Beiträge von Ilizarov

    Hallo Nichtraucher,

    Die Schweigepflichtentbindungserklärung ist unbedingt erforderlich!
    Sonst droht Strafbarkeit gem. § 203 StGB!

    Lesen Sie einfach den Gesetzestext Satz 2!:
    § 294a SGB V
    Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden

    Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Krankheit eine Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung oder deren Spätfolgen oder die Folge oder Spätfolge eines Arbeitsunfalls, eines sonstigen Unfalls, einer Körperverletzung, einer Schädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes oder eines Impfschadens im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist oder liegen Hinweise auf drittverursachte Gesundheitsschäden vor, sind die Vertragsärzte, ärztlich geleiteten Einrichtungen und die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, die erforderlichen Daten, einschließlich der Angaben über Ursachen und den möglichen Verursacher, den Krankenkassen mitzuteilen.
    Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergeben, übermitteln die Kassenärztlichen Vereinigungen den Krankenkassen die erforderlichen Angaben versichertenbezogen.

    Wenden Sie sich an den Bundesdatenschutzbeauftragten in Bonn und informieren Sie sich und ihn.

    Das Urteil kann ich übrigens auch nicht finden.
    Welche Ersatzkasse ist es in Ihrem Fall?

    MfG
    Ilizarov