Beiträge von Kodierer

    Also zumindest in Bayern können KK strittige Beträge verrechnen. Dies liegt u. a. an unterschiedlichen Ländergesetzen. Und dazu gibt es auch ein Bundessozialgerichtsurteil soweit ich weiß..
    In der Regel ist das aber auch für die Krankenkassen nach meiner Erfahrung die \"ultma ratio\", wenn schon zumindest mehr als ein negatives MDK-Gutachten oder wenn sich z. B. das Krankenhaus monatelang auf das MDK-Gutachten nicht melden. Dann wird aber in Bayern durchaus verrechnet.

    Schönes Wochenende ebenfalls

    Die PBeaKK ist soweit ich wieß eine Beihilfe bzw. eine private Krankenversicherung. Das läuft nicht über den MDK, die haben eigene medizinische Dienste. Grundsätzlich müssen die Privaten aber auch den Fall anhand eines z. B. Arztbriefes überprüfen. Bevor Sie allerdings einen Arztbrief zuschicken, brauchen Sie unbedingt die schriftliche Einverständniserklärung des Patienten sonst verstoßen Sie gegen die Schweigepflicht.
    ansonsten viel Spaß beim medizinischen Kontrollieren.

    Ja, genau sowas habe ich mir auch vorgestellt, das die Software der KK gleich die Anfrage produziert. Aber was macht man jetzt mit den ganzen Anfragen? Ignorieren? Alle beantworten? Wie geht man auch juristisch abgestimmt am besten vor?

    Danke+schönes Wochenende
    Kodierer

    Nein, das habe ich wahrscheinlich missverständlich ausgedrückt. Es ist doch im allgemeinen so, dass der MDK- Arzt zur KK geht. Dort vor Ort die Fälle mit dem Sachebarbeiter durchscreent um dann zu entscheiden welche tatsächlich zu prüfen sind. Dann nimmt der MDK die zu begutachtenden Fälle wieder mit und fordert die Unterlagen (auf einem Formular des MDK) an um dann sein Gutachten zu erstellen, usw. Jetzt fordert der KK-Sachbearbeiter im Nahmen des MDK und mit Stempel des MDK die Unterlagen an, die weiterhin an den MDK gehen sollen. Das hat wohl zur Folge, dass bei der kleinsten Auffälligkeit (jede PCCL-steigernde Nebendiagnose, jede vermeintlich zu kurze oder zu lange Verweildauer)der Arztbrief und ohne irgendeine Überprüfung auf Plausibilität durch den MDK angefordert wird. Wir kennen das Vorgehen bereits von kleineren KK und es gab dagegen bislang nichts groß daran auszusetzen, weil sich die Anfragen im Rahmen hielten. Das hat sich aber die Tage stark gewandelt, sodass jetzt fast jeder Fall der großen KK geprüft wird. das Gutachten macht weiterhin (wahrscheinlich) der MDK, wobei mir auch unklar ist wie der das personell schaffen will.

    Kodierer

    Sehr geehrtes Forum,
    die Woche haben wir, an einer nordbayerischen Universität, erfahren dass der MDK der größten, gesetzlichen Krankenkasse hier vor Ort die Generalvollmacht erteilt hat, medizinische Unterlagen anzufordern. Dies hat heute dazu geführt, dass wir annähernd soviele Anfragen wie Entlassungen (im stelligen Bereich) schriftlich von der KK bekommen haben. Auf jedem Schreiben ist ein Stempel vom MDK zu finden. Es handelt sich sicher nicht mehr um eine Einzelfallprüfung, sondern um flächende Prüfungen, § 17c Prüfungen sind in Bayern ja noch nicht möglich. Ich bitte um Meinungen, wie man sich verhalten sollte, wie man sich dagegen wehren kann und ob es schon ähnliche Erfahrungen in anderen Bundesländern damit gibt.

    Vielen Dank schon im voraus.
    Kodierer