Also zumindest in Bayern können KK strittige Beträge verrechnen. Dies liegt u. a. an unterschiedlichen Ländergesetzen. Und dazu gibt es auch ein Bundessozialgerichtsurteil soweit ich weiß..
In der Regel ist das aber auch für die Krankenkassen nach meiner Erfahrung die \"ultma ratio\", wenn schon zumindest mehr als ein negatives MDK-Gutachten oder wenn sich z. B. das Krankenhaus monatelang auf das MDK-Gutachten nicht melden. Dann wird aber in Bayern durchaus verrechnet.
Schönes Wochenende ebenfalls