Beiträge von Gluecksritter

    Liebe DRG-Kodierer,

    es gibt ja jetzt neuerdings Vakuumsystem, die auf geschlossene Wunden aufgeklebt werden und dort dann als"Pflaster" mehrere Tage verbleiben können. Alternativ wenden einige Kollegene auch das KCI.System an (Schwamm auf geschlossene Wunde und mit Folie abkleben). Erfüllt diese Anwendung wirklich die Kriterien einer Vakuumversiegelung im Sinne einer "temporären Weichteildeckung", die mit dem Kode 5-916.a0 verschlüsselt werden kann ? Damit könnte man ja dann fast jeden Fall in eine deutlich höher dotierte DRG anheben. :P:?:

    Ich bin auf Meinungen gespannt.

    Grüße von Kodi

    Liebe Kolleg(Inn)en,

    leider bin ich mit der Suchfunktion nicht fündig geworden, obwohl ich mir sicher bin, dass das Thema schon mal behandelt wurde:

    Häufig wird bei von einigen Kolleg(Inn)en bei einer Spalthautplastik zusätzlich ein VAC-Verband angelegt. Entspricht dies dann wirklich der Definition einer "temporären Weichteildeckung" im Sinne des OPS ? Darf man also den Kode 5-916.a0 zusätzlich kodieren ? Eigentlich dient der VAC ja nur dem besseren Andruck der Spalthaut. Oder "deckt" es auch die Löcher im Netz der Spalthaut ? Gibt es da Meinungen dazu oder einen Link auf eine frühere Diskussion ?

    LG

    Kodi

    Folgende Verschärfung des Falls:

    Die Klinik kodiert zusätzlich zur spastischen Paraplegie noch die Muskel- und Gelenkkontraktur (G24.50, G62.40) mit der Begründung, dass hier eine eigenständige Krankheitsentität besteht, die ja durch die Physiotherapie einen Resourcenverbrauch verursachen. Ich würde diese ja eher als Sympome der Spastik sehen und nicht als Nebendiagnos kodieren.

    Hat jemand eine Idee ?

    Grüße von Kodi

    Ich möchte die Kodierung des Targon PH (und ähnlicher Nägel) noch mal aufgreifen. Handelt es wirklich um einen "Marknagel mit Gelenkkomponente" oder ist es lediglich ein normaler Marknagel mit winkelstabiler Verriegelung ?

    Die Argumentation, dass eine "Gelenkkomponente" vorliegt, wenn ein paar der Schrauben "gelenknah" liegen, reicht mir nicht. Mit dieser Argumentation wäre auch ein retrograder gerader Femurnagel bei einer Femurschaft-Fraktur ein "Marknagel mit Gelenkkompente". Das gleiche gilt für das Argument, dass der Nagel "durch das Gelenk" eingebracht wird.

    Warum ich jetzt wieder auf das Thema komme ?

    Lustigerweise ist der feine Unterchied bei der Metallentfernung am proximalen Humerus relevant:

    - Entfernung Marknagel mit Gelenkkomponent : 5-787.71 --> DRG I59Z
    - Entfernung "normaler Marknagel" : 5-787.61 --> I23B

    Wie definiert man also "Gelenkkomponente" ?

    Gruß von kodi

    Liebe Kollegen,

    nach Thoraxdrainage (laut Unterlagen via "Mini-Thorakotomie") erfolgt im Intervall eine Hämatomausräumung, die von der Klinik mit Kodes 5-340.3 ("Rethorakotomie") und 5-340.a beschrieben wird.

    Der Kode 5-340.3 schlägt enorm durch. Bei einem Polytrauma mit Beatmung > 249 h kommt es z.B. zu einem Wechsel von der DRG W01B (BWR 14,066) zu A11A (BWR 18,507). Ich frage mich daher wirklich, ob eine Thoraxoperation "nach initialer Thoraxdrainage" wirklich eine "Re-Thorakotomie" ist.

    Hat jemand eine Meinung.

    Grüße von Kodi

    Mal eine grundsätzliche Frage:

    Wie ist denn die Verwendung von nicht-resorbierbaren Nahtmaterial (z.B. Fibre Wire) bei Osteosynthesen (z.B. am proximalen Humerus o.ä.) zu werten ? Als "sonstige" Osteosyntheseart (5-794.x1) ? oder als "Zerklage"(5-794.11) ? Die "resorbierbaren" Materialien haben ja eine eigene Nummer, was ist aber mit den nicht-resorbierbaren ?


    Gibt es was offizielles von DIMDI ?


    Gruß, Gute Nacht und ein schönes Wochenende von Kodi !

    Liebe Kollegen,

    bei vielen Eingriffen entnehmen wir ja Spongiosa vom Beckenkamm. Wir legen bei uns routinemäßig nach Entnahme ein Hämostyptikum (z.B. Gelaspon) ein. Ich habe jetzt den Tip :P bekommen, dass man dass mit dem Kode 5-780.4d (Einlegen eines Medikamententrägers : Becken) kodieren kann. Dadurch gelangen aber alle Fälle in völlig abstruse DRGs, die mit der ursprünglichen Lokalisation des eigentlichen Eingriffes nichts mehr zu tun haben. Ist das korrekt ? Oder gehört das Einlegen von Hämostyptika zur "Routine" bei Spongiosaentnahme und ist somit nicht zu verschlüsseln ?

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe immer noch Probleme , wann der Kode 5-823.0 (Revision einer Endoprothese am Kniegelenk ohne Wechsel) anzuwenden ist.

    Mehrere Fälle:

    - im Rahmen einer Arthroskopie wird die Prothese nur angeguckt. Ist das schon eine \"Revision\"
    - die Prothese wird auf Festigkeit geprüft. Revision ?
    - Die Prothese wird im Rahmen eines Hämatoms oder Infekt gespült, aber ohne weitere Maßnahmen. Revison oder Kniegelenksspülung ?

    Gruß

    Kodi

    Eine Frage an die Schädelchirurgen:

    Es wird bei einer epiduralen Blutung das Hämatom via Kraniotomie mit Abheben eines Knochendeckels entleert (5-012.2, 5-010.4). Am Ende der OP wird der am Anfang der OP entnommene Knochendeckel wieder eingesetzt (also in der gleichen OP, nicht zweizeitig !). Es besteht nun der Streit, dass diese \"Reimplantation\" zusätzlich mit dem Kode 5-020.2 \"Kranioplastik: Schädeldach mit Transposition (mit zuvor entferntem Schädelknochenstück)\" verschlüsselt werden kann.

    Ich persönlich bin der Meinung (im Sinne der Grundidee des OPS), dass das Wiedereinsetzen von zuvor entfernten Gewebe in gleicher Sitzung im Kode für den Haupteingriff enthalten ist.

    Gibt es Meinungen dazu ?

    Sehr geehrte Mit-Kodierer,

    ein aktuelles Problem: Wann kann der Kode S22.5 (instabiler Thorax) verschlüsselt werden ? In den Hinweisen im ICD zu dem Kode steht folgendes:

    Kodiere zusätzlich:
    - Fraktur der Rippen (S22.4-)
    - Fraktur des Sternums (S22.2)

    Wie ist das zu verstehen ? Muss sowohl eine Rippen- als auch eine Sternumfraktur vorliegen ??? (oder reicht eins von beiden, wenn\'s im Brustkorb wackelt ..)

    Kodi