Halo Nika,
meiner Meinung nach ist der Harnstau HD, da spezifisch kodiert, und T83.1 als ND, um die Ursache abzubilden.
Gruß
klauswiha
Halo Nika,
meiner Meinung nach ist der Harnstau HD, da spezifisch kodiert, und T83.1 als ND, um die Ursache abzubilden.
Gruß
klauswiha
Hallo Jannis,
das sieht die FOKA, wie auch ich anders:
Kommentierung FoKA (Fachausschuß für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung, sozusagen die Karnkenhausseite)
Dissens:
zu 1: Bei der Stadieneinteilung der akuten Nierenschädigung nach AKIN und RIFLE handelt es sich um Einteilungen des akuten Nierenversagens (ANV) nach Schweregraden. Nach DKR kann somit ein ANV jeglicher Schwere kodiert werden, sobald ein Ressourcenverbrauch zu verzeichnen war.
Viele Grüße
klauswiha
ERembs: AKIN- Statdieneinteilung des aNV meiner Meinung nach eigentlich auch klar, MDK fordert für dei Kodierung des aNV aber immer AKIN 3. Erst in diesem Satdium läge ein Nierenversagen vor. Wie sind die Erfahrungen im Forum?
Gruß
klauswiha
Hallo Forum,
unsere Intensivstation hat mich gerade auf einen seltsamen Fall aufmerksam gemacht:
Pat. mit subtrochanterer Femurfraktur (S72.3), operiert mit PFN (5-7905g), mit Intensiv-Aufwndspunkten (8-980.20), stationäre Behandlung 20 Tage. Bei Beatmungsdauer 95h ergibt sich die DRG I26Z (RG 11,317!), mit 96 Beatmungsstunden ergibt sich die DRG A13E mit einem RG von 6,620! Die längere Beatmung kostet uns somit ca. 13000€!!
Ist dies schon mal jemand aufgefallen? Oder sollte man diesen Sachverhalt dem InEK melden. Laut Aussagen des InEK sollten doch die Fälle, in denen man mit Mehrleistung weniger Geld bekommt eigentlich weitgehend eliminiert sein.
MfG
Klaus Winterhalter
Guten Tag Herr Selter, guten Tag Forum,
entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, ich war urlaubsbedingt lange nicht im Forum.
Ich habe vom DIMDI folgende Antwort erhalten:
Von der zuständigen Fachgesellschaft haben wir zu Ihrer Anfrage folgende Antwort erhalten:
\"Zur Zeit sollte Ihr Beispiel so codiert werden:
ohne Zement mit Pfannenbodenaufbau und Wechsel des Aufsteckkopfes 5-821.21 + 5-5-821.18; ohne Zement ohne Pfannenbodenaufbau und mit Wechsel des Aufsteckkopfes 5-821.24; mit Zement ohne Pfannenbodenaufbau und mit Wechsel des Aufsteckkopfes 5-821.25; mit Zement mit Pfannenbodenaufbau und mit Wechsel des Aufsteckkopfes 5-821.23 + 5-821.18.\"
Leider wurde auf die Fragestellung Inlay-Wechsel mit Wechsel des Aufsteckkopfes nicht explizit eingegangen. Ich habe daher nochmals zurückgefragt.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Winterhalter
Hallo Herr Selter,
vielen Dank für die Antwort, ich wende mich an das DIMDI.
mit freundlichen Grüßen
K. Winterhalter
Hallo Forum,
ich habe gerade mit der privatren Kasse telefoniert, sie besteht auf 5-821.2x.
Wie ist die Meinung im Forum?
mit freundlichen Grüßen
k. Winterhalter
Ich habe gerade einen solchen Fall auf dem Schreibtisch. Kasse will 5-821.2x und begründet dies mit DKR P003d, nach der eine möglichst monokausale Verschlüsselung gefordert wird. Wir hatten beides ( 5-821.2a und 5-821.18) verschlüsselt.
Mit freundlichen Grüßen
K. Winterhalter
Hallo Herr Schmidt,
m.E eindeutig N39.0, wenn es nur ein HWI war, bei akuter Zystitis N30.0.
Man soll immer so spezifisch wie möglich kodieren. Siehe DKR D002, Erkrankungen bzw. Störungen nach med. Maßnahmen.
MfG
K. Winterhalter
Hallo Herr Wagner,
ich denke J38.02 (einseitig komplette Lähmung der Stimmlippen) ist korrekt, es handelt sich ja nicht um eine Stenose, somit trifft das Exklusivum nicht zu.
MfG
klauswiha
Hallo Herr Schrader,
richtiger Kode m.E. I83.1
MfG
klauswiha