Beiträge von GK-Nicole

    Hallo,

    2007 ist die Pfannendachplastik (5-829.1) ja eine komplizierende Prozedur. Nun schlägt der Diacos bei der Eingabe von \"Pfannenbodenplastik Hüfte\" auch den o.g. Code vor, und gibt als Synonym \"Pfannenaufbau Hüftgelenk\" an. In meinen Augen ist jedoch eine Pfannendachplastik nicht das gleiche wie ein Pfannenbodenaufbau, oder lieg ich da falsch?
    Wie kann ich sonst den Pfannenbodenaufbau abbilden? 5-784.0d (mit 5-783.0)?

    Dankbar um Anregungen
    GK-Nicole

    Hallo,

    wir hatten bei uns im Haus auch schon öfters Patienten mit der Nebendiagnose Osteolyse (bei Hüft-TEP). Ich habe in den entsprechenden Fällen immer Rücksprache mit dem ärztlichen Dienst gehalten und gefragt, ob die Osteolyse das Patientenmanagement beeinflusst hat. Die Aussage war meistens \"ja\" -z.B. durch die Vorbereitung+Planung der OP. Präoperativ wurde z.B. noch ein MRT gemacht um die Ausdehnung der Osteolyse zu bestimmen. Intraoperativ wurde dann zusätzliches Material eingesetzt, um die Osteolysezonen aufzufüllen (Knochenpaste o.ä.).In solchen Fällen habe ich dann die Osteolyse kodiert und mich auf die Rechnungsprüfung / Krankenkassenanfrage eingestellt. Und ich wurde nicht enttäuscht:-) Jedoch liegt mir noch keine negative MDK-Stellungnahme vor...

    GK-Nicole

    Guten Morgen,

    hätte ich ja auch selber drauf kommen können. Hier also der Schriftwechsel im Zitat:

    Ich:
    Wie ist eine während einer Hüft-TEP-Implantation entstandene Femurfraktur korrekt zu kodieren?
    Variante a) M96.6 oder
    Variante b) T84.0 + S72.--
    Es gibt Unstimmigkeiten bezüglich der Textur bei
    1) M96.6 = Knochenfraktur NACH Einsetzen ... und bei T84.0 = Mechanische Komplikation DURCH...
    2) Die Komplikationen unter T84.- beschreiben nicht wirklich die Fraktur, dies geschieht spezifisch durch M96.6. Jedoch bezeichnet die M96.6 die Fraktur NACH, und nicht BEI Einsetzen der Prothese.
    3) Weitere Frage für M96.6: Im Exklusivum stehen Komplikationen, die unter T84.0 dargestellt sind. Wie ist hier die Abgrenzung?

    DIMDI:
    (Auf den allg.Hinweis in Bezug auf Beachtung DKR etc. verzichte ich hier)
    M96.6 gibt an, dass eine Knochenfraktur nach Einsetzen eines Implantats unter Berücksichtigung des Exklusivums verschlüsselt werden kann. M96.6 ist für die direkt mit der medizinischen Maßnahme im Zusammenhang stehenden Fraktur gedacht, d.h. auch für INTRAOPERATIVE Fraktur.

    Falls jemand den Schriftwechsel als E-Mail weitergeleitet haben möchte, kann er sich gerne bei mir melden!

    Viele Grüße!

    Hallo zusammen,

    ich habe nun vom DIMDI eine Antwort erhalten, die ich hier bekannt geben möchte:

    Zitat
    \"M96.6 ist für die direkt mit der med.Maßnahme im Zusammenhang stehenden Fraktur gedacht, d.h. auch für die intraoperative Fraktur.\"

    Viele Grüße
    GK-Nicole

    Hallo,

    es können weitere Fälle mit schon bereits zusammengeführten Aufenthalten zusammengefasst werden, wenn der zu prüfende Aufenthalt immer noch in die Prüffrist des ersten (ursprünglich nicht zusammengefassten Aufenthalt) fällt. Die Prüfung hat dann aber nicht anhand der nach der Zusammenführung gegroupten DRG zu erfolgen, sondern nach der des ersten, nicht zusammegeführten, Aufenthaltes.

    Ich hoffe, das ist verständlich ausgedrückt

    :)


    Viele Grüße

    Guten Morgen zusammen,

    mir liegt zu besagtem Fall nun eine zweite Stellungnahme vom MDK vor. Dieser räumt nun ein, dass die Codes generell nebeneinander kodiert werden. In dem strittigen Fall läuft nun tatsächlich alles auf die vom DIMDI zu klärende Frage hinaus:

    Was stellt die intraoperative Fraktur beim Eingriff \"Hüft-TEP\" genauer dar - M96.6 oder T84.0 mit S72.xx?

    Der MDK befürwortet T84.0 mit einem S-Code (ist natürlich auch schlechter bewertet). Wörtlich aus der Stellungnahme:
    \"M96.6 wäre hier, würde sie kein Exklusivum enthalten, eine denkbare Kodierung. Das Exkl. besagt aber dass Komplikationen durch ... mit einem Code aus T84 zu kodieren sind. Dies ist eine eindeutige Klarstellung, zumal es in der T84.-Gruppe heißt, Komplikation DURCH, während M96.6 besagt Knochenfraktur NACH und nicht DURCH oder BEI.\"

    An der Stelle frage ich mich aber, für welche Fallkonstellation dann die M96.6 vorgesehen ist??? Weiterhin bin ich der Meinung, dass M96.6 spezifischer die Fraktur als der T84.0 beschreibt und die DKR die Reihenfolge bezüglich der allg.Kodierung von Komplikationen vorgibt und der T84.-Code das letzte Mittel der Wahl ist...

    Vom DIMDI gibt es bestimmt noch keine Antwort, oder? Der KTR hat uns nun eine 4-Wochen-Frist gesetzt um den \"zuviel\" bezahlten Betrag zurück zu zahlen. Wie würden Sie an meiner Stelle verfahren? Auf die offene Antwort vom DIMDI hinweisen und diese abwarten?

    Herzlichen Dank für Ihre Antworten und einen schönen Tag

    GK-Nicole

    Hallo Felix,

    Zitat aus dem OP-Bericht: \"Der Pfannenboden ist sehr dünn. Einlegen eines Titannetzes und danach werden im Pfannendach 3 Spongiosaschrauben fest eingeschraubt und eine 56er Polyäthylen-Pfanne einzementiert.\"

    Wählt man nun 5-821.25 (mit Wechsel Aufsteckkopf) oder 5-821.23 (mit Pfannenbodenaufbau) und ergänzt dann das entsprechend fehlende \"Element\"? Vermisse einen Code, der beides beinhaltet.

    Nicole

    Hallo Felix,

    die Dislokation des Osteosynthesematerials aufgrund des Sturzes würde ich mit einem T-Code abbilden und ergänzend X59.9 für den Sturz kodieren. Ich denke, dass hier auf jeden Fall eine Komplikation, wenn auch durch einen externen Grund, vorliegt. Der Zusammenhang wird m.E. in beiden Fällen durch die Dislokation des zuvor eingebrachten Materials gebildet. Die Sturzneigung oder weiterführende Nebendiagnosen sind bei Aufwand ebenfalls zu kodieren.

    Grüße
    Nicole

    Guten Morgen,

    mich beschäftigt folgendes Problem:

    Patientin bekommt geplant eine zementfreie Hüft-TEP eingebaut. Intraoperative Fraktur Trochanter major (bei bekannter Osteoporose). Daher Cerclagen Refixation.
    Postoperativ dann Wundheilungsstörung mit Hämatomentleerung und operativer Wundrevision. Hierbei dann Fasziennaht und Feststellung der Lockerung der Drahtcerclagen mit gleichzeitger ME-Entfernung und Fixation der Trochanterfragmente über resorbierbaren Faden.

    Der MDK möchte die Kodierung von M96.6 für die intraopertive Fraktur nicht anerkennen, weil wir auch T84.4 für die Lockerung der Drahtcerclagen kodiert haben. Der MDK beruft sich hier auf das Exklusivum. Dürfen die beiden Codes wirklich nicht zusammen kodiert werden? In meinen Augen bildet die Kodierung der beiden Codes den Sachverhalt konkret ab. Ich habe den Eindruck, dass der MDK hier meint, dass wir die Codes für die Abbildung des gleichen Sachverhaltes gewählt haben. Dies ist aber nicht so - es sind ja schließlich zweizeitige OPs...

    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

    Vielen Dank und einen schönen Tag