Beiträge von septiker

    Sehr geehrter Herr Selter, hallo Eastfries und restliches Forum,

    die Eingangs-Frage „Rechtfertigt denn eine Schädelprellung eine stationäre Behandlung?“ ist m.E. sehr berechtig zu stellen. Wohl nicht im Nachhinein, wie Sie berechtigt anmerken, aber bei stationärer Aufnahme. Wenn zu diesem Zeitpunkt definitiv die Diagnose „Schädelprellung“ gestellt werden kann, ist die stationäre Überwachung nicht gerechtfertigt. Gerade bei Kindern bestehen aber oft Unsicherheiten hinsichtlich der entscheidenden (fremd)anamnestischen Angaben und es wird unter der Verdachtsdiagnose SHT aufgenommen und überwacht. Im besten Falle kann am Ende des stat. Aufenthaltes eine schwerwiegendere Hirnverletzung ausgeschlossen werden – nicht aber ein Schädel-Hirn-Trauma. Im Nachhinein eine Schädelprellung zu diagnostizieren ist m.E. ebenso falsch, wie die gängige Formulierung „Ausschluss eines SHT“.
    Lt. DKR wird die behandelte und nicht ausgeschlossene Verdachtsdiagnose als HD kodiert - also S06.0 und nicht Schädelprellung, Platzwunde, Erbrechen ....
    Logisch oder spitzfindig? Was halten Sie davon?

    Mit freundlichen Grüßen, septiker