Beiträge von J.Renkawitz

    Hallo zusammen,
    es hat mich durchaus auch verwirrt, wie die Kostengewichte hier verteilt werden.
    Ich gehe aber davon aus, dass niemand daran zweifelt, dass es nicht möglich ist, ohne einen enormen zusätzlichen Aufwand die Mindestmerkmale des OPS zu erfüllen. Das gilt sowohl für internistische als auch für neurologische Abteilungen.

    Und entscheidend bei der Bewertung der Kalkulation ist:
    die Behandlung auf einer \"echten\" Stroke Unit differenziert die Gesamtheit der Schlaganfälle danach, ob eine Blutung vorliegt, oder nicht. Und die DRG für Blutung mit Behandlung auf neurologischer Stroke Unit ist höher bewertet, als die \"Sammel-DRG\" für die Internisten.
    Das lässt die oben angeführten Aussagen doch in einem ganz anderen Licht erscheinen.
    Schöne Weihnachten
    J.Renkawitz

    Sehr geehrtes Forum,

    in vorliegendem Fall kann ich mich nicht so recht für eine HD entscheiden.

    Planmäßige Aufnahme zur Angiographie bei wiederholten cerebralen Ischämien (links) bei ACI-Verschluss und Subclavia-Carotis-Bypass.
    Während des Aufenthalts erleidet der Pat. einen frischen Schlaganfall (auch links). Verlegung zur extracraniellen/intracraniellen-Bypass-OP.
    Planmäßige Rückübernahme.
    Hauptdiagnose für unsere Rückübernahme??
    Schlaganfall I63.- oder chron. Ischämien mit I67.88???

    Was meinen Sie?

    Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort(en)

    Frdl. Grüße
    J.Renkawitz :d_gutefrage:

    Hallo Herr Hennen,
    für die Hypothermiebehandlung steht im OPS 2008 in der Gruppe 8-60 der OPS:
    [c=blue]8-607.0 Invasive Kühlung durch Anwendung eines speziellen Kühlkatheters[/code]
    zur Verfügung. Das triffts doch genau.

    Viele Grüße
    J.Renkawitz

    Sehr geehrte Forumsteilnehmer,[/code]

    ein Problem habe ich bei der Verschlüsselung des folgenden Falles:

    Pat. mit Ösophagusstent (bei Ö-Stenose) kommt mit oberer GI-Blutung im Bereich des Stent.
    Gastroskopisch lässt sich die Blutung nicht beherrschen.
    Weitere Therapie: Anheben der Gerinnung, Bluttransfusion.

    [c=#ff0012]Ist jetzt T8X.8 als HD zu kodieren oder eher GIB?[/code]

    Vielen Dank und Grüße von

    J.Renkawitz

    Guten Tag Herr Stern und Herr Finke und Forumsteilnehmer,

    warum kodieren Sie die bestehende Tetraparese mit G82._9 und nicht spezieller.
    In dem mir vorliegenden Fall ist bei GBS eine erstmalige Tetraparese Grund für die stat. Aufnahme. HD = Guillain-Barre-Syndrom und als ND, weil eigenständiges wichtiges Problem, akute Tetraparese, also G82.30, damit B61Z.
    Die Regelung der DKR1910d bezieht sich ja auf traumatische Rückenmarksschädigungen.
    Ist das falsch?
    Auch die DKR 0603d spricht nicht dagegen!

    Viele Grüße
    J.Renkawitz

    Guten Tag Frau Grotenhoff,

    ich würde es gar nicht dazu kodieren, auch wenn der OPS hier nach einem Code verlangt. Hier scheint das gleiche Problem vorzuliegen, wie bspw. beim Code 5-024.9. Dort war bis 2007 auch die Art des Zugangs zu verschlüsseln, was aber gar nicht passt. Wurde durch DIMDI 2008 korrigiert. Bei bereits eröffneter Schädelkalotte muss daher nicht noch einmal eröffnet werden und damit auch nicht die Art des Zugangs angegeben werden.

    Frdl. Grüße
    J.Renkawitz

    Guten Morgen pay,

    zu Ihrer ersten Frage: hier würde ich mich zwischen G47.31 und E66.21 entscheiden. Aufgrund des BMI eher für die Adipositas, wobei beidesmal in die E63Z eingruppiert wird.
    Als Prozedur 8-716.0: Ersteinstellung: Einstellung einer häuslichen maschinellen Beatmung.

    Viele Grüße
    J.Renkawitz

    Tag die Herren,

    bei der Interpretation, ob eine Diagnose schon bestanden hat oder nicht, wird es auch immer um die Umstände im Einzelfall gehen. Mit viel wenn und aber lässt sich sicherlich jeder dieser Wege beschreiten.
    Im Beispiel 10 zur DKR D002f wird allerdings gerade nicht der Myokardinfarkt (im nachhinein diagnostizierte Krankheit) für das KH A, 1. Aufenthalt kodiert.

    Frdl. Grüße
    J.Renkawitz

    Hallo riol,
    zu Ihrem Statment:

    Zitat


    Original von riol:
    Hallo Tracy,


    Beim 2. Fall darf die Diagnose des 1. Aufenthaltes nicht im Nachhinein geändert werden, wenn zum Entlassungszeitpunkt keine anderen Informationen vorlagen (Ausnahme ist die später eingehende Histologie).

    Wie kommen Sie darauf, dass es sich nur um histologische Befunde handelt?
    Ich meine schon, dass die Fraktur als HD für den ersten Aufenthalt herhalten kann.
    D002f, 2 Absatz, letzter Satz: Für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sin dfür die Kodierung heranzuziehen.
    Viele Grüße
    J.Renkawitz

    Guten Tag allerseits,

    mich verwundert die Groupierungslogig bei M. Meniere. ?(
    Als HD kodiert mit H81.0 wird der Fall in die DRG D61C gegroupt.
    Ein Symptom dieser Erkrankungstrias, der Tinnitus, als HD kodiert, triggert in die DRG D61A.
    Macht das Sinn, und welchen?
    Vielen dank für Ihre Antworten und einen schönen Tag wünscht
    J.Renkawitz