Beiträge von RurpottLINI

    Guten Tag,

    bei uns (Krankenkasse) ergab sich heute folgende Fallgestaltung, bei der wir uns abrechnungstechnisch nicht ganz sicher sind:

    Pat. Wird ins Krankenhaus aufgenommen. (Fall B) 4 Belegungstage. DRG L64B. Wiederaufnahme nach 17 Tagen (Fall C) für 1 Belegungstag. Fallzusammenführung und Abrechnung der DRG L20Z. (Fall B2)

    Jetzt das Problem: Pat. Befand sich vor dem Aufenthalt mit den 4 Belegungstage bereits für 6 Belegungstage (Fall A) im gleichen Krankenhaus. Abgerechnet wurde DRG L41Z. Die Aufnahme des Falles B2 erfolgte nur 14 Tage nach Entlassung des Fall A.

    Sind Fälle A und B2 nun ebenfalls zusammenzuführen? (Wiederaufnahme innerhalb von 30 Tagen bei gleicher MDC und erst invasiv medizinischer Partition mit anschließender operativer Partition)

    Bei uns wird der § 2 der FPV schon so interpretiert. Bisher gab es auch keine Probleme mit solchen Fällen, sie wurden anstandslos von den Krankenhäusern zusammengeführt.

    Jetzt gibt es aber ein Krankenhaus das sagt, Fall A bliebe außen vor und wir sollten den Fall bitte durch den MDK klären. Der MDK hat aber damit meiner Meinung nach nichts zu tun, da es sich nicht um eine medizinische sondern rein abrechnungstechnische Frage handelt.

    Über Ihre Meinungen zu diesem Thema würde ich mich freuen.

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