Beiträge von GK-Nicole

    Guten Morgen!

    Wir haben folgendes Problem: Patient wird am 23.03.2007 stationär aufgenommen, am 23.03. operiert und am 26.03.2007 entlassen. Am Aufnahmetag = 23.03.2007 besteht eine Mitgliedschaft in einer großen GKV. Die Mitgliedschaft endet am 24.03.2007 und ab hier ist der Patient nicht mehr versichert (auch nicht in einer anderen Versicherung).
    Ich bin der Meinung, dass gem. FPV 2007, der ganze Aufenthalt mit der GKV abgerechnet werden kann, da diese am Aufnahmetag leistungspflichtig ist. Die Kasse sieht das natürlich anders, und zwar mit dem Argument, dass in der FPV von einem Kostenträgerwechsel gesprochen wird und ein Patient kein Kostenträger ist ?!

    Wie ist die allgemeine Meinung hierzu?

    Viele Grüße,
    Nicole

    Hallo Herr Winter,

    ups, es hat sich in meine Frage ein Zahlenfehler eingeschlichen.
    Die 5-821.25 beeinhaltet natürlich den Kopfwechsel - das mit dem Lesen und dem Vorteil:-)
    Die Frage, die sich stellt ist vielmehr, warum man die 5-821.25 mit einer Kombination aus http://5-783.ff/5-784.ff/5-785.-ff für den Pfannenbodenaufbrau kodieren soll und nicht 5-821.21 (hier ist ja der Pfannenbodenaufbau und nicht der Kopfwechsel inklusive) mit 5-821.18 für den Kopfwechsel. Ich stehe also vor dem Rätsel ob
    a) 5-821.25+5-783/5-784/5-785 oder
    b) 5-821.21+5-821.18
    die korrekte Kodierung ist. Ich tendiere immer noch zu den beiden Codes aus 5-821.2-, da der Pfannebodenaufbau an die TEP-Revision gekoppelt ist.

    Bin nach wie vor dankbar über Anregungen!
    GK-Nicole

    Hallo zusammen,

    ich würde das Thema gern nochmal aufgreifen. Folgende Konstellation:

    Kurzfassung aus dem OP-Bericht: Pfannenausbau, Einbau einer 48er-Polyäthylen-Pfanne mit Pfahlschrauben und Auffüllen der sehr großen Lysezonen (vorderer und hinterer Pfannenrand fehlen)im Pfannenboden mit Knochenpaste und Pellets, Kopfwechsel.

    Nach wie vor, ist mir nicht ganz klar, wie das korrekt abgebildet wird, da es keinen Code gibt, der \"Pfannenwechsel, Kopfwechsel und Pfannenbodenaufbau\" beinhaltet.
    Nun schlägt mir derzeit ein MDKler vor, nur 5-821.25 und 5-829.e zu kodieren... ?(
    Ich bin der Meinung, dass hier zwei Codes aus dem Revisions-Kapitel 5-821.2-, nämlich 5-821.25 und 5-821.18 die Operation korrekt abbilden. Die Variante 5-821.23 und 5-785.-- stellt in meinen Augen nicht dar, dass es sich um einen schwierigen Revisionseingriff handelt.

    Wäre sehr dankbar für Denkanstöße, manchmal verrennt man sich ja auch...

    Nicole

    Ein sonniges Hallo an alle,

    ich bin mir bei folgenden Konstellation unsicher:
    Mehrfragment-Oberarmkopffraktur wird offen reponiert mittels winkelstabiler Plattenosteosynthese (5-794.k1). Wie ist hier eine Sehnenaugmentation korrekt zu kodieren? Über 5-854.31 (Exkl.5-805.7)? Bei der 5-805.7 steht im Exkl jedoch die 5-793.ff.
    Zitat aus dem OP-Bericht:
    \"Es zeigt sich eine wenig dislozierte Vierfragment-Kopffraktur, wobei das Tuberculum majus diskret nach kranial verschoben ist. Dieses wird reponiert. Zur besseren Repositionshilfe wird ein Ethibond-Faden durch die Rotatorenmanschette eingebracht und hiermit das Tuberculum majus etwas nach distal hinuntergezogen. Dann anlegen der winkelstabilen Platte und zunächst Fixierung der Platte im ovulären Loch im Humerusschaft mit einer Schraube in der üblichen Technik, so dass der Schaft an die Platte herangezogen wird.Hierdurch kommt es dann zu einer guten Reposition der Fraktur, so dass der Kopf und das Tuberculum mit drei K-Drähten über der Platte fixiert wird.\"

    Ich bin dankbar für alle Hinweise
    Nicole

    Sehr geehrter Herr Selter,

    nun gut, Ihre Anmerkung ist gerechtfertigt...
    Im geschilderten Fall habe ich jedoch nicht den Knackpunkt in Bezug auf den Aufwand gesehen, sondern im Argument des MDK \"Bauch vs.Darm\". Mir schien, dass nicht der Aufwand aberkannt werden sollte, sondern die Lokalisation bzw. Bezeichnung des OPS-Codes das Problem war. Und das ist in meinen Augen mit der benannten DKR klargestellt.

    Verregnete Grüße aus Köln
    Nicole

    Hallo riol,

    ich würde erst mal mit den DKR, speziell 1102a, argumentieren.
    Hier steht ganz eindeutig: \"...Auch wenn Adhäsionen im Verlauf einer anderen BAUCHoperation gelöst werden,... Dann sind ein Diagnosekode...und ein Prozedurenkode aus 5-469.1 oder 5-469.2 für die Lösung anzugeben.\"

    Wir hatten damit noch nie Probleme...

    Einen schönen Tag!
    Nicole

    Hallo,

    im Moment seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr...

    Wie kodiert man korrekt eine laterale Clavikularesektion sowie die Abtragung subacromiale Osteophyten bei AC-Arthrose / Impingement der Schulter?
    Beim OPS 5-829.3 \"Resektionsarthroplastik Schultergelenk\" stört mich zum einen, dass der Code im Kapitel des endoprothetischen Gelenk-/Knochenersatz steht und zum anderen sehe ich bei einer alleinigen Resektion keine Plastik gegeben.
    Beim OPS 5-782.00 \"partielle Resektion Klavikula\" irritiert mich, dass der Code im Kapitel für Resektion von erkranktem Knochengewebe steht und trotzdem in der weiteren Unterklassifzierung ab 5-782.6 die totale Resektion von Knochen abgebildet werden.
    Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen?

    Es gibt natürlich auch wieder einen Erlösunterschied:
    5-829.3 = I16Z
    5-782.00 = I28C
    5-782.00+5-829.3= I16Z

    Grüße ans Forum!
    GK-Nicole

    Hallo,

    2007 ist die Pfannendachplastik (5-829.1) ja eine komplizierende Prozedur. Nun schlägt der Diacos bei der Eingabe von \"Pfannenbodenplastik Hüfte\" auch den o.g. Code vor, und gibt als Synonym \"Pfannenaufbau Hüftgelenk\" an. In meinen Augen ist jedoch eine Pfannendachplastik nicht das gleiche wie ein Pfannenbodenaufbau, oder lieg ich da falsch?
    Wie kann ich sonst den Pfannenbodenaufbau abbilden? 5-784.0d (mit 5-783.0)?

    Dankbar um Anregungen
    GK-Nicole

    Hallo,

    wir hatten bei uns im Haus auch schon öfters Patienten mit der Nebendiagnose Osteolyse (bei Hüft-TEP). Ich habe in den entsprechenden Fällen immer Rücksprache mit dem ärztlichen Dienst gehalten und gefragt, ob die Osteolyse das Patientenmanagement beeinflusst hat. Die Aussage war meistens \"ja\" -z.B. durch die Vorbereitung+Planung der OP. Präoperativ wurde z.B. noch ein MRT gemacht um die Ausdehnung der Osteolyse zu bestimmen. Intraoperativ wurde dann zusätzliches Material eingesetzt, um die Osteolysezonen aufzufüllen (Knochenpaste o.ä.).In solchen Fällen habe ich dann die Osteolyse kodiert und mich auf die Rechnungsprüfung / Krankenkassenanfrage eingestellt. Und ich wurde nicht enttäuscht:-) Jedoch liegt mir noch keine negative MDK-Stellungnahme vor...

    GK-Nicole

    Guten Morgen,

    hätte ich ja auch selber drauf kommen können. Hier also der Schriftwechsel im Zitat:

    Ich:
    Wie ist eine während einer Hüft-TEP-Implantation entstandene Femurfraktur korrekt zu kodieren?
    Variante a) M96.6 oder
    Variante b) T84.0 + S72.--
    Es gibt Unstimmigkeiten bezüglich der Textur bei
    1) M96.6 = Knochenfraktur NACH Einsetzen ... und bei T84.0 = Mechanische Komplikation DURCH...
    2) Die Komplikationen unter T84.- beschreiben nicht wirklich die Fraktur, dies geschieht spezifisch durch M96.6. Jedoch bezeichnet die M96.6 die Fraktur NACH, und nicht BEI Einsetzen der Prothese.
    3) Weitere Frage für M96.6: Im Exklusivum stehen Komplikationen, die unter T84.0 dargestellt sind. Wie ist hier die Abgrenzung?

    DIMDI:
    (Auf den allg.Hinweis in Bezug auf Beachtung DKR etc. verzichte ich hier)
    M96.6 gibt an, dass eine Knochenfraktur nach Einsetzen eines Implantats unter Berücksichtigung des Exklusivums verschlüsselt werden kann. M96.6 ist für die direkt mit der medizinischen Maßnahme im Zusammenhang stehenden Fraktur gedacht, d.h. auch für INTRAOPERATIVE Fraktur.

    Falls jemand den Schriftwechsel als E-Mail weitergeleitet haben möchte, kann er sich gerne bei mir melden!

    Viele Grüße!