Liebe Kollegen,
ich möchte das Thema nochmals aufgreifen, da auch aktuell immer wieder Diskussionen mit dem MDK zu diesem Thema stattfinden. Ich habe daher eine Anfrage an das DIMDI gestellt und auch eine Antwort erhalten, die ich dem Forum nicht vorenthalten möchte:
Frage:
Sehr geehrtes DIMDI- Team,
wie sind die Hinweistexte des ICD-10-GM Systematisches Verzeichnis zu verstehen?
Beipiel:
Z83.3 Diabetes mellitus in der Familienanamnese Zustände, klassifizierbar unter E10-E14 Kann ich bei einem Neugeborenen einer Mutter mit Gestationsdiabetes (ICD O24.4) aufgrund dieses Hinweistextes nicht verschlüsseln?
Für Ihre kompetente Klarstellung bedanke ich mich vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Frings
Antwort des DIMDI
Sehr geehrter Herr Frings,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Die Texte sind sog. Hinweistexte oder auch Inklusiva. D.h., in Ihrem konkreten Fall, dass sich die Schlüsselnummer Z83.3 auf die E10-E14 bezieht. Z83.3 ist aus klassifikatorischer Sicht somit nicht für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt geeignet, wenn E10 - E14 nicht zutreffen.
....
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Ihr Klassi-Team
Damit dürfte die Z83.3 dann wieder nicht kodiert werden- oder muß man das DIMDI mal deutlich auf diese offensichtliche \"Lücke\" im Katalogtext hinweisen und auf Nachbesserung drängen?
Viele Grüße aus Stolberg
Jörg Frings