Hallo,
leider muss ich diesen Thread nochmal aufgreifen.
Wir haben in unserer Klinik eine \"Arbeitsgruppe\" gebildet, um zu eruieren, welche Lagerungen oder welche Lagerungshilfsmittel anerkannt werden.
Die Leitung unseres Med.-Kontr. ist der Meinung, bei jeglicher prophylaktischen Lagerung könne man diesen Code nicht anwenden.
Auch zur abschwellenden Maßnahme eines geschwollenen Fußes prä-Op, was meines Erachtens therapeutisch ist, ist sie nicht einverstanden.
(Welche Schienen sind denn dann gemeint?)
Der größte Hohn: instabile Wirbelsäulen werden in unserem Hause überhaupt nicht gelagert, sondern bis zur Op flach gebettet-und das soll zählen?
Was sagt der MdK? Und: muss ich mich in Zukunft an diversen Lagerungen in der unfallchirurgischen Abteilung tot kodieren oder gibt es auch hier sogenannte Inclusiva?
MfG :sonne: Lilly65