Beiträge von nusser

    Hallo Frau Jesse,

    hier nur eine Teilantwort:
    Bei M. Samter ist in der Samtertrias auch das Asthma bronchiale enthalten.
    Wenn dies bei einem Patienten vorliegt, kann der ICD-Kode J45.1: Nichtallergisches Asthma bronchiale (inkl. Analgetikaasthma) verwendet werden.

    Schöne Grüße

    Guten Morgen Attila,

    im Gegensatz zu den Hinweisen bei der Entfernung von Osteosynthesematerial (nur ein Kode bei Entfernung mehrerer Schrauben) lann ich aus dem OPS-Katalog nichts entnehmen, dass die Doppelkodierung von 2 Schrauben unzulässig sei.
    Die Frage ist nur, was es bringt.
    Problem ist ja bei der Kodierkontrolle. Bei solchen Doppelkodierungen fragt man sich dann immer, ob es sich hier beim zweiten OPS-Kode nicht um einen Tippfehler handeln könnte und muß dann unweigerlich den OP-Bericht zu Rate ziehen.

    Grüße

    Guten Tag Herr Landkodierer,

    zu Ihrem Problem:
    Ich denke, dass OPS 8-190.11 nicht zutrifft, da hier eine Verbandstechnik beschrieben ist. Ebenso scheidet für meine Begriffe OPS 5916ax aus, da hiermit Therapien an der Haut gemeint sind.
    Es bleibt in diesen Fällen dann nicht mehr viel übrig: Am ehesten kommt dann noch der -leider unspezifische- OPS 5-482.x1 (Peranale lokale ...Destruktion von erkranktem Gewebe des Rektums; inkl. Blutstillung; endoskopisch; SOnstige) in Betracht. (in welcher DRG der Patient mit diesem OPS \"landet\", habe ich nicht getestet.)

    Schöne Grüße

    Guten Morgen Claudi,

    in Ihrem Fall würde ich wie folgt kodieren:

    Unter der Vorraussetzung, dass die Stents durch den Radiologen perkutan-transluminal eingebracht worden sind, kommt ja nur ein Kode aus dem Bereich 8-836 in Frage.
    Ein Kode aus dem Bereich 5-38a scheidet somit aus, da es unter der Kapitelüberschrift \"Operationen an den Blutgefäßen\" Kodes aus 8-836 im Exklusivum aufgeführt sind.
    Bei nicht perkutan-transluminaler Stentimplantation (z.B. 5-38a.11) käme es zum ZE06 (bewertetes ZE).
    Bei der perkutan-transluminalen Stentimplantation bei Aortenaneurysmen müsste dann einer der folgenden Kodes verwendet werden:
    8-836.f4, 8-836.g4, 8-836.h4 oder 8-836.j4.
    Diese Kodes führen dann in das ZE2005-23, das Sie allerdings nur abrechnen können, wenn dieses unbewertete ZE in den Budgetverhandlungen vereinbart worden ist.

    Sehr verehrte Frau Kupfer,

    zu Ihrer Frage:

    Sie können alles so lassen wie es ist.

    HD I49.5; ND J93.8, T81.2
    OPS: anzunehmen ist 5-377.30 (Herzschrittmacher) und wahrscheinlich 8-144 (Bülaudrainage).

    Es resultiert die DRG F40Z: Beatmung > 24 h bei Krankheiten u. Störungen des Kreislaufsystems mit äußerst schweren CC oder (!!!) Implantation eines Herzschrittmachers, Zweikammersystem, mit äußerst schweren CC.

    Das Problem liegt hier in der Kombination zweier unterschiedlicher medizinischer Vorgänge in einer DRG.

    Hallo Frau ONK,

    ein spezifischer OPS für Secretintest ist mir nicht bekannt.

    Es käme allenfalls in Betracht (als Nebendiagnose):

    ICD Z13.8 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf sonstige näher bezeichnete Krankheiten oder Störungen.

    Sehr geehrter Herr Heindl,


    man hat sich ja gewissermaßen schon fast daran gewöhnt, dass bei der Groupierung der logische und gesunde Menschenverstand bei einigen Fällen nicht weiterhilft, ja geradezu hinderlich ist.

    Tatsächlich Aufwendigeres führt tatsächlich nicht immer zur höher bewerteten DRG.
    So auch in diesem Fall.

    Allerdings denke ich, dass in OPS 5-38a grundsätzlich alle Stents gemeint sind, egal ob patientenbezogen oder nicht.

    Ebenfalls schöne Grüsse aus Bayern

    Sehr geehrter Herr Heindl,


    In den Inklusiva zu 5-380 (Embolektomie) ist aufgeführt:
    Einbringen eines oder mehrerer Stents

    Somit ist die Implantation der Stentprothese (= Stent) in der Embolektomieprozedur enthalten.

    Allerdings sieht man an diesem Beispiel die Inkonsistenzen bzw. Ungenauigkeiten des ICD-Kataloges:
    Es müsste nämlich konsequenterweise bei OPS 5-38a (Endovask. Implant. Stentprothesen) ein Absatz mit Exklusiva (nämlich: außer bei glecihzeitiger Embolektomie 5-380) aufgeführt sein. Is\' aber nich!

    :lach:

    Sehr geehrter Herr Lehre,


    zu Ihrer Frage:
    1. Das ZE 2005-27 kann hier dem Inhalt nach prinzipiell abgerechnet werden. Aber:
    2. Der Modus der Abrechnung (z.B. Höhe des Abrechnungsbetrages) muss aber in den Budgetverhandlungen festgelegt worden sein, da es sich hier um ein in FPV Anlage 6 befindliches unbewertetes Zusatzentgelt handelt.
    Wurde in den Budgetverhandlungen dieses Zusatzentgelt nicht näher verhandelt und ist in den Verhandlungsunterlagen (z.B. AEB Formular E3.2) dieses ZE nicht aufgeführt, kann es nicht abgerechnet werden.