Beiträge von Count Diacos

    Sehr geehrte Forumsteilnehmer,


    habe folgende Fragen an Sie:
    Patientin kommt wegen parastomaler enterokutanen Fistel bei Z.n. Parastomalen Abszess eines Descendostomaszur Aufnahme.

    MRT:vom Descendostoma links lateral ausgehende Fistel zum Hautniveau (ca 4,5 cm lateral des Tumors) und im subkutanen Fettgewebe.

    Wie wird die Fistel kodiert? T81.8 für Fistel postoperativ und K63.2 für Darmfistel oder L98.8 für Hautfistel?


    Was ist Hauptdiagnose? Eher T81.8 oder K63.2 oder gar L98.8 für Hautfistel?


    Mit freundlichem Gruß und vielen Dank im Voraus


    Count Diacos

    Liebe Forumsmitglieder,

    wende mich mit folgendem Anliegen an Sie:

    Wir erhielten ein Schreiben der Knappschaft in dem bemängelt wurde, dass wir den Patienten nicht innerhalb von 30 Tagen (ab Aufnahmetag des ersten Falls bei konservativer Gallensteinbehandlung) wieder zur Cholecystektomie aufgenommen haben, sondern erst nach mehr als zwei Monaten.Es wird quasi eine Fallzusammenführung wegen Partitionswechsel gefordert.

    Die Wiederaufnahme geschah allerdings nicht aus abrechnungstechnischen Gründen so spät, sondern wegen voller OP-Bücher.Darf die Knappschaft sich da gemäß SGB V § 275 Abs 5 einmischen? Wie sollen wir uns verhalten?

    Die Knappschaft setzt sich bei fehlender Reaktion unsererseits, Geld des 2. Aufenthalts ab.

    Vielen Dank im Voraus

    Count Diacos

    Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
    laut dem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland Pfalz vom 07.02.2008, das noch nicht rechtskräftig und noch beim Bundessozialgericht in Kassel anhängig ist,
    ist bei der Überprüfung der unteren Grenzverweildauer die tatsächliche und nicht die notwendige Verweildauer ausschlaggebend. Die untere Grenzverweildauer dient dazu, Fehlanreizen wie z. B. einer frühzeitigen Entlassung entgegen zu wirken.

    Ist es nun Wunschdenken, dass ich künftig alle MDK-Anfragen, die beispielsweise bei Leistenhernien-OPs eintreffen und eine Neuberechnung mit einem Tag Kurzliegerabschlag bei allgemein anerkannter stationärer Behandlungsnotwendigkeit fordern, mit diesem Urteil abschmettern kann?


    http://www.medizinrecht-ra-mohr.de/pdfs/Urteil_LS…_07.02.2008.pdf

    Mit freundlichem Gruß und vielen Dank im Voraus
    Count Diacos

    Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

    bitte helfen Sie mir bei folgendem Sachverhalt:

    Bei Pat. liegt eine Rezidivnabelhernie vor ( K43.9). Laut OPS ist dafür unter 5-534 Verschluss einer Hernia umbilicalis das Exklusivum bei Rezidiv 5-536 aufgeführt.
    Dies führt dazu, dass die G08B anstelle der G24Z (bei bis dato 5-534.30 kodierten OP) angesteuert wird.

    Ist der Eingriff tatsächlich mit 5-536 zu kodieren?


    Mit freundlichem Gruß und vielen Dank im Voraus
    Count Diacos

    Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
    habe folgende Fragen an Sie:
    Patient kommt wegen rezidivierender Cholangitiden bei Stenose der biliodigestiven Anastomose bei Z. n. Whipple-OP zur Aufnahme.

    Wie wird die biliodigestive Anastomosenstenose kodiert?
    Was ist HD bei anschließender Anastomosenneuanlage und Vernarbungen mit Fadengranulomen in der Histologie des Gallengangresektats?

    Mit freundlichem Gruß und vielen Dank im Voraus
    Count Diacos

    Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

    bitte helfen Sie mir bei folgendem Sachverhalt:

    Bei Pat. wurde vor Jahren eine Hiatoplastik und laparoskopische Fundoplicatio bei gastroösophagialer Refluxkrankheit durchgeführt. Trotz mehrfacher Bougierung ist Pat. nun nicht mehr in der Lage feste Nahrung zu sich zu nehmen. Daher auf Wunsch des Pat. die Auflösung der Fundoplicatio. Ausführliche Aufklärung vor der Operation über mögliche Folgen und möglichem Misserfolg der Operation.

    Wie ist nun der Eingriff zu kodieren?
    Die Chirurgen haben bis dato bei erfolgreicher laparoskopischen Auflösung der Fundoplicatio und teilweise Auflösung der Hiatoplastik folgendes eingepflegt:
    5-538.5 Verschluss einer Hernia diaphragmatica: Bei Rezidiv, ohne Plastik und 5-347.0 Operationen am Zwerchfell: Inzision (Zwerchfellspaltung)

    Ist dies etwa korrekt?

    Mit freundlichem Gruß und vielen Dank im Voraus
    Count Diacos

    Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

    der InEK-Aufstellung der NUB-Anfragen in 2007 mit den verschiedenen Status war zu entnehmen, dass 2007 114 Krankenhäusern der Status 4 bei der Laserresektion der Prostata zugebilligt wurde.

    In 2008 soll der Status 4 allerdings nur in begründeten Einzelfällen vergeben werden.

    Ist nun davon auszugehen, dass die Laserresektion der Prostata in 2008 von den DRG-Fallpauschalen oder den Zusatzentgelten
    sachgerecht vergütet wird oder muss man völlig neue Argumente ins Feld führen, um den Status 1 oder zumindest 4 zu erlangen?

    Mit freundlichem Gruß und vielen Dank im Voraus

    Count Diacos

    Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

    ich möchte mich in folgendem Fall nach Ihren Meinungen erkundigen:

    Pat. wird mit Transaminasenerhöhung,Biliom ( mit interventioneller Drainage versorgt) bei Z. n. Hemihepatektomie aufgrund eines HCC bei alk. Leberzirrhose und chron. Hepatitis B in unser Haus zur Weiterbehandlung verlegt.
    Ist hier das Biliom die Hauptdiagnose?
    Wenn ja und auch generell,welcher Kode ist für das Biliom am ehesten zu verwenden?K83.5?

    Wenn nein,Z08 Nachuntersuchung nach Behandlung bei bösartiger Neubildung oder gar das Leberkarzinom?

    Vielen Dank im Voraus und mit freundlichem Gruß,
    Count Diacos

    Guten Morgen liebe Forumsteilnehmer,

    ich möchte mich in folgendem Fall nach Ihren Meinungen erkundigen:

    Pat. mit einer bösartigen Neubildung der Brustdrüse = C50.9:L,
    1.OP: 5-871.2:L und 5-401.11:L und einige Tage später
    2.OP: 5-872.1:L . Der Grouper ermittelt die J16Z Beidseitige Mastektomie.
    Ist hier die J23Z abzurechnen, da \"nur\" eine einseitige Mastektomie erfolgte oder ist die Eingruppierung in die J16Z keine Ungereimtheit und aufgrund des Aufwandes durchaus gerechtfertigt?
    Das Thema J16Zwurde bereits einmal eingestellt,doch blieb man damals m. E. dem Fragenden eine eindeutige Antwort schuldig.

    Vielen Dank im Voraus und mit freundlichem Gruß,
    Count Diacos