Beiträge von K.Lütgen-Schult

    Hallo,

    bei uns in NRW haben alle Polizeibeamte des Landes Anspruch auf die Freie Heilfürsorge. Sprich Leistungen zu Ersatzkassensätzen ohne Eigenbeteiligung. Die Abrechnungsart kann man in der Regel der Rückseite des Behandlungsscheines entnehmen. Wir rechnen also auch die Ambulante Operation als Institutsleistung nach EBM ab.

    Ausnahme:
    1.Bei Dienstunfällen haben Polizeibeamte Anspruch auf eine Behandlung als Privatpatient, also nach GOÄ-Sätzen über die Chefarztambulanz.

    2. Es gibt auch Polizeibeamte (Dienstgradabhänig) die sind zu 50 % privatversichert, der Rest trägt die Beihilfe, hier gilt dann wieder die GOÄ, ebenfalls Chefarztambulanz.

    Wie gesagt NRW- wie das in anderen Bundesländern ist, kann ich nicht sagen. Sehr oft ändern sich auch in letzter Zeit die Beihilfebestimmungen für Landesbeamte, daher bin ich vielleicht nicht auf dem aktuellen Stand.


    Ich hoffe aber etwas Licht ins dunkle Abrechnungsrecht gebracht zu haben,

    viele Grüsse aus Oberhausen
    K.Lütgen-Schult

    Guten Tag !

    Gibt es eine Überleitungstabelle für Ambulante Operationen, aus der hervorgeht welche \"alten\" EBM-Ziffern sich in den OPS-Codes des \"neuen\" Kataloges verbergen ? Würde uns das Anmeldeverfahren für die Ambulanten Operationen erheblich vereinfachen !

    Mit freundlichen Grüssen
    K.Lütgen-Schult