    Ich möchte an dieser Stelle aber auch nochmal darauf hinweisen, dass es für das Krankenhaus wirtschaftlich keinen Nutzen bringt, möglichst viele Eltern aus medizinischen Gründen mitaufzunehmen. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um zusätzliche Einnahmen! Die Erlöse für die Mitaufnahme werden aus dem Gesamtbudget herausgerechnet, die Erlössituation ändert sich also überhauot nicht...

    Aus rein wirtschaftlichen Gründen ist demnach die Aufnahme einer Begleitperson nur dann sinnvoll, wenn es sich um einen Selbstzahler handelt, eine medizinische Notwendigkeit also nicht vorliegt. Diese Erlöse laufen außerhalb des Budgets und sind somit \"echte\" Zusatzerlöse.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

    Winnie

    Hi Lufti,

    es handelt sich aber bei der Diagnose R56.8 um ein Symptom handelt (vgl. ehem. DRK 1801 bzw. DRK 002), ist dieses dann nicht als HD zu verwenden, wenn eine das Symptom erklärende definitive Diagnose existiert. Und das ist mit der Exsikkose aus meiner Sicht der Fall.

    Ob der hypervolämische Schock als ND zu kodieren ist, kann sicherlich vortrefflich diskutiert werden. Wenn es sich um ein eigenständiges und wichtiges Problem handelt, kann diese Diagnose als ND erfasst werden. Das sagt das Exklusivum im ICD10 aus.

    Viele Grüße

    Winnie

    Hallo,

    falls die Ursache eines Symptoms (hier: Kollaps) gefunden wird, ist die zugrundeliegende Erkrankung zu kodieren. Hier gibt es aus meiner Sicht zwei Erkrankungen, die das Symptom erklären: zum einen der Bypassverschluss und zum anderen den Volumenmangel. Welche Erkrankung den Kollaps jetzt atatsächlich ausgelöst hat, ist im nachhinein nicht mehr zu klären. Deshalb kann der behandelnde Arzt anhand des Ressourcen-Verbrauchs die HD festlegen (zwei Diagnosen entsprechen der HD-Definition).

    Für mich ist hier die Diagnose, die zur PTCA geführt hat, diejenige mit dem höheren Aufwand. Also I25.15 oder T82.8.

    Viele Grüße

    Winnie

    Hallo liebes Forum,

    mir stellt sich die Frage, ob die Auffassung des MDK in diesem Fall korrekt ist:

    Ein Patient kommt mit einem frischen Apoplex. Um die Ursache (den Thrombus) zu suchen wird ein Echo des Herzens durchgeführt. Dabei wird eine bereits bekannte Aortenklappenstenose diagnostiziert. Unsere Ärzte haben deshalb die Aortenklappenstenose als Nebendiagnose kodiert.

    Der MDK sagt jetzt, dass die Aortenklappenstenose nicht die Nebendiagnosendefinition erfüllt, weil die Diagnostik der Stenose keinerlei Mehraufwand zur Folge hatte. Das Echo sei eine Routineuntersuchung wegen der Hauptdiagnose und bereits durch diese ausreichend abgebildet.

    Wie ist die allgemeine Auffassung im Forum zu dieser Problematik?

    Vielen lieben Dank für Eure und Ihre Denkanstöße!!!

    Winnie