Guten Morgen zusammen,
mir liegt zu besagtem Fall nun eine zweite Stellungnahme vom MDK vor. Dieser räumt nun ein, dass die Codes generell nebeneinander kodiert werden. In dem strittigen Fall läuft nun tatsächlich alles auf die vom DIMDI zu klärende Frage hinaus:
Was stellt die intraoperative Fraktur beim Eingriff \"Hüft-TEP\" genauer dar - M96.6 oder T84.0 mit S72.xx?
Der MDK befürwortet T84.0 mit einem S-Code (ist natürlich auch schlechter bewertet). Wörtlich aus der Stellungnahme:
\"M96.6 wäre hier, würde sie kein Exklusivum enthalten, eine denkbare Kodierung. Das Exkl. besagt aber dass Komplikationen durch ... mit einem Code aus T84 zu kodieren sind. Dies ist eine eindeutige Klarstellung, zumal es in der T84.-Gruppe heißt, Komplikation DURCH, während M96.6 besagt Knochenfraktur NACH und nicht DURCH oder BEI.\"
An der Stelle frage ich mich aber, für welche Fallkonstellation dann die M96.6 vorgesehen ist??? Weiterhin bin ich der Meinung, dass M96.6 spezifischer die Fraktur als der T84.0 beschreibt und die DKR die Reihenfolge bezüglich der allg.Kodierung von Komplikationen vorgibt und der T84.-Code das letzte Mittel der Wahl ist...
Vom DIMDI gibt es bestimmt noch keine Antwort, oder? Der KTR hat uns nun eine 4-Wochen-Frist gesetzt um den \"zuviel\" bezahlten Betrag zurück zu zahlen. Wie würden Sie an meiner Stelle verfahren? Auf die offene Antwort vom DIMDI hinweisen und diese abwarten?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten und einen schönen Tag
GK-Nicole