Beiträge von nusser

    Hallo Forum, hallo Herr Hirschberg,

    in diesem Fall würde mich die Überschrift zu N73.- sonstige entzündl.Krankheiten im weibl. Becken nicht stören.

    1. Es liegen peritoneale Adhäsionen im weibl. Becken vor, also N73.6
    2. Aus der Kodetext zu N73.6 inkl. Überschrift zu N73.- geht nicht hervor, dass eine akute Entzündung vorliegen muss.
    3. Die Adhäsionen sind in der Regel wohl durch eine irgendwann abgelaufene Entzündung verursacht.
    4. Fraglich ist, ob man nun jede irgendwann abgelaufene Entzündung histologisch im Präparat nachweisen kann.

    Fazit: M.E. hier N73.6 zutreffend, bzw. es spricht nichts dagegen.


    Schöne Grüsse


    Nusser

    Hallo Forum,

    wer legt eigentlich fest, ab wann ein Patient REHA/AHB-fähig ist oder nicht?
    Der behandelnde Arzt vor Ort? Der Sachbearbeiter in der KK? Der MDK?
    Besteht bei einer festgestellten REHA-Fähigkeit durch den behandlenden Arzt ein Rechtsanspruch des Patienten auf Bewilligung durch die KK?
    Fragen über Fragen.....

    Zitat


    Original von Sommerhäuser:
    Um den Overhead abseits der Patientenbetreuung zu erhöhen, bin ich jetzt eindeutig für einen Medizinischen Dienst der Krankenhäuser als Kontrollorgan für Krankenkassen-induzierte sekundäre Fehlbelegung

    Um den OVerhead zu erhöhen, schlage ich vor:
    1. In jedem Krankenhaus gibt es eine Aufnahmekommission, bestehend aus Mitgliedern des MDK und des Medizinischen Dienstes der KRankenhäuser (wie von Hr. Sommerhäuser vorgeschlagen). Jeder Patient, der ins Krankenhaus will oder eingewiesen wird, muss vor dieser Kommission antreten. Dann wird beraten, untersucht und entschieden, ob eine stationäre Versorgung notwendig ist oder nicht.

    2. In jedem Krankenhaus gibt es eine Visitenkommission, bestehend aus Mitgliedern des MDK und des Med. Dienstes der Krankenhäuser. Die Kommission begleitet alle Visiten des Hauses, berät, untersucht und entscheidet, wann der Patient entlassen werden kann/darf/soll.

    3. In jedem Krankenhaus gibt es eine Kodierkommission, bestehend aus Mitgliedern des MDK und des Med. DIenstes der Krankenhäuser. Die Kommission berät, untersucht und entscheidet über die Festlegung der Hauptdiagnose und über die Kodierung und Relevanz von Nebendiagnosen.


    Damit würden abertausende von Nachfragen und Diskussionen und Sozialgerichtsverfahren und Mahnschreiben und Telefonate über Patienten, die längst entlassen sind, wegfallen.

    Oder???;D


    Schöne Grüsse aus Rosenheim


    Nusser
    Arzt-MedControlling-derzeit zwischen 5 Anfragestapeln nicht mehr entdeckbar. 8)

    Hallo Forum,

    wie ist die Anlage eines Jejunocath-Katheters nach OPS zu kodieren?

    (Jejunocath = Sonde zur Ernährung; Einbringung offen chirurgisch in das Jejunum)

    5-469.x0 Andere OP am Darm: Sonstige: offen chir.
    oder
    5-463.10 Anlegen anderer Enterostomata: Jejunostomie (Anlegen einer Ernährungsfistel): offen chir.


    Schöne Grüsse aus Rosenheim, Innentemperatur 32 Grad

    Nusser
    ?(

    Hallo Herr Klüber,

    Ihre Information ist sehr interessant.
    Die I50.9 Herzinsuuffizienz ist Inhalt einiger Anfragen der Krankenkassen bezüglich Kodierrelavanz nach DKR auch bei uns.

    Wie in Ihrem Fall geschildert, ist mindestens ein Kriterium für die Relevanz der Herzinsuffizienz als Nebendiagnosenkodes erfüllt.

    Mit welchen Argumenten hat der MDK hier abgelehnt?
    Wie sieht der MDK hier die DKR-Nebendiagnosen-Kriterien?

    Schöne Grüsse aus Rosenheim


    Nusser
    :D

    Hallo Herr Lüers,

    als Nicht-Urologe folgender Vorschlag:


    5-601.4_ Transurethrale Excision u. Destruktion von Prostatagewebe: Laserdestruktion

    Schöne Grüsse aus Rosenheim (31 Grad)

    Nusser
    8)

    Hallo Forum,
    hallo Frau Fraek,

    in diesem Fall gibt es prinzipiell 2 Kodes:
    N39.0 Harnwegsinfektion, Lok. nnb
    und T81.4 Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert.

    Definiert man den Dauerkatheter als Implantat, kommt auch noch T83.5 Infektion und entzdl. Reakt. durch Prothese, Implantat oder Tranplantate im Harntrakt in Frage.

    Welcher der genannten Kodes hier am zutreffendsten erscheint, möge hier noch diskutiert werden.


    Grüsse aus Rosenheim

    Nusser
    ?(

    Hallo Forum,

    wird der Patient wegen einer Lungenembolie aufgenommen und ist die Lungenembolie derart, dass sich ein Lungeninfarkt diagnostizieren lässt und entwickelt sich auf dem Boden dieses Lungeninfarktes eine Pneumonie, könnte m.E. kodiert werden:

    HD: I26.- Lungenembolie
    ND: Sekundärdiagnose J17.8* Pneumonie bei sonstigen andernorts klassifizierten Krankheiten.

    Schöne Grüsse aus Rosenheim

    Nusser
    8)

    quote Von Dirk K:
    PS: Hat sich eigentlich schon jemand mal darüber Gedanken gemacht, dass der Schriftzug des betreffenden Unternehmens dem Schriftzug einer gewissen Modemarke sehr ähnelt ?
    Es lebe der Markenschutz.... Ende quote


    Sofern man sich als MedController überhaupt Klamotten der Firma B(uuuuuuuhhhpps) leisten kann, sollten vorsichtigerweise alle Kleidungsstücke mit Etiketten dieser Marke in die Kleidersammlung gegeben werden. Oder man baut die Etikette runter. Oder???

    Schöne Grüsse

    Nusser


    PS: wie bekommt man eigentlich diese quote-Linien hin??

    Hallo Herr Harmsen,

    damit Sie mich nicht falsch verstehen:

    Natürlich soll die Aufnahmediagnose korrekt angegeben werden.
    Allerdings muss das ja nicht gleich unmittelbar nach dem ersten Händeschütteln stattfinden, sondern, und so zeigt es auch die Praxis, genügt es sicher und ohne einen Regress befürchten zu müssen, die aufnahmediagnose erst am Abend der Aufnahme oder am nächsten morgen festzulegen. Erstens kommen die meisten Kollegen gar nicht dazu, sofort zu kodieren und zweitens ist ja nach § 301 eine Abgabefrist von 3 Werktagen nach Aufnahme vorgesehen.

    Grüsse

    Nusser
    8)

    Hallo Frau K. L.,

    hier stellt sich erstmal die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Divertikulitis diagnostiziert wurde, bzw. wann das Symptom/Befund festgestellt wurde, das zur weiteren Diagnostik mittels AbdomenSono und AbdomenCT führte.
    In dem geschilderten Fall ist ja davon auszugehen, dass die Divertikulitis bereits bei Aufnahme bestanden hat.
    In der DKR D007a werden genau zwei Fälle beschrieben, bei denen eine ursprünglich geplante OP entweder nicht durchgeführt, oder verschoben wurde.
    In Abs. b) der DKR D007a steht: Wenn die OPeration auf Grund einer Krankheit oder einer Komplikation, die nach Aufnahme aufgetreten ist, nicht ausgeführt wurde, .....

    Also: Meine Interpretation:
    Wenn man feststellt, dass eine geplante OP nicht durchgeführt werden kann, weil bei Aufnahme eine akute Krankheit bestand, die erstens die geplante Operation nicht ermöglichte und zweitens umgehend unter stationären Bedingungen behandelt werden musste, dann ist die Hauptdiagnose eben diese akute Erkrankung. Selbstverständlich ist dann die Aufnahmediagnose ebenfalls diese akute Erkrankung. Das wiederum bedeutet für die Praxis, dass es nicht immer günstig ist, unmittelbar nach Begrüßung des Patienten die Aufnahmediagnose festzustellen und auf die Reise zur Krankenkasse zu schicken bzw. ggf. die Aufnahmediagnose stornieren und ändern.

    Oder?????????


    Schöne Grüsse aus Rosenheim


    Nusser
    ?(