Beiträge von mirakel

    Vielen Dank Herr Hollerbach und Findus.

    @ Hollerbach:
    Da es sich nicht um einen Eingriff handelte, habe ich auch nicht nach einem Folgeeingriff gesucht. :-))

    So ganz ist unser Problem aber noch nicht gelöst, denn wie ich beschrieb, beziehen wir uns darauf, dass es sich laut Text D005 scheinbar nicht unbedingt um einen Eingriff handeln muss. Die Variante Eingriff behandelt natürlich Planung. Aber im ersten Absatz wird von unspezifischer Behandlung gesprochen, Erst speziell beim Thema Eingriffe wird im 2. Absatz spezifiziert und eingeschränkt.

    Das ist natürlich Wortklauberei, aber nicht ungewöhnlich, wennn ich mir unsere MDK-Gutachten so ansehe....es geht schließlich um Geld.


    Freundliche Grüße

    Ralf Römer

    Liebe Mitstreterinnen und -streiter,

    wir diskutieren gerade die HD bei folgender Konstellation:

    Der Pat. hatte 7 Monate vor dem aktuellen Aufenthalt multiple schwerste Verbrennungen, die hier lange stationär und bis zum heutgen Teg weiter ambulant behandelt werden.

    Die großflächigen Defekte hatten sich zwischenzeitlich jedoch infiziert und es ließen sich nun insgesamt 7 Erreger mit 2 Resistenzen nachweisen und - unter anderem - antibiotisch therapieren. Es wurde jedoch kein Eingriff durchgeführt, weder geplant, noch ungeplant.

    Wir streiten uns nun insofern um die D005, als der Abschnitt "Behandlung einer akuten Verletzung / Verbrennung und geplanter Folgeeingriff" aus meiner Sicht nicht zwingend einen Eingriff fordert, um die zugrunde liegende Verbrennung als HD kodieren zu dürfen. Im ersten Absatz steht nur etwas von initialer und nachfolgender Behandlung einer ... Verbrennung.
    Dort steht auch nicht "mit" geplantem Folgeeingriff.


    Das Wörtchen Eingriff kommt erst im zweiten Absatz vor, und der beginnt dann mit einem "Auch", was für mich impliziert, dass es somit ebenso die Möglichkeit einer nicht-operativen nachfolgenden Behandlung gibt.

    Da ich mit der Suchfunktion nicht wirklich erfolgreich war, bitte ich das verehrte Forum um seine Meinung und Erfahrung. Vielen Dank im Voraus!

    Freundliche Grüße


    Ralf Römer

    Medizincontroller, Stuttgart

    Hallo Zusammen,

    ich gebe Ihnen, Herrn Schaffert, selbstverständlich Recht: Wenn die Verdachtsdiagnose sicher ausgeschlossen wurde, war die diese Behandlung in jeder Hinsicht umsonst.

    Dies werden Sie, Herr Speck sicherlich entschieden können, wenn Ihnen die Akte vorliegt. (Interessant wäre in diesem Fall übrigens, zu welchem Zeitpunkt die Diagnose sicher ausgeschlossen wurde, zumindest, wenn die neurologische Komplexbehandlung bis zu einem kodierfähigen Ende geführt wurde.)

    Oft verwendete Formulierungen, wie beispielsweise: \"Die Symptomatik wurde wohl eher von...verursacht\" u. ä. stellen sicherlich keinen definitiven Ausschluss dar. Ich würde die Dokumentation daraufhin genau überprüfen.

    Ich wünsche allseits einen schönen Abend - Ralf Römer

    Lieber Jannis,

    ich bleibe selbstverständlich bei meiner Auslegung der DKR Verdachtsdiagnosen.

    Natürlich steht in diesem OPS, dass eine bestimmte Krankheit behandelt werden soll, das gilt allerdings auch für alle anderen Krankheiten mit den dazu gehörenden sinnvollen Therapien.

    Es steht nirgendwo in den Regelwerken, dass diese Regel ausschließlich auf medikamentöse Therapieformen beschränkt ist.

    Wenn unsere Ärzte eine spezifische Behandlung bei Verdacht auf ein wie auch immer geartete Krankheit einleiten, wird diese selbstverständlich (als medizinisch und durch DKR begründet und erbracht) kodiert.

    Das gilt sowohl für eine Lungenkeilresektion bei Verdacht auf BCA, als auch für TBC - Behandlung oder explorative Laparotomien. Ich erkenne somit kein Ausschlusskriterium für den hier diskutierten Fall, denn der Ausschluss des Verdachtes wird in der entsprechenden Kodierrichtlinie ausdrücklich erwähnt.

    Die leidige Frage, ob die Abrechnung eines Kodes in dieser oder jener Form so gewollt sein kann, hatten wir hier schon sehr oft und zu unterschiedlichsten Anlässe besprochen. Ich sage dazu nur, dass diese Frage wohl die \"Erfinder\" des Codes beantworten müssen, mir ist das relativ egal.

    Liebe Grüße und einen schönen Abend noch - Ralf Römer

    Moin Zusammen,

    d\'accord zu Attila!

    Zusätzlich gibt es ja auch die D003I

    \"Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden.\"

    Gruß - Ralf Römer (MDA Marienkrankenhaus Hamburg)

    Hallo Herr Speck,

    Ihr Ärger ist verständlich, aber umsonst.

    Denn solange die Neurologen Ihres Hauses den Verdacht auf einen Apoplex geäußert und in der Akte dokumentiert haben, ist alles gut! :d_zwinker:

    In diesem Falle wäre nämlich die Kodierichtlinie \"Verdachtsdiagnosen\" anzuwenden, da eine Verdachtsdiagnose spezifisch behandelt wurde. Dann ist die angenommene Krankheit als Hauptdiagnose zuzuweisen, \"auch wenn sich der Verdacht nicht bestätigt\". Es gibt dazu ein Beispiel in den DKR mit einer Meningitis als HD.

    Einzige Ausnahme ist, wenn es im ICD einen Code gibt, der den Verdacht beschreibt, und das ist hier nicht der Fall.

    Bleibt die Kasse hartnäckig, hilft nur noch die Klage, die ich dann wärmstens empfehle.

    :k_biggrin:

    Gruß aus Niedersachsen - Ralf Römer 8)

    Hallo liebe Forengemeinde,

    mir stellt sich das oben genannte Problem dar und ich suche nach Argumenten dafür oder dagegen.

    Fall: Pat. wird mit starken Schmerzen und der Einweisung \"akute biliäre Pankreatitis\" des Hausarztes aufgenommen.

    Die Laborwerte: zeigten eine Lipase von 850, eine Erhöhung des Bilirubins auf 2,2 sowie ein CRP von 135, G-Gt 351.

    Es erfolgt eine ERCP sowie Steinentfernung mit Ballon + Körbchen etc.

    Danach verlegung in d. Chir. zur Cholezystektomie.

    In beiden A - Briefen wird die HD mit \"Chologene Pankreatitis\" angegeben.

    Ich neige zur HD K85.10, weil das der grund für das Verweilen im Khs. war. Und es wurde durch die Cholezystektomie besser. 8)

    Was meint das verehrte Forum? :d_gutefrage:

    Mit grüblerischen Grüßen -
    Ralf Römer, MDA Hamburg

    Hallo Herr Christiaras,

    vielen Dank für ihren Tipp!

    Ich hoffe allerdings, dass ich ihn nicht so bald wieder brauche, denn im von mir beschrieben Fall war die Entwicklung wirklich dramatisch. Wir sind der Entwicklung nur noch hilflos hinterhergelaufen... ;(


    Ich wünsche allen Forumsmitgliedern einen schönen Abend!

    Ralf Römer

    Libes Forum,

    zur PEL haben unser Infektiologe uns ich beschlossen ein T-Telllymphom zu verschlüsseln, weil das der Realität am Nächsten kömmt.

    Es gibt ja ohnehin keinen Code für das PEL...macht aber nix, wäre schließlich nicht das erste Mal, dass wir besonders kreativ sein mussten! :lach:

    Nun, die Hämophagozytose lassen wir schlicht weg, da diese Begrifflichkeit aus dem Histologiebefund eines Spezialisten aus Hannover stammt, und nach Ausage meines FA hier lediglich eine spezielle, wenn auch tragische Symptomatik des PEL\' beschreibt. (Am Ergebnis - sowohl für die Klinik, als auch den Pat. - hätte sich ohnehin nichts geändert.)

    Ich bedanke mich dennoch ganz herzlich beim Forum, denn es gab genügend Interessenten für dieses Thema, und keine Antwort kann manchmal auch helfen.


    :d_zwinker:


    Lieber Gruß und schönen FE


    Ralf Römer
    MK Hamburg

    Ich grüße das Forum aufs Herzlichste,

    und freue mich, nach langer Zeit wieder eine interessante Frage zu haben. :biggrin:

    Ich stehe u. a. vor einem neuen infektiologischen Kodierproblem:

    Einem Pat. mit kürzlich erstdiagnostiziertem HIV, Zytomedalie, DIG - und vor allem HHV 8 - wird zu allem Übel sowohl die PEL (primäres Effusionslymphom) als auch eine sekundäre, also infektionsbedingte Hämophagozytose diagnostiziert (wohl durch Humanes Herpesvirus 8).

    Ist eigentlich mein Hobby, aber hat bitte jemand eine Idee, wie dies zu kodieren sein könnte? ?( Etwas Erfahrung mit dem Thema habe ich wohl schon, hier darf ich aber noch lernen!

    Ich kenne natürlich sämtliche Untersuchungsergebnisse, die sind aber rein medizinische Natur, und beim Kodieren gehts nun mal nicht primär um Medizin.

    Das PEL wird in der spärlichen und mir verständlichen Fachliteratur zwar als Lymphom im Sinne eines Hodgins-Lymphom besprochen, allerdings hatte ich dieses Problem vor 1,5 Jahren bereits mit dem Castleman-Lymphom. Dort stimmte diese Ansicht nämlich nicht, ich habe dann eine \"richtigere\" Kodierung gefunden.

    Auch die Hämophagozytose ist mir zäh, weiß Wer hier Rat? :augenroll:

    Schon jetzt vielen Dank -


    Ralf Römer
    Marienkrankenhaus
    Hamburg