Beiträge von janos

    Hallo liebe Forum-Mitglieder,
    wer kann uns weiterhelfen.

    Folgende Fallkonstellation:

    Ein Patient wird mit dem Krankenwagen von einem KH A zum KH B verlegt. Während der Fahrt wird dem Patienten schlecht und der Krankentransport macht Zwischenhalt in unserem Haus. Patient wird ambulant (EKG,Sono) versorgt und wird dann weiter ins KH B gebracht.

    Ist das eine Verbringung für das KH A oder KH B. Oder eine Notfallbehandlung, die über die KV abzurechnen ist (dann müsste der Patientdie 10 € bezahlen). Oder sogar eine stationäre Aufnahme ?

    Die Krankenkasse konnte mir auch nicht richtig weiterhelfen. Ich werd es nochmal bei der KV probieren. Vielleicht hatte jemand von Ihnen auch schon so einen Fall gehabt und kann mir weiterhelfen.

    Vielen Dank

    :sterne:

    Guten morgen,

    die geschlossenen Repositionen sind im Katalog ambulantes Operieren im Abschnitt 2 enthalten. Siehe dort OPS-Code 8-200.. und 8-201..

    Folgende Abrechnungsziffern könnten zur Anwendung kommen:

    EBM Ziffer für OPS-Code siehe Abschnitt 2
    Grundpauschale Chirurg
    Röntgenleistungen
    02350 fixierender Verband

    Für die Anästhesie bin ich mir nicht sicher, welche Ziffer zur Anwendung kommt. Vielleicht kann hier noch jemand anderes weiterhelfen...

    Viele Grüße und ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

    Einen schönen guten Morgen,

    unser Haus macht auch Chemotherapien, obwohl 20 km weiter es eine Tagesklinik gibt. Wir haben einige Jahre sämtliche Chemo\'s (ob 1 oder mehrere Tage Aufenthalt) stationär abgerechnet. Bei den Patienten mit Chemo über mehrere Tage hatten wir bei der stationären Abrechnung keine Probleme. Diese gab es nur bei den 1 Tagespatienten (am gleichne Tag entlassen)

    Hier wollten immer wieder die Kassen, vor allem die AOK eine ambulante Abrechnung. Dies konnten wir aber immer mit der Begründung - wir sind keine Tagesklinik für Chemotherapie und eine ambulante Abrechnung nur über die vorstationäre Pauschale möglich wäre, dies aber die Kosten für die Chemo nicht deckt, abwenden. Kassen sollen uns einen anderen Vorschlag geben, wie und wo diese Patienten behandelt werden können. Da die 20 km entfernte Tagesklinik ausgelastet ist, konnten wir die Patienten immer als DRG-Fall abrechnen.

    Seit Mitte 2008 haben wir nun eine neue Vereinbarung für 1 Tages Chemo\'s. Diese werden über eine individuelle vereinbarte teilstationäre Pauschale + entsprechendem Zusatzentgelt abgerechnet. Jetzt gibt es keine Anfragen mehr von den Kassen.

    Viele Grüße

    Wir haben immer wieder Fälle, wo wir nach dem Zweitgutachten weiterhin auf unseren Standpunkt stehen und in Einspruch gehen. Bei einigen Kassen funktioniert das auch - da wird unser Einspruch zum Zweitgutachten akzeptiert und zur MDK-Prüfung weitergeleitet.
    :d_zwinker:

    Jetzt kommt es aber vermehrt vor, das z.B. die IKK oder AOK den Einspruch zum Zweitgutachten für nicht korrekt empfinden, weil das Zweitgutachten vom MDK verbindlich ist. Wenn das KH damit nicht einverstanden ist - ist als nächstes ein Klageverfahren einzuleiten.
    :devil:

    Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, die besagt dass ein Einspruch zum Zweitgutachten nicht mehr möglich ist - hier als nächster Schritt Klage vor Sozialgericht ???

    Wir haben zum ersten mal teilstationäre Fälle vereinbart.
    Das sind bei uns Chemotherapien für die wir pro Behandlung statt einer DRG jetzt nur noch einen Pauschalbetrag erhalten.
    Wir haben bei uns medico//s von Siemens im Einsatz. Leider habe ich für das Einrichten von solchen Fällen noch keine Dokumetation gefunden. :devil: Kann mir ein medico-Anwender helfen ?

    Gibt es dazu DOKU Unterlagen von Siemens ?

    Ist das korrekt, dass Kassen eine medizinische Begründung (meist AEP-Kriterium oder warum Patient nicht innerhalb der UGVWD entlassen wurde) per §301 anfordern können ?

    Versuchen die Kassen damit nicht die MDK Prüfung zu umgehen ?

    Kommt das bei anderen Häusern auch gehäuft vor und wenn ja, wie reagieren Sie darauf ?

    Gruß aus dem verschneiten Sachsen.

    Hallo Mia,
    wir haben auch solche Probleme.
    Z.B.
    - Rektumkarzinom - stationäre OP
    - Einige Tage später ambulante Portimplantation (Abrechnung als amb. OP)
    - 1 Woche danach stationäre Chemo
    Krankenkasse bezahlt die ambulante Portimplantation nicht. Behandlung steht im Zusammenhang mit stationären Aufenthalt - Vor- oder nachstationäre Behandlung.

    Wir sind aber nicht dieser Meinung. Haben im Juli eine Schulung zum ambulanten operieren, wo wir uns hoffentlich passende Argumente einholen können. Denn bis jetzt liegen diese Fälle noch auf \"Eis\".

    Viele Grüße.

    Hallo Herr Selter,

    habe mich mal in diesem Link umgeschaut, konnte aber nichts Konkretes herauslesen.
    Habe versucht an Herrn Raddatz eine Mail zu schreiben, weil er 2004 die gleiche Frage hatte. Die Mail ist leider mit Fehler zurückgekommen.

    Deshalb meine Frage jetzt an Herrn Raddatz - in der Hoffnung, dass er mal vorbeischaut:
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    Hallo Herr Raddatz,
    Sie hatten 2004 eine Nachfrage wegen des oben genannten ZE.

    Wir wollen für dieses Jahr dieses ZE vereinbaren, weil wir in der Nähe 2 Schwerstebhindertenheime haben und mittlerweile sehr viele Patienten von dort zu uns eingewiesen werden.

    Konnten Sie dieses ZE für Ihr Haus vereinbaren ? Wenn ja, welche Nachweise verlangt die Kasse für die Verhandlung ?

    Ich bin gerade dabei alle Patienten aus dem Jahr 2006 herauszufiltern, die aus diesen Heimen stationär aufgenommen wurden und versuche dann eine Kalkultation für das ZE zu erstellen.

    Wie haben Sie die Kalkulation vorgenommen. Kann das ZE generell für jeden \"Heim-Patienten\" abgerechnet werden ?

    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir ein wenig weiterhelfen könnten.

    Viele Grüße aus dem sonnigen Ostsachsen.
    MfG J.Ahnert

    Schade, 100 Ansichten aber noch keine Tips.

    Hat mit diesem ZE noch niemand Erfahrungen gemacht ?
    Unsere Verhandlung steht Anfang April an.

    Bin gerade dabei alle Patienten (Jahr 2006)herauszufiltern, die aus dem Schwerstbehindertenheim bei uns stationär waren. Um dann zu analysieren, welchen zusätzlichen Aufwand diese Patienten machen -- da ja dieses ZE KH-individuell vereinbart wird.

    ........ ich bin am arbeiten ......