Beiträge von gnow

    Hallo liebes Forum,

    kann mir jemand sagen, was genau unter \"Sozialdaten\" zu verstehen ist?
    Von Berufsgenossenschaften werden immer wieder Entlassbriefe und OP-Berichte zur Überprüfung der Kodierung angefordert unter der Begründung, dass der BG diese \"Sozial\"-Daten nach §119 SGB VII in Verbindung mit einem Schreiben des Bundesbeauftragten für Datenschutz zustünden.
    Nach meiner Meinung sind Sozialdaten jedoch die \"§301-Daten\" und nicht weitergehende Behandlungsdaten des Patienten.

    Ich bedanke mich im Voraus bei allen und bin gespannt auf eine rege Diskussion.

    Gruß
    W. Brunner

    Hallo liebes Forum,

    eine Kasse fordert von uns für einen Fall aus dem Jahr 2005 einen größeren Betrag zurück mit der Begründung, dass sich die OPS 8-390 bei Beatmung und Inkubatorbehandlung zum Beatmungsregime dazugehöre. Es handelt sich um ein ehemaliges Frühgeborenes mit jetzt 6 Wochen und einem Aufnahmegewicht von 2800g, Beatmungsdauer 193h.
    <<Zitat OPS-Systematik 2005:
    OPS 8-390 Lagerungsbehandlung
    Hinw.: Dieser Kode ist für die Angabe spezieller Lagerungen (z.B. bei Schienen und Extensionen, Wirbelsäuleninstabilität, Hemi- und Tetraplegie oder nach großen Schädel-Hirn-Operationen) oder Lagerungen mit speziellen Hilfsmitteln (z. B. Spezialbett) zu verwenden. Er ist nur einmal pro stationärem Aufenthalt anzugeben
    Zitat Ende >>

    Die DRG ändert sich dadurch von A13D nach A13E.
    Meines Erachtens ist jedoch die OPS 8-390 als Kodierung für ein Spezialbett mit entsprechendem Aufwand (hier Inkubator) gerechtfertigt.

    Mich würde nun interessieren, wie andere neonatologische Abteilungen bei Inkubatorbehandlung verfahren (ab 2006 gibt es ja die neue OPS
    8-390.0 Lagerung im Spezialbett
    die im Vorjahr schon im inoffiziellen Teil angeführt war) und wie andere Kassen den Kode 8-390 (2005) bzw. 8-390.0 (2006) behandeln.

    Im Voraus vielen Dank für die Antworten.

    W. Brunner
    Neuburg/Donau

    Hallo liebes Forum und papiertiger.

    Dieses Thema ist eine nimmer endenwollende Geschichte. Auch die BSG-Urteile bringen uns hier nicht immer weiter, da sie von den verschiedenen Parteien unterschiedlich ausgelegt werden.
    Aber das BSG Urteil B 3 KR 33/99 R habe ich nirgends gefunden. Ich hätte es gerne einmal im Klartext durchgelesen.
    Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

    Schöne Grüße aus dem verschneiten Bayern.

    W. Brunner

    Hallo liebes Forum,

    immer häufiger wird uns von einer großen Gesundheitskasse die Kombination N39.0+ mit B96.2! mit der Begründung zurückgewiesen, dass in der ICD N39.0 laut ICD-Thesaurus der in der Nebendiagnose B96.2 verschlüsselte Erreger (E.Coli) bereits enthalten sei. In der Systematik steht jedoch:
    [c=#00ff00][c=#0088ff]N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet
    Soll der Infektionserreger angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (B95-B97) zu benutzen.[/code][/code]

    M.E. hat hier die Kasse nicht Recht.

    Nun meine Frage: Hat jemand ein ähnliches oder das gleiche Problem und kann mir bei der Argumentation helfen.

    Im Voraus vielen Dank an alle!

    MfG
    W. Brunner

    Hallo liebes Forum,

    folgende Situation:
    Ein 40-jähriger Pat. kommt frühs um 7:00 wegen Nierenkolik schmerzgeplagt als Notfall(0107) zur stat. Aufnahme. Zu diesem Zeitpunkt kann der aufnehmende Arzt noch nicht die voraussichtliche Dauer der Bahandlung abschätzen. Es wird eine parenterale Schmerz- und Spasmolysetherapie begonnen. Überraschenderweise gebiert der Pat. bereits nach 2 Std. seinen Stein und ist von diesem Augenblick an beschwerdefrei. Er wird um 10:45 entlassen.
    Die Kasse verlangt nun, den Fall als amb. Notfallbehandlung abzurechnen.

    Kann mir hier jemand weiterhelfen, unter dem o.g. Stichwort habe ich nichts gefunden.

    MfG
    W. Brunner

    Hallo liebes Forum

    Ein 16-jähriges Mädchen kam nachts um 00:30 Uhr wegen Krampfanfall bei Discobesuch zur stationären Aufnahme. Am nächsten Morgen (gleicher Tag) wurde neben Labor ein EEG gemacht. Mittags war die Pat. beschwerdefrei und verließ gg. ärztlichen Rat das Krankenhaus. Ein Unterschrift wurde dabei nicht geleistet.
    Nun sagt eine KK-Mitarbeiterin aus Schleswig-Holstein, dass ein Entlassgrund 049 ohne Unterschrift nicht anerkannt wird und weist eine stationäre Abrechnung zurück!

    Wer kann mir weiterhelfen, wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird.

    Danke für die Antworten.

    W. Brunner