Beiträge von Lilly65

    Hallo,

    leider muss ich diesen Thread nochmal aufgreifen.
    Wir haben in unserer Klinik eine \"Arbeitsgruppe\" gebildet, um zu eruieren, welche Lagerungen oder welche Lagerungshilfsmittel anerkannt werden.
    Die Leitung unseres Med.-Kontr. ist der Meinung, bei jeglicher prophylaktischen Lagerung könne man diesen Code nicht anwenden.
    Auch zur abschwellenden Maßnahme eines geschwollenen Fußes prä-Op, was meines Erachtens therapeutisch ist, ist sie nicht einverstanden.
    (Welche Schienen sind denn dann gemeint?)
    Der größte Hohn: instabile Wirbelsäulen werden in unserem Hause überhaupt nicht gelagert, sondern bis zur Op flach gebettet-und das soll zählen?

    Was sagt der MdK? Und: muss ich mich in Zukunft an diversen Lagerungen in der unfallchirurgischen Abteilung tot kodieren oder gibt es auch hier sogenannte Inclusiva?

    MfG :sonne: Lilly65