Beiträge von alex.prillwitz

    Hallo Forum,

    kann mir kurz jemand helfen? der Groschen will nicht fallen..

    Also folgendes Szenario: ein Patient, kommt als Verlegung in KH A. Dann wird er in KH B weiterverlegt. Dieses hat den Patienten innerhalb von 30 Tagen nach Entlassung wieder zurückverlegt (zu A).
    Rein theoretisch ist das eine Fallweiterführung wegen Rückverlegung, ABER:
    Im ersten Fall wurde A13A abgerechnet, die als \"VerlegungsFP\" und als \"Keine WiederaufnahmeDRG\" im Katalog gekennzeichnet ist.

    Getrennt abrechnen oder Fallzusammenführung?

    Vielen Dank für Antworten!

    Hallo Forum,

    im Rahmen einer DRG-Schulung war eine Ärztin folgender Ansicht:
    Die Kodierrichtlinie 0901d Ischämische Herzkrankheit; Angina pectoris (I20.–) sei nur auf allgemeine Koronaratherosklerose anzuwenden und nicht, wenn eine Koronare Herzkrankheit vorliegt (1-, 2- oder 3 Gefäßerkrankung).
    Meines Erachtens ist jede KHK i.S. der Kodierrichtlinien als Koronaratherosklerose zu werten. Insofern müsste auch bei KHK diese Kodierrichtlinie gelten.

    Wer hat Recht?
    Danke für Antworten!

    Alexander Prillwitz