[comic]Guten Morgen,
lt. dem Kommentar zu G-DRG von Bartkowski - Bauer - Witte liegt erst eine Wiederaufnahme vor, wenn zwischen Entlassungszeitpunkt und Wiederaufnahmezeitpunkt mindestens 24 Stunden vergangen sind. Bei einer früheren Wiederaufnahme gilt der Patient abrechnungstechnisch gar nicht als entlassen, so dass eine separate Abrechnung der ersten Behandlungsepisode nicht möglich ist und die Episoden unabhängig von weiteren Nebenbedingungen zusammenzuführen sind.
Meine Frage an das Forum: Kann mir jemand diese Regelung bestätigen oder hat jemand schon einmal Fälle gehabt, in denen die Entlassung und die Wiederaufnahme innerhalb von 24 h war?[/comic]
Ich bin ein KK-Mensch und manche KH beharren darauf, hier 2 Behandlungsfälle abzurechnen.
Gruß Maldini