Beiträge von F. Reza

    Ich habe mir die OP Anleitungen vom Hersteller besorgt. Diese leite ich bei Anfragen an den MDK weiter. Wichtig ist dabei so meine Erfahrung, dass die Prothese an mind. einer Gelenkseite aus mind. 3 metallische Komponenten besteht.

    Schwierigkeiten bereiten mir bei der Argumentation zur 5-829.d knöcherne Defektsituation.

    Wir setzen z.B. eine modulare Prothese an der Schulter ein. Laut Aussage unserer Ärzte liegt bei einer Indikation zur Schulterprothese immer eine knöcherne Defektsituation vor. Die Größe des Defektes spielt dabei keine Rolle.
    Wie interpretieren Sie dieses OPS? Wie argumentieren Sie?

    Gruß
    F. Reza

    Sie rechnen einfach die EBM Ziffern ab.
    In der Kostenpauschale sind die Implantate nicht enthalten. Diese dürfen sie seperat in Rechnung stellen. Dabei müssen Sie allerdings 12,50 € noch abziehen.
    Im Vertrag Ambulantes Operieren nach §115b finden Sie nährer Informationen.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir haben den Fall, dass der MDK die stat. Notwenigkeit nicht nachvollziehen kann. Wir wollten daraufhin den Fall als AOP nach §115b abrechnen. Diese Rechnung wird von den Kassen nun abgelehnt, da diese OPS (5-808.A0) nicht im AOP Vertrag vorhanden sei. Im EBM 2008 ist dieser Leistung die Kategorie D5 zugeordnet, also kein kleiner Eingriff.

    Habe sie vergleichbare Erfahrungen gemacht? oder vielleicht gar eine Lösung?

    Mit freundlichen Grüßen

    F.R.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir haben folgenden Fall

    Patient hat eine Hauptdiagnose z.B. S63.3 und die OPS 1-697.3 und die 5-812.b (Arthroskopie)

    kann ich in diesem Fall zu der 31144 (ASK) auch die 31148 (Zuschlag diagnostische ASK) in die Abrechnung einfließen lassen?
    Muss ich bei der Abrechnung von 2 und mehr OPS sonst noch etwas beachten?

    Worauf sollte ich grundsätzlich achten, wenn eine oder meherer OPS hinterlegt sind?

    Gruß

    Frank Reza