Beiträge von Anika

    Hallo,

    es ist zwar nicht ganz passend, aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand weiter helfen.

    Bei einer Privatklinik gibt es ja seit dem BGH Urteil keine Begrenzung der Unterbringungskosten.Jetzt haben wir jedoch eine Privatklinik bei der eine sehr hohe Baserate festgelegt ist. Die Berechnung der Pflegekosten läuft aber unabhängig dieser Baserate anhand eine anscheinend willkürlichen mit dem dort praktizierenden Arzt vereinbarten Pauschale.Die Vereinbarung konnte uns nicht vorgelegt werden, es wurde uns lediglich eine Aufstellung der in der Klinik angebotenen kombinierten Eingriffe Tarif A bis F zugesandt. Zu diesem Betrag kommt dann noch die MwSt. Somit kommt es bei einem meist 4 tägigen Aufenthalt zu Kosten über ca.6.500,00 Euro. Anhand der Diagnose, Baserate und Prozeduren würde ich auf eine DRG über ca. 4.800,00 Euro kommen.
    Meine Frage : Hat jemand damit Erfahrung und Kosten evtl. gekürzt gezahlt ? Wenn ja, auf welche Grundlagen kann man sich stützen ?
    Oder kann das wirklich sein, daß einfach gezahlt werden muß ?

    Vielen Dank ! :chicken:

    Nein daran liegt es nicht, die Texte wurden uns zu unmengen schon von den KH\'s geschickt :biggrin: Wir haben uns ja beim ersten Einspruch auch gleich Kundig gemacht. Aber wie so oft mußte man halt selbst nachfragen, bevor man informiert wurde. :threemonkey:

    Ja die Berechnung der Begleitperson ist ein anderes leidiges Thema. Vom PKV-Verband ist bis heute keine Info an uns erfolgt. Wir zahlen aber mittlerweile ohne Probleme. Somit sollte das bald kein Streitthema mehr sein. :sonne:

    Und diese spezielle Rechnung wurde von mir natürlich auch beglichen. Somit sollte dieser Fall zumindest abgeschlossen sein!

    Noch viele Grüße, ins hoffentlich überall, sonnige Deutschland!

    Wo wir grad dabei sind Mißverstädnisse aus dem Weg zu räumen:

    Ich bin bei einer privaten Krankenversicherung beschäftigt und wie die meisten von Ihnen wissen, erfolgt bei uns keine automatische Datenübertragung. Vor kurzen bekam ich folgende Aussage von einem Krankenhaus \"Es kann durchaus sein, dass auch nach versenden der Entlassungsanzeige noch Diagnosen oder Prozeduren nachkodiert werden.\" Warum wir davon keine Mitteilung bekommen, konnte mir allerdings auch niemand erklären. Dies führt halt oft zu gekürzten Zahlungen.

    Es kommt auch durchaus vor, dass von unserer Seite Wochenlang Berichte angemahnt werden, ohne jegliche Reaktion, aber trotzdem Mahnungen an uns eintrudeln. Das find ich persönlich halt auch nicht korrekt.

    Um jetzt aber nochmal auf meine allererste Frage zurück zu kommen. Mir ging es nicht darum die J96.0 einfach mal so zu streichen. Wie erwähnt, befinde ich mich bei der DRG-Abrechnung auf Neuland und ich hab mich halt auch gefragt ob dafür nicht einfach eine andere Diagnose möglich wäre. Hatte mich dann wohl falsch ausgedrückt und wurde falsch verstanden. Soweit ich weiß muß man ja für Krankheiten bzw. Symptome die Diagnosen kodieren, die die Krankheit am genauesten beschreiben, oder? Hätte ja sein können, dass es eine speziellere Diagnose für diese Symptome beim Säugling gibt, die ich nur nicht gefunden hab (und ich hab sie vergeblich gesucht.)

    Nun ja, um das Thema abzuschließen: Die Rechnung wurde gezahlt und ich bin wieder ein klein Wenig schlauer 8)

    Natürlich ist es korrekt, das richtig gestellte Rechnungen pünktlich gezahlt werden müssen. Dies wird natürlich auch getan und wenn nicht sind die Mahnkosten gerechfertig.

    Es ist halt leider ab und zu das an manchen Abrechnungen Zweifel bestehen und mir ist es leider oft passiert, das große Verzögerungen von Seiten des Krankenhauses entstehen wenn man Dokumentationen anfordert. Dies sollte für die Rechnungsprüfung doch legitim sein. Es ist halt auf einer Seite nicht einzusehen, warum Mahnkosten gezahlt werden sollen, wenn man nicht an der Verzögerung schuld hat. Und eine Vorabzahlung bringt ja auch dem Krankenhaus schonmal was während der Prüfung. Lieber auf einen Teil des Geldes warten, als auf Alles oder??

    Mir wär es trotzdem recht diese Diskussion jetzt fallen zu lassen, da es wirklich nicht meine Absicht war eine Kluft zwischen KK und KH zu reißen. Oft klappt die Zusammenarbeit ja auch reibungslos. :sonne:

    Ich hatte jetzt eigentlich nicht vor eine solche Diskussion heraufzubeschwören. Natürlich werden Diagnosen nicht \"einfach so\" gestrichen.
    Da sich bei längeren Prüfungen jedoch Mahnkosten nicht vermeiden lassen, ist es halt \"besser\" erst mal diese Diagnosen außer acht zu lassen und die Rechnungen gekürzt anzuweisen. Nachzahlen kann man dann nämlich immernoch.....

    Hallo liebe Leute!!

    Ich bin noch ein rechter DRG \"Frischling\" und kämpfe gerade mit einer Rechnung.

    Es geht dabei um dem Aufenthalt eines Säuglings (2 Monate). Vom Krankenhaus wurde die DRG E69A (Bronchitis oder Asthma Bronchiale, mehr als ein Belegungstag Alter > 56 Jahre) :d_gutefrage: . Die DRG kommt durch die angegebenen Diagnosen J20.9, Z76.3 und J96.0 zustande. Ich frag mich jetzt allerdings ob diese DRG, die sich ja auch aufs Alter bezieht, bei dem Säugling berechnet werden darf. Ohne die J96.0 ergibt sich nämlich die DRG E69B (Bronchits und Asthma Bronchiale < 55 Jahre). Sollte die nicht richtig sein in dem Fall????
    Wenn ja, mit welcher Begründung kann ich die J96.0 streichen????