Hallo Forum,
kann mir kurz jemand helfen? der Groschen will nicht fallen..
Also folgendes Szenario: ein Patient, kommt als Verlegung in KH A. Dann wird er in KH B weiterverlegt. Dieses hat den Patienten innerhalb von 30 Tagen nach Entlassung wieder zurückverlegt (zu A).
Rein theoretisch ist das eine Fallweiterführung wegen Rückverlegung, ABER:
Im ersten Fall wurde A13A abgerechnet, die als \"VerlegungsFP\" und als \"Keine WiederaufnahmeDRG\" im Katalog gekennzeichnet ist.
Getrennt abrechnen oder Fallzusammenführung?
Vielen Dank für Antworten!