Beiträge von Frings

    Liebe Forumsteilnehmer,
    auch wenn dieser thread jetzt ins dritte Jahr geht (2004 begonnen) bleibt das Thema \"Überschreitung der unteren Grenzverweildauer\" auf meinem Schreibtisch ein Dauerbrenner. Die präoperativen Tage möchte ich da mal außen vor lassen, bin aber bei der Frage, wie wir mit Verweildauerkürzungen der Kostenträger, mit dem alleinigen Ziel, Verlegungsabschläge rauszuschinden für eine härtere Gangart gegenüber den Kostenträgern. Das sich die MDK- Kollegen vor diesen Karren spannen lassen, muß ja nicht zwansgläufig dazu führen, dass wir uns hier zu Rechtfertigungen zwingen lassen, die meines Erachtens entbehrlich sind. Ist die Indikation zur stationären Behandlung korrekt gestellt, muß schon die Kasse mit einem fachärztlichen Gutachten nachweisen, warum der Behandlungserfolg mit einer früheren Entlassung besser zu erreichen gewesen wäre. Ich antworte inzwischen auf solche Kürzungsansinnen mit einem Standardschreiben und werden dazu bei Rechnungskürzungen auch die Sozialgerichte bemühen (auf diese Auseínandersetzung bin ich schon sehr gespannt!).
    Ich halte bei dieser Frage eine allgemeine Blockadehaltung auf unserer Seite(Krankenhaus) für mehr als sinnvoll. Vielleicht bewegt sich dann mal was.
    In diesem Sinne
    Allen ein sonniges Wochenende

    Jörg Frings

    Hallo HeFe, hallo Mia,

    ich brüte gerade über dem gleichen Problem. Ärgerlicherweise triggert die Kombination aus N13.3 mit der O99.8 in eine höhere DRG (N13.3 mit einem CCL von 2 bringt im konkreten Fall die DRG von O65C nach O65B)die Verschlüsselung der O26.81 aber nicht. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich hier tatsächlich die Wahl habe. Laut DKR1510b enthalten bestehen die Kodes O20-O29 spezifische Kodes, die sofern sie zutreffen dann primär zu verwenden wären. Meiner Ansicht nach lässt sich aber die Harnstauungsniere mit einer der N13.3 sehr viel spezifischer kodieren. Gibt es da Meinungen zu?

    Grüße aus Stolberg :sterne:

    aus aktuellem Anlass (MDK- Gutachten gleichen Wortlauts wie oben im Thread): die Krankenhäuser sollten sich streng auf die Inhalte der offiziellen Druckwerke (ICD/OPS und DKR) berufen und nicht indirekt die Erschaffung neuer Kodierrichtlinien durch die Kostenträgerseite unterstützen. Die Kodierung der R63.3 als besondere Komplikation einer Gastroenteritis (z.B. A09) wird an keiner Stelle des ICD bzw. DKR -Werkes ausgeschlossen. Wenn wir hier andere Fachleute zu Rate ziehen, dann sollten das die Fachleute der jeweiligen Fachgesellschaften sein (in diesem Fall z.B. GKind; hier Version 2006, Seite 41)und keinesfalls \"Konsensgremien\" der MDK\'s (auch wenn die Fallbesprechungen dort ganz interessant zu lesen sind).
    In diesem Sinne Grüße aus dem verschneiten Stolberg. :biggrin:

    Hallo, in unserem Haus (350 Betten) wird seit Januar fleissig mit den neuen Katalogen kodiert. Auch hier wurde sehr schnell die Frage nach der tagtäglichen Erfassung bestimmter OPS-Codes drängend. Konkretes Beispiel: ein Patient auf der Intensivstation, unter Beatmung mit 2-stündlicher BGA, komplettem Herz-, Kreislaufmonitoring etc., die vom Grouper maximal erfassbaren Prozeduren (20 an der Zahl)hat man da an ein bis zwei Behandlungstagen locker "gesprengt". Also unsere derzeitige hausinterne Kodierregel: jeder OPS-Schlüssel wird nur einmal pro stationärem Aufenthalt erfasst. Ich bin natürlich neugierig wie das sonst gehandhabt wird. Gruß J. Frings[br]----------------[br]