Hallo Forum,
wer legt eigentlich fest, ab wann ein Patient REHA/AHB-fähig ist oder nicht?
Der behandelnde Arzt vor Ort? Der Sachbearbeiter in der KK? Der MDK?
Besteht bei einer festgestellten REHA-Fähigkeit durch den behandlenden Arzt ein Rechtsanspruch des Patienten auf Bewilligung durch die KK?
Fragen über Fragen.....
Zitat
Original von Sommerhäuser:
Um den Overhead abseits der Patientenbetreuung zu erhöhen, bin ich jetzt eindeutig für einen Medizinischen Dienst der Krankenhäuser als Kontrollorgan für Krankenkassen-induzierte sekundäre Fehlbelegung
Um den OVerhead zu erhöhen, schlage ich vor:
1. In jedem Krankenhaus gibt es eine Aufnahmekommission, bestehend aus Mitgliedern des MDK und des Medizinischen Dienstes der KRankenhäuser (wie von Hr. Sommerhäuser vorgeschlagen). Jeder Patient, der ins Krankenhaus will oder eingewiesen wird, muss vor dieser Kommission antreten. Dann wird beraten, untersucht und entschieden, ob eine stationäre Versorgung notwendig ist oder nicht.
2. In jedem Krankenhaus gibt es eine Visitenkommission, bestehend aus Mitgliedern des MDK und des Med. Dienstes der Krankenhäuser. Die Kommission begleitet alle Visiten des Hauses, berät, untersucht und entscheidet, wann der Patient entlassen werden kann/darf/soll.
3. In jedem Krankenhaus gibt es eine Kodierkommission, bestehend aus Mitgliedern des MDK und des Med. DIenstes der Krankenhäuser. Die Kommission berät, untersucht und entscheidet über die Festlegung der Hauptdiagnose und über die Kodierung und Relevanz von Nebendiagnosen.
Damit würden abertausende von Nachfragen und Diskussionen und Sozialgerichtsverfahren und Mahnschreiben und Telefonate über Patienten, die längst entlassen sind, wegfallen.
Oder???;D
Schöne Grüsse aus Rosenheim
Nusser
Arzt-MedControlling-derzeit zwischen 5 Anfragestapeln nicht mehr entdeckbar.