Hallo zusammen,
ich habe bisher bei \"gestürzten\" Kindern, die keine Symptome einer Gehirnerschütterung aufwiesen, die lediglich zur Beobachtung aufgenommen wurden (es könnten sich Symptome zeigen, die auf eine Blutung hindeuten) und bei denen aber auch während des stationären Aufenthaltes keine Auffälligkeiten auftraten die Z 03.3 kodiert.
Die Kodierrichtlinien schreiben vor:
Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 werden ausschlieplich dann als Hauptdiagnose für die Abklärung des Gesundheitszustandes des Patienten zugeordnet, wenn es Hinweise auf die Existenz eines abnormen Zustandes, auf die Folge eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses mit typischerweise nachfolgenden Gesundheitsproblemen gibt und sich der Krankheitsverdacht nicht bestätigt und eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist.
Also für mich war das bisher eigentlich klar, aber vielleicht lag ich ja auch falsch.
Und: Wenn ein Kind aufgenommen wird, das z.B. Beeren von Sträuchern gegessen hat, und nur beobachtet wird ohne dass sich Symptome zeigen, wird ja auch die Z 03.6 kodiert.
Auch hier bleibt es bei dem Verdacht und es liegt kein Symptom vor.
Und selbst wenn das Kind jetzt zufällig noch ein Infekt der oberen Luftwege hat, aufgenommen wurde es wegen dem Verdacht der tox. Wirkung.
Ich habe die Schädelprellung auch unter diesem Gesichtspunkt gesehen. Diese existiert zwar bei Aufnahme, evtl. ja auch Schürfwunden, aber dennoch nehme ich den Patienten wg. der evtl. nachfolgenden Gesundheitsprobleme stationär auf.
Diese sind für mich Anlass der Behandlung - also HD.
Oder?
Viele Grüße
Mikki