Beiträge von mikki

    Hallo Herr Dr. Achenbach,

    unter Z 83.3 steht doch, dass sich dieser Kode auf Krankheiten bezieht, die unter E 10 - E 14 klassifiziert sind.
    Unter E 10- E 14 ist jedoch der Gestationsdiabetes im Exklusivum.
    Also gehe ich doch mal davon aus, dass sich die Z 83.3 dann nicht auf etwas bezieht, was im Exklusivum steht. Oder? :)

    Viele Grüße

    Mikki

    Hallo Herr Dr. Achenbach,

    nach meiner Meinung, kann die Z 83.3 nicht bei gestationsbed. Diabetes genommen werden.
    Unter der Z 83.3 steht: Zustände, klassifizierbar unter E 10-E 14. Gestationsdiabetes ist in diesem Kapitel jedoch ausgeschlossen und wird mit der O 24.- kodiert.
    Meiner Meinung bleibt dann nur noch Z 03.8 übrig (bei zu schweren od. zu leichten Neugeborenen kodiere ich die P 08.1 bzw. P 05.0 als HD).
    Wie ist Ihre Meinung? :d_gutefrage:

    Grüße

    Mikki

    Hallo Herr Selter,

    es gibt ja viele unterschiedliche Konstellationen bei gefallenen Kindern. Liegen Symptome vor, z.B. Erbrechen, Kopfschmerzen usw., kodiere ich natürlich auch das SHT.
    Aber es gibt hin und wieder Kinder, die z.B. aus dem elternl./eigenen Bett, von Spielgeräten o.ä. fallen, bei denen auch der Verdacht eines SHT besteht, beobachtet werden und sich keine Symptome entwickeln.
    Für diese Fälle, und nur für diese, kodiere ich die Z 03.3.
    Das sind nicht viele Fälle, aber ich denke man muß da doch differenzieren.
    Und ich glaube, hier liegt immer wieder das Problem, wann diese Ziffer benutzt werden darf und wann nicht.

    Ich wünsche ein schönes Wochenende.

    Viele Grüße

    M. Kemmer

    Hallo Herr Selter,

    also dann gehen sie davon aus, dass jedes gefallene Kind, ob mit oder ohne Prellmarke, eine Schädelprellung hat.
    Wenn ein Kind wie in dem v.g. Beispiel von der Rutschbahn fällt, und die Eltern wissen gar nicht genau, ob es auf den Kopf fiel, vielleicht sogar in den Sand, muß ich auch dann eine Schädelprellung kodieren?

    Viele Grüße

    Mikki

    Hallo Herr Selter,

    wie sieht es denn dann aus, wenn ein Kind z.B. von der Rutschbahn fällt, die Eltern sehen es, das Kind schreit wie verrückt, die panischen Eltern kommen ins Krankenhaus, das Kind hat weder erbrochen, noch ist es eingetrübt, fix und fertig vom Schreien, ein SHT kann nicht ausgeschlossen werden, eine Blutung auch nicht sicher...
    Was ist hier das Symptom?
    Und wenn es selbst bei der Überwachung keine Symptome entwickelt?

    Also ich sehe es dann doch unter dem Gesichtspunkt Beobachtung bei Verdacht...

    Aber vielleicht können Sie es mir ja noch näher erklären.

    Viele Grüße

    Mikki

    Hallo zusammen,

    ich habe bisher bei \"gestürzten\" Kindern, die keine Symptome einer Gehirnerschütterung aufwiesen, die lediglich zur Beobachtung aufgenommen wurden (es könnten sich Symptome zeigen, die auf eine Blutung hindeuten) und bei denen aber auch während des stationären Aufenthaltes keine Auffälligkeiten auftraten die Z 03.3 kodiert.
    Die Kodierrichtlinien schreiben vor:

    Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 werden ausschlieplich dann als Hauptdiagnose für die Abklärung des Gesundheitszustandes des Patienten zugeordnet, wenn es Hinweise auf die Existenz eines abnormen Zustandes, auf die Folge eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses mit typischerweise nachfolgenden Gesundheitsproblemen gibt und sich der Krankheitsverdacht nicht bestätigt und eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist.

    Also für mich war das bisher eigentlich klar, aber vielleicht lag ich ja auch falsch.

    Und: Wenn ein Kind aufgenommen wird, das z.B. Beeren von Sträuchern gegessen hat, und nur beobachtet wird ohne dass sich Symptome zeigen, wird ja auch die Z 03.6 kodiert.

    Auch hier bleibt es bei dem Verdacht und es liegt kein Symptom vor.
    Und selbst wenn das Kind jetzt zufällig noch ein Infekt der oberen Luftwege hat, aufgenommen wurde es wegen dem Verdacht der tox. Wirkung.

    Ich habe die Schädelprellung auch unter diesem Gesichtspunkt gesehen. Diese existiert zwar bei Aufnahme, evtl. ja auch Schürfwunden, aber dennoch nehme ich den Patienten wg. der evtl. nachfolgenden Gesundheitsprobleme stationär auf.
    Diese sind für mich Anlass der Behandlung - also HD.

    Oder?

    Viele Grüße

    Mikki

    Hallo zusammen,

    ich hatte mal wegen einem ähnlichen Problem im Forum nachgelesen und bin auf folgendes gestoßen:

    [c=crimson]Zitat:

    Die Entscheidung zum Verbleib des Patienten über Nacht wird in der Regel zu Beginn der Behandlung vom Krankenhausarzt getroffen, kann aber im Einzelfall auch noch später erfolgen. Geht es zB um Fälle, in denen der operative Eingriff zwar nach den Regeln der Heilkunst ambulant vorgenommen werden darf, und wird er auch so geplant und durchgeführt, ist eine Entlassung des Patienten nach Hause noch am gleichen Tage nach der üblichen Ruhephase ausnahmsweise aber nicht möglich, weil wegen einer
    Komplikation im nachoperativen Verlauf eine ständige Beobachtung und weitere Behandlung über die Nacht hinweg angezeigt erscheint, liegt nunmehr eine - einheitliche - vollstationäre Krankenhausbehandlung vor. Dementsprechend gehen die Vertragsparteien ausweislich § 6 Abs 1 Satz 2 des Vertrags nach § 115b SGB V vom 22. März 1993 (bzw § 7 Abs 2 des ab 1. Januar 2004 gültigen Vertrags) zutreffend davon aus, dass die Vergütung
    der im Katalog aufgeführten Leistungen dann nach dem KHG bzw der BPflV erfolgt, wenn der Patient an demselben Tag in unmittelbarem Zusammenhang mit einer ambulanten Operation \"stationär aufgenommen\" wird.

    http://www.bundessozialgericht.de Aktenzeichen B 3 KR 4/03 R


    ... ergibt sich hier nicht die Frage, ob der OPS-Kode für die ursprünglich geplante und zunächst auch begonnene ambulante Operation dann dem stationären Aufenthalt zuzuordnen ist ? Ist bei ex post - Betrachtung dann nicht auch als Hauptdiagnose die ursprünglich zur amb. OP führende Erkrankung zu kodieren (statt der Komplikation) ?

    M.E. Ja ! Denn: es liegt letztendlich eine \"einheitliche vollstationäre Krankenhausbehandlung\" vor, für die der Aufnahmeanlass vor der Komplikation zu suchen ist...[/code]


    Ich fand das sehr aussagefähig.

    Grüße

    Mikki

    Hallo Herr Dr. Rost,


    Da ich selbst kein Arzt bin habe ich mich mal schnell schlau gemacht und in der roten Liste nachgeschaut.
    Die Gegenanzeige für das von uns verwendete 1%-Propofol bezieht sich nur auf Kinder unter 1 Mon. Die anderen Gegenanzeigen beziehen sich auf Propofol 2%.
    Es wird nicht bei allen Untersuchungen angewendet; die Notwendigkeit ist von Kind zu Kind unterschiedlich.
    Aber falls es benötigt wird, kann ich Ihrer Meinung nach die 8-900 verwenden :) .

    Viele Dank für Ihre Antwort und viele Grüße

    Mikki

    Hallo liebe Forumteilnehmer,

    wir haben immer wieder bei Kindern die Notwendigkeit der Sedierung für z.B. MRT und sind nicht schlüssig, ob hier die 8-900 Intravenöse Anästhesie oder vielleicht auch die 1-100 Klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie verschlüsselt werden kann.

    Es gibt im Forum zwar ältere Beiträge zu diesem Thema, aber vielleicht weiß ja jemand etwas Aktuelles zu diesem Problem. :d_gutefrage:

    Freue mich schon auf die Antworten

    Mikki

    Hallo Herr Winter,

    danke für Ihre ausführliche Erklärung. Hier in diesem Fall sieht man mal wieder deutlich, dass es manchmal kein Richtig oder Falsch gibt. Aber vielleicht wird mit der Zeit der ICD 10 ja auch mal etwas konkreter.

    Viele liebe Grüße

    Mikki :deal:

    Hallo Herr Winter,

    ich dachte es sei so zu verstehen, dass die akute Verletzungssituation in dem Kapitel XIX abgebildet wird, aber eine Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt durch die ICD K 08.1 :d_gutefrage: ??!!

    Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Kode von den niedergelassenen Zahnärzten häufiger verwendet wird.

    Was meinen Sie dazu?

    Viele Grüße

    Mikki