Hallo,
hier kommt nun endlich die Antwort des InEK:
\"vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.09.2005.
Grundsätzlich ist nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und den
amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen
Version zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung.
Die DKR 0201d \"Auswahl und Reihenfolge der Kodes\" besagt:
\" [...] Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden
Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu
notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie,
sonstige Therapie)sowie zur Diagnostik (z.B. Staging)
anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen
ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die
chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom
operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des
Malignoms behandelt.\"
Ausgenommen von dieser Regelung sind gemäß der gleichen Kodierrichtlinie die
ausschließliche Behandlung von Metastasen oder eines Tumorsymptoms.
Wir hoffen, Ihnen hiermit geholfen zu haben\"
Eine wirklich große Hilfe....
Viele Grüße
Nike