Hallo ans Forum:
Hier eine Mitteilung und eine Bitte:
Zuerst die Mitteilung: ich habe ein wenig bei den angegebenen Ansprechpartnern von DKG/AOK/KBV rumtelefoniert, um die begriffliche Verwirrung "in der Regel ambulant" zu klären. Antwort ist folgende: Leistungen mit * (= in der Regel ambulant) dürfen nur mit sorgfältiger Dokumentation von Ausnahmetatbeständen stationär erbracht werden. Das war soweit klar, juristisch könnte interessant sein, dass hier evt. eine Umkehr der Beweislast bei ungenügender Dokumentation auf die Krankenhäuser zukommen könnte (Auskunft eines AOK-Mitarbeiters, der aber auch kein Jurist ist).
Leistungen ohne Stern können, müssen aber nicht ambulant erbracht werden.
Außerdem steht im Vertragstext, dass die jeweils gültige Version des ICD für die Dokumentation angewendet werden soll (ab 2005 muss). Ja, und was ist nun die gültige Version?? ICD 1.3 oder ICD 2.0?? Lt. Auskunft ist dies noch nicht geklärt und soll (!) bis Jahresende mit dem Ziel einer einheitlichen Anwendung einer ICD-Version für ambulant und stationär mit der KBV geregelt werden. Da hoffen wir mal das beste.
Hier die Bitte:
wir versuchen gerade, den Katalog auf DRG zu mappen. Der erste Schritt, die hier im Forum verbreitete Überleitungstabelle EBM zu OPS zu nutzen, führt nicht direkt weiter (zu viele mögliche OPS-Entsprechungen zu einer EBM-Leistung, nicht deckungsgleiche Leistungsbeschreibungen und und und...). Von daher überlegen wir, direkt den Überleitungsversuch von EBM-Leistung zu DRG zu versuchen, wohl wissend, dass auch dies ungenau ist. Wer sitzt gerade an ähnlichen Aktivitäten und wir könnten uns absprechen? Interessierte könnten sich bei mir melden oder bei medizin-controlling@medizin.uni-essen.de
Beste Grüße aus dem Ruhrgebiet