Liebe Forumsteilnehmer,
auch wenn dieser thread jetzt ins dritte Jahr geht (2004 begonnen) bleibt das Thema \"Überschreitung der unteren Grenzverweildauer\" auf meinem Schreibtisch ein Dauerbrenner. Die präoperativen Tage möchte ich da mal außen vor lassen, bin aber bei der Frage, wie wir mit Verweildauerkürzungen der Kostenträger, mit dem alleinigen Ziel, Verlegungsabschläge rauszuschinden für eine härtere Gangart gegenüber den Kostenträgern. Das sich die MDK- Kollegen vor diesen Karren spannen lassen, muß ja nicht zwansgläufig dazu führen, dass wir uns hier zu Rechtfertigungen zwingen lassen, die meines Erachtens entbehrlich sind. Ist die Indikation zur stationären Behandlung korrekt gestellt, muß schon die Kasse mit einem fachärztlichen Gutachten nachweisen, warum der Behandlungserfolg mit einer früheren Entlassung besser zu erreichen gewesen wäre. Ich antworte inzwischen auf solche Kürzungsansinnen mit einem Standardschreiben und werden dazu bei Rechnungskürzungen auch die Sozialgerichte bemühen (auf diese AuseÃnandersetzung bin ich schon sehr gespannt!).
Ich halte bei dieser Frage eine allgemeine Blockadehaltung auf unserer Seite(Krankenhaus) für mehr als sinnvoll. Vielleicht bewegt sich dann mal was.
In diesem Sinne
Allen ein sonniges Wochenende
Jörg Frings