Hallo Hr. Dressel
es handelt sich hierbei um einen durchlaufenden Fall.
Sie können die DRG ohne Abschlag in Rechnung stellen.
Es ist jedoch zu Prüfen ob die Entlassung unterhalb der UGVD liegt.
Bei einer Unterbringung handelt es sich nicht um eine Verlegung und somit ist auch kein Abschlag (MVD) zu prüfen.
MFG
Daniel Brenner
Med. Controlling