Guten Morgen!
Wir haben folgendes Problem: Patient wird am 23.03.2007 stationär aufgenommen, am 23.03. operiert und am 26.03.2007 entlassen. Am Aufnahmetag = 23.03.2007 besteht eine Mitgliedschaft in einer großen GKV. Die Mitgliedschaft endet am 24.03.2007 und ab hier ist der Patient nicht mehr versichert (auch nicht in einer anderen Versicherung).
Ich bin der Meinung, dass gem. FPV 2007, der ganze Aufenthalt mit der GKV abgerechnet werden kann, da diese am Aufnahmetag leistungspflichtig ist. Die Kasse sieht das natürlich anders, und zwar mit dem Argument, dass in der FPV von einem Kostenträgerwechsel gesprochen wird und ein Patient kein Kostenträger ist ?!
Wie ist die allgemeine Meinung hierzu?
Viele Grüße,
Nicole