Beiträge von Heike Bullerdieck

    Guten Morgen liebes Forum,
    ein Maximalversorger mit Herzkatheterlabor möchte seine Patienten, nach Akutversorgung, z.B.Stent,PTCA in heimatnahes Krankenhaus verlegen. Meine Fragen und Gedanken dazu: der Patient bekommt die optimale Versorgung, sprich er wird als Notfall sofort in eine Spezialklinik gebracht. Der heimatnahe Grundversorger bekommt \"seine\" Patienten zurück. Vorteil: die Basisrate des Grundversorgers ist niedriger, der Patient erholt sich schneller. Der Maximalversorger verlegt, nach Stabilisierung, seine Patienten und macht so Betten für neue Notfälle frei.
    Jetzt meine Fragen: wer kommt für die Transportkosten auf, ist ja keine med. Begründung für Verlegung.
    Ist es möglich oder gewollt, dass die Krankenhäuser untereinander Kooperatinsverträge abschließen?
    mit freundlichen Grüßen
    Heike Bullerdieck

    Hallo Hr. Schaffert,
    herzlichen Dank für die Antwort. Hatte auch schon überlegt, unseren Juristen um Hilfe zu bitten. Denn es kam mir doch seltsam vor, dass wir, bei unserer Auslegug des §3, dann einen Brei aus Rückverlegungs- und Wiederkehrerregeln kochen müssen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Heike Bullerdieck

    Hallo Mr. Freundlich,
    danke für die schnelle Antwort. Aber wo steht das,denn wenn ich weiter im Text lese, steht doch, dass eine Neueinstufung nach § 2 Abs.4 Satz 1-6, sowie Abs.2 Satz 1 durchzuführen ist.
    Viele Grüße
    Heike Bullerdieck

    Guten Abend,
    in unserem Team wird diskutiert, ob bei Rückverlegungen A B A die Fälle 30 Tage nach Entlassung aus dem ersten Krankenhaus ohne Prüfung zusammenzulegen sind. So möchte das die Krankenkasse. Hat sie Recht damit?
    In §3 Absatz 3 steht, dass die Fälle 30 Tage nach Entlassung aus dem ersten Krankenhaus zusammenzulegen sind - und eine Neueinstufung nach den Vorgaben des § 2 Absatz 4 Satz1-6, sowie Absatz 2 Satz 1 zu erfolgen hat.
    Ist es denn richtig, wenn ich die Rückverlegung unter den Kriterien der Wiederaufnahmeregeln überprüfe (§2). Oder verstehe ich die Fallpauschalenverordnung falsch?
    Viele Grüße
    Heike Bullerdieck