Beiträge von Tamino

    wir haben in der Vergangenheit bei Bandscheibenvorfall und Spinalkanalstenose immer die Bandscheibenexzision ( 5-831.2) und zusätzlich die knöcherne Dekompression des Spinalkanals ( 5-839.60) kodiert, was lange Zeit problemlos akzeptiert wurde.
    Jetzt kommen plötzlich MDK-Gutachten ( Karlsruhe und Freiburg ), wo lapidar gesagt wird, die 5-839.60 sei bereits in 5-831.2 enthalten ! Bei Streichung der ersteren Prozedur wandert der Fall von I53B nach I56A mit immerhin 0,3 RG Erlösdifferenz in 2009, 2010 von I10D nach I10E.
    Wer kann zu diesem Thema was sagen, bzw. mir eine Quelle nennen, auf die man sich berufen kann ?
    Laut Kodierleitfaden des bvmed in Verbindung mit den Fachgesellschaften scheint unsere Kodierung korrekt zu sein.

    :deal: Eine Frage an die \"Juristen\" unter uns: Eine BG zweifelt nach Rechungsstellung eines Arbeitsunfalls/Wegeunfalls die Berechtigung einer Nebendiagnose an. Muss sie zur Fallprüfung den MDK einschalten oder ist sie selbst, ähnlich den privaten Krankenversicherungen, zur Entgegennahme und Auswertung medizinischer Informationen berechtigt??
    Vielen Dank für Ihre Antworten und Gruß aus Mittelbaden
    T. Trübenbach

    Nochmal - oder wieder - zur Wirbelsäulenchirurgie:
    Bestimmte Diagnosen, z.B. die G95.83 führen 2004 - ohne Rücksicht auf andere Diagnosen und Prozeduren - auotmatisch in die A-DRG B61 mit einem Relativgewicht von 0!
    Was tun?
    Entweder die \"kritischen\" Diagnosen weglassen, damit eine \"vernünftige\" DRG herauskommt, z.B. I09 oder I10, oder tatsächlich die B61 krankenhausindividuell vereinbaren? Wie ist die Meinung anderer Betroffener hierzu?
    Gruß Aus Mittelbaden
    T. Trübenbach

    Eine Patientin wird nach einer komplikationslosen Geburt mit der HD O80 entlassen. Einige Tage später kommt sie wieder mit Puerperalfieber O85. Es handelst sich nach hiesiger Auffassung um eine Wiederaufnahme wg. Komplikationen, mithin Fallzusammenführung nach KFPV. Diese ergibt die DRG 962Z ! (wegen O80). Wie lösen wir dieses Problem ?
    Vielen Dank für Ideen.
    Dr. T. Trübenbach
    Klinikum Mittelbaden

    Guten Morgen, ist das deutsche AEP-Verfahren (Diskussionsbeitrag der Spitzenverbände) jetzt eigentlich schon "amtlich" oder immer noch unverbindlich. Kennt jemand aktuelle (!) Links, die meisten sind schon ziemlich angestaubt. Vielen Dank für Antworten.
    Tamino Trübenbach

    Hallo zusammen,
    Herr Winter hat bestimmt vom Prinzip her recht, nur steht ja bereits im neuen Vertrag, dass man eine DRG-ähnliche Vergütung anstrebt. Dies bedeutet m.E., dass es -irgendwann- auch einmal möglich sein muss, EBM-Positionen in eindeutige OPS-Codes zu übersetzen.
    Im Moment geht es mir darum, den in 2004 vermutlich wegfallenden Anteil stationärer Fälle zu kalkulieren, und dies geht ja wohl nur über die Prozeduren, oder hat hierzu jemand eine bessere Idee?

    Die Frage grosse Knochen - kleine Knochen kann ich nicht beantworten.

    Beste Grüße
    T. Trübenbach

    Guten Morgen aus Rastatt,
    nach Implantation einer Knieendoprothese konnte die Drainage nicht in üblicher Weise entfernt werden, weil sie sich - so die Aussage der Chirurgen - im Gelenk "verklemmt" hatte. Es war schliesslich eine "offene" Entfernung der Drainage in einer Re-Operation mit Anästhesie erforderlich. Frage: wie kann dieser Eingriff kodiert werden.
    Danke im voraus
    T. Trübenbach

    :rolleyes:
    Der gestrige Brief der MyDRG-Väter Sommerhäuser und Thieme an das InEK hat mich doch einigermassen überrascht. Denn was ist eigentlich geschehen? Ein Institut, dass genau diesen Zweck hat, hat seine Arbeit gemacht, und zwar nicht - wie viele von uns - in Teilzeit und so nebenher, sondern hauptamtlich und in aller Ruhe. Ist dies ein Grund für Dank, Hochachtung, Anerkennung, Freude? Oder wird mittlerweile die "Ersatzvornahme" schon als Normalfall betrachtet, wenn bürokratische Apparate nicht in der Lage sind, in der vorgegebenen Zeit ihre Arbeit zu tun? Und was sind denn die Konsequenzen für uns als Medizincontroller und EDV-Leute? Wir werden auch dieses Jahr an den Weihnachtstagen wieder dastehen und Updates einspielen, EDV-Probleme beseitigen, etc. etc. Also wahrlich kein Grund zur Freude. Und wir sollten doch vor allem eines nicht vergessen. Das DRG-System dient dazu, Krankenhäuser von der Bildfläche verschwinden zu lassen. Wer immer noch meint, dieses System würde ihm irgendwann Geld in die Kassen spülen, der ist auf dem Holzweg. Als -ehemalige- Klinikärzte sollten wir immer wieder unsere Kritik daran zum Ausdruck bringen, dass wir immer weniger Zeit für unsere Patienten haben und immer mehr für Dokumentationsaufgaben haben müssen. Und als Medizincontroller sollten wir unseren Kollegen das Leben so einfach wie möglich machen und nicht mit lautem Hurra auf den DRG-Zug aufspringen. Dass man in typisch deutscher Mentalität und Tradition das DRG-System weiter perfektioniert, sollte jedem zu denken geben. Wir müssen damit leben, doch zu mehr besteht wirklich kein Grund.
    Hoffen wir, dass wenigstens der Europäische Gerichsthof heute für und nicht gegen uns entscheidet.
    Mit besten Grüßen aus Rastatt
    T. Trübenbach